Status: | Beschluss |
---|---|
Beschluss durch: | 48. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 29.04.2023 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten
Beschlusstext
Nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 hat eine neue Leitung die Amtsgeschäfte im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernommen. Diese befreit seitdem die Energiewende sukzessive von den Fesseln, die ihr die Vorgängerregierungen angelegt haben. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle bis 2030 – auch im Osten.
Brandenburg ist bei der Produktion von Wind- und Sonnenenergie schon lange in der Spitzengruppe dabei. Die große Verfügbarkeit geeigneter Flächen ist eine Chance für nachhaltige Energieerzeugung und auch für die lokale Wirtschaft. Bei Firmenansiedlungen ist die Verfügbarkeit von grünem (weil günstigem) Strom inzwischen ein entscheidender Standortfaktor.
Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Für jede neu errichtete oder repowerte Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
Wir unterstützen die Landtagsfraktion in ihrem Bestreben diesen „Windeuro“ stärker an der Nennleistung einer Anlage zu orientieren. Wir wollen so den Anreiz schaffen, möglichst effektive Anlagen aufzustellen. Die Logik hinter der Abgabe wollen wir auch auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen übertragen. Es ist Zeit für den „Solareuro“ in Brandenburg.
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können vom Betreiber an die Gemeinde gezahlt werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
Wir rufen alle Kommunen dazu auf, das finanzielle Potenzial von BbgWindAbgG und EEG im Gemeindegebiet zu nutzen. Die Bürger*innen profitieren im Rahmen des kommunalen Haushalts von diesen Einnahmen. Gerade die Dörfer, in deren näherem Umfeld Anlagen errichtet wurden, sollten spürbar etwas davon haben. Wir fordern die Landesregierung auf, die Möglichkeiten, die die Kommunalverfassung dafür mit Blick auf das Ortsteilbudget bietet, zu prüfen und in diesem Sinne auszuweiten.
Netzentgelte fair gestalten
Insbesondere in ländlichen Räumen wird zunehmend mehr Strom aus Wind und Sonne erzeugt. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien insgesamt auf 80 Prozent steigen. Damit grüner Strom aus den ländlichen Räumen in urbane, industrielle Zentren fließen kann, braucht es einen zügigen Netzausbau. Dabei wollen wir mehr Fairness erreichen.
Im Moment wird der Netzausbau vor allem von den wenigen Bürger*innen bezahlt, die im dünnbesiedelten Umkreis der neu errichteten Anlagen leben. Das führt dazu, dass gerade diese Menschen in Brandenburg mit jeder Kilowattstunde auch hohe Netzentgelte entrichten müssen. Sie machen bis zu 20 Prozent des Strompreises aus, der in der Folge gerade in Regionen wie bspw. der Uckermark überdurchschnittlich hoch ist. Das trägt nicht zur Akzeptanz der Energiewende bei. Das ist vor allem auch nicht gerecht.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Reform des Strommarktdesigns für eine Überarbeitung der Netzentgelte einzusetzen. Sie müssen der Verbrauchsrealität angepasst werden. Erzeugerregionen müssen entlastet werden. Die Netznutzung und die Abnahme bei überregionalen Verbrauchsstellen müssen sich in den Entgelten widerspiegeln.