Änderungen von 16. V4 zu 16. V4
Ursprüngliche Version: | 16. V4 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2023, 09:37 |
Neue Version: | 16. V4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 20.06.2023, 18:14 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 6:
Brandenburg soll seine eigenen Finanzanlagen und das Landessparkassengesetz als Instrumente zur Verwirklichung der Zielstellungen aus dem Pariser Klimaabkommen und der UN Nachhaltigkeitsziele nutzen. Wir wollen die deutsche sustainable-finance-Strategie auf Landesebene umsetzen. Vorgaben ökologischer und sozialer Kriterien in die Kreditvergabe und Bereitstellung von nachhaltigen Anlageprodukten durch die Sparkassen und die Investitionsbank des Landes (ILB) sind erste Maßnahmen. Mehr Nachhaltigkeit im Treasury Geschäft der ILB bedeutet zum Beispiel auch einen nachhaltigen Kreditprozess aufzusetzen in welchem SDG Risiken berücksichtigt werden. Für einen wirksamen Klimaschutz wollen wir, dass die ILB eine Zerocarbon-Strategie (nach dem Vorbild der EIB) entwickelt, mit dem Ziel bis 2025 alle klimaschädlichen Investitionen und Finanzierungen zu eliminieren. Die besondere Bedeutung der Sparkassen bei der Finanzierung von KMUskleine und mittlere Unternehmen (KMUs) muss dazu genutzt werden, die Transformation der regionalen Wirtschaft zu begünstigen. In ihren eigenen Anlagestrategien müssen Sparkassen bis 2025 komplett fossilfrei werden und Menschenrechte berücksichtigen.
Von Zeile 9 bis 10:
Brandenburgs Kommunen erbringen täglich enorme Leistungen für die Dinge, die das Leben der Menschen vor Ort lebenswert machen: gute Kitas und Schulen, sauberes Trinkwasser, Müllbeseitigung, Sportanlagen, Gesundheitsversorgung, die Gemeindebücherei, schnelles Internet, der Bus vom Dorf in die nächste Stadt und vieles mehr. All das sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise auch in Zukunft zuverlässig erbringen sollen. Darüber hinaus werden sie durch Digitalisierung, Klimawandel und die demografische Entwicklung zusätzlich gefordert. Die Kommunen brauchen daher dauerhaft mehr Spielraum bei Investitionen und höhere Zuweisungen für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Während viele Kommunen in direktem Umfeld Berlins gute bis sehr gute Einnahmen haben, müssen Städte und Gemeinden in den ländlichen Randregionen Brandenburgs nicht selten jeden EUREuro zweimal umdrehen. Diese Spaltung wird sich auf Grund der demografischen Entwicklung zukünftig eher noch verstärken. Die Regeln, nach welchendenen die Steuereinnahmen im Land auf die Kommunen verteilt werden, müssen daher geändert werden. Wir wollen, dass diese Einkommensschere sich wieder schließt. Die jetzt beschlossene Schlüsselzuweisung-Plus hilft hier nur begrenzt. Sie ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Kommunen, mit einem hohen Anteil einnahmeschwacher Bevölkerung, sollen stattdessen höhere Schlüsselzuweisungen bekommen. Wir wollen das Finanzausgleichsgesetz (FAG) entsprechend ändern und die Bedarfe der Städte und Gemeinden künftig besser berücksichtigen. Auch ein Flächenfaktor für eher dünn besiedelte Gebiete kann hier zu einer gerechteren Verteilung beitragen.