Das PlanSiG* - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie* - ist ein Bundesgesetz, welches mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde.
Die Regelungen der §§ 1 bis 5 des PlanSiG, welche sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteilungsprozesse in verschiedenen Planungs- und Zulassungsverfahren auswirken laufen zum 31. Dezember 2022 aus.
Momentan läuft auf Bundesebene ein Evaluationsprozess, um zu überprüfen, welche Regelungen des PlanSiG in das Dauerrecht übernommen werden können. Nur in diesen Evaluationsprozess können die Brandenburger Bündnisgrünen sich einbringen. Abweichende Regelungen oder eine abweichende Handhabung der bundesgesetzlichen Regelungen im Land Brandenburg sind nicht möglich und würden im Zweifelsfall dazu führen, dass die betreffenden Verfahren gerichtlich angreifbar werden.
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