Antragsteller*in: | Heinz-Herwig Mascher |
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V4: Dialog muß wieder Standard bei Planungsverfahren werden
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Das Brandenburger Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) soll beteiligungsfreundlicher ausgestaltet werden: Wenn auf Grund gegebener Bedingungen Anhörungen in öffentlichen Versammlungen nicht möglich sind, sollen diese in der Regel in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Rein schriftliche Verfahren wie die sogenannten „Online-Konsultationen“ können die dialogische Form der Anhörung in Präsenz bzw. als Videokonferenz nicht gleichwertig ersetzen.
Begründung
Um auch während der Pandemie Planungsverfahren durchführen zu können, wurde auf Bundesebene im Frühjahr 2020 das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) beschlossen. Als Alternative zu gesetzlich verankerten Erörterungsterminen (EÖT) – bei denen Antragsteller*innen, Behörden und Einwender*innen ihre Ansichten und Kritikpunkte direkt in Präsenz austauschen können – wurde u. a. das Format sogenannter „Online-Konsultationen“ eingeführt.
Anders als dieser Begriff jedoch vermuten lässt, sind hiermit keine Videokonferenzen o. ä. gemeint, sondern rein schriftliche Verfahren: Alle Beteiligten stellen ihre Unterlagen online; es ist ausschließlich schriftlich möglich, darauf zu reagieren.
Inzwischen sind Online-Konsultationen zum Standard geworden – und das auch in Fällen, wo ein EÖT corona-kompatibel hätte durchgeführt werden können, wie z. B. beim EÖT zur geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerksstandort Jänschwalde. Dem Vernehmen nach gibt es zudem Bestrebungen, EÖTs auch nach Ende der Pandemie in der Regel durch rein schriftlichen Online-Konsultationen zu ersetzen.
Die de facto Abschaffung der direkten Debatte über Vorhaben hat zu massiver Kritik von Betroffenen und Umweltverbänden geführt, u. a. beim TESLA-Verfahren.
In Brandenburg sind insgesamt vier Online-Konsultationen durchgeführt worden. In jedem dieser Fälle wurden Unmengen von Materialien ins Netz gestellt, auf welche per Mail reagiert werden konnte. Es erfolgte aber kein Dialog zwischen Vorhabensträger, Behörden und Betroffenen. Die Möglichkeiten für Rück- oder gar nur Verständnisfragen und für das Aushandeln von Kompromissen im Dialog waren nicht gegeben. Das Ergebnis solcher Verfahren befördert Missverständnisse, Frust und von der Sache her nicht notwendige Klageverfahren – wobei die Gefahr des Unterliegens für Klagende groß sein und heftig ins Geld gehen kann.
Das PlanSiG ist ein Bundesgesetz, welches einen Rahmen setzt. Brandenburg kann für „seine“ Verfahren andere bzw. höhere Standards setzen. Die Möglichkeit, alle relevanten Unterlagen im Netz einsehen zu können, soll zwar erhalten bleiben. Die dialogische Form der Anhörung „von face to face“ muss aber wieder zum Standard werden, falls nötig in Form einer Videokonferenz.
Unsere Partei hat als erste einen Bundesparteitag mit über 800 Delegierten samt Presse und vielen interessierten Mitglieder*innen digital durchgeführt – das sollte auch für Landesbehörden möglich sein. Und wenn diese Anhörung auf Wunsch auch hybrid stattfinden kann, d. h. dass in die Versammlung hinein Einschaltungen für weit entfernt wohnende, kranke und anderweitig am Erscheinen vor Ort Verhinderte möglich sein könnten, dann umso besser!
Unterstützer*innen
- Heide Schinowsky (KV Spree-Neiße)
- Juliane Roschitz (KV Märkisch-Oderland)
- Florian Winkler (KV Uckermark)
- Stefan Brandes (KV Oder-Spree)
- Bernhard Ziegler (KV Frankfurt-Oder)
- Rainer Still (KV Prignitz)
- Gerrit Prange (KV Potsdam)
- Susanna Sandvoss (KV Dahme-Spreewald)
- Burkhart Joksch (KV Oder-Spree)
- Andreas Rieger (KV Dresden)
- Henrike Rieken (KV Barnim)
- Erdmute Scheufele (KV Oder-Spree)
- Simon Jockers (KV Barnim)
- Frank Bretag (KV Frankfurt-Oder)
- Elke Seidel (KV Potsdam-Mittelmark)
- Heiko Kohl (KV Havelland)
Änderungsanträge
- Ä5 (Ken Gericke, Angenommen)
Kommentare
Inge Aron-Schön:
Heinz-Herwig Mascher:
Heinz-Herwig Mascher
20.03.2022