Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragsteller*in: | Kreisverband Oberhavel (dort beschlossen am: 23.02.2022) |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Oberhavel (dort beschlossen am: 23.02.2022) |
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Die LDK möge die Änderung des §9 Abs. 2 der Landessatzung beschließen und die Zahl "sechs" durch "acht" ersetzen.
Von der Einladung bis zur Antragsfrist bleiben den KV und OV nur zwei Wochen, um noch fristgemaäß einen Antrag stellen zu können.
Die Ladungsfrist würde von sechs auf acht Wochen erhöht, was es KV und OV mehr Zeit einberaumt, eigene Anträge an die LDK zu formulieren und sie insbesondere zu beschließen. Letzteres in nur zwei Wochen zu organisieren ist unpraktikabel.
Kommentare
Antonius Naumann: