Im Koalitionsvertrag ist von einer Pflicht der genannten Verbände die Rede, sich an Planungsvorhaben zu beteiligen. Es wird eine Verkürzung der Planungszeiten, die Präklusion (zu spät ins Verfahren eingebrachte Punkte werden nicht mehr Verfahrensgegenstand, z.B. zu spät entdeckte Vogelhorste) und sogar die Legalplanung per Bundestagsbe-schluß debatiert. Die Energiewende wird ein Vielfaches von Projekten im Bereich EEG im Vergleich zu heute erforderlich machen.Planungsbehörden und Gerichtesollen sollen personall verstärkt werden. Dem muß auch eine entsprechende Verstärkung des Personals im Landesbüro der Naturschutzverbände gegenüberstehen. Mit den finanziellen Mitteln der Verbände können aber jetzt schon die vorhandenePfen Mitarbeiterinnen nicht gehalten werden. Wer Pflichten auferlegt (Staat), muß dem Verpflichteten auch die Chance geben, dem nachzukommen!
Antrag: | Halbzeit: Wir erneuern Brandenburg! |
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Antragsteller*in: | Heinz-Herwig Mascher |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 13.03.2022, 18:25 |
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