Dringlichkeitsantrag: | Regelfinanziertes Psychosoziales und Psychologisches Versorgungs- und Unterstützungsangebote aufbauen (in Absprache mit Antragsstellers an Parteirat verwiesen) |
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Antragsteller*in: | Ken Gericke (KV Potsdam) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.03.2022, 19:33 |
Ä51 zu D1: Regelfinanziertes Psychosoziales und Psychologisches Versorgungs- und Unterstützungsangebote aufbauen (in Absprache mit Antragsstellers an Parteirat verwiesen)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Titel
Ändern in:
Regelfinanziertes Psychosoziales und Psychologisches Versorgungs- und Unterstützungsangebote aufbauen
Antragstext
In Zeile 5 einfügen:
Zusätzlich problematisch ist es, dass es in der jetzigen Regelversorgung keine Kostenübernahme für Sprachmittlung gibt. Es stellt Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen vor eine große Herausforderung, mit Patient:innen zu arbeiten, wenn eine forensisch belastbare Kommunikation nicht möglich ist. Sie dürfen dann sogar eine Behandlung ablehnen.
Um die benannten Probleme perspektivisch auch langfristig abzumildern und allen Menschen die hierfür Bedarf haben, einen gerechten Zugang zu Therapieleistungen zu ermöglichen setzen wir uns konsequent ein für:
- Eine Verbesserung der Ausbildung (z.B. Psychotherapie) u.a. durch Erhöhung der Lehrkapazitäten
- Erarbeitung einer mittelfristig umsetzbaren (Landes-)Strategie, um qualifizierte / ausgebildete Personen im Bereich der Psychotherapie im Land Brandenburg zu halten
- Etablierung einer Regelfinanzierung für Therapieleistungen für geflüchtete Menschen, um Anreize zu schaffen, dass entsprechende Angebote im Land durch qualifiziertes Personal bereit gestellt wird.
- Prüfung inwiefern eine niedrigschwellige Sozial-Psychologische Gruppenbetreuung (Gruppentherapeutischer Ansatz) ggfs. auch kurzfristig einen Beitrag zu Verbesserung des Therapieangebots leisten kann.
Unterstützer*innen
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Zusätzlich problematisch ist es, dass es in der jetzigen Regelversorgung keine Kostenübernahme für Sprachmittlung gibt. Es stellt Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen vor eine große Herausforderung, mit Patient:innen zu arbeiten, wenn eine forensisch belastbare Kommunikation nicht möglich ist. Sie dürfen dann sogar eine Behandlung ablehnen.
Um die benannten Probleme perspektivisch auch langfristig abzumildern und allen Menschen die hierfür Bedarf haben, einen gerechten Zugang zu Therapieleistungen zu ermöglichen setzen wir uns konsequent ein für:
- Eine Verbesserung der Ausbildung (z.B. Psychotherapie) u.a. durch Erhöhung der Lehrkapazitäten
- Erarbeitung einer mittelfristig umsetzbaren (Landes-)Strategie, um qualifizierte / ausgebildete Personen im Bereich der Psychotherapie im Land Brandenburg zu halten
- Etablierung einer Regelfinanzierung für Therapieleistungen für geflüchtete Menschen, um Anreize zu schaffen, dass entsprechende Angebote im Land durch qualifiziertes Personal bereit gestellt wird.
- Prüfung inwiefern eine niedrigschwellige Sozial-Psychologische Gruppenbetreuung (Gruppentherapeutischer Ansatz) ggfs. auch kurzfristig einen Beitrag zu Verbesserung des Therapieangebots leisten kann.
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