Die Geschäftsordnung ist seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst worden und teilweise haben sich auf den Parteitagen gute Abläufe eingespielt, die nun transparent festgehalten oder präzisiert werden sollen (z.B. Änderung in §1, §2, §3 und §4). Beispielsweise wird seit Jahren eine komplette Gremienbesetzung zur Abstimmung vorgelegt und nicht nur ein Tagungspräsidium. Präszisiert wurde der gesamte Sitzungsablauf und nicht nur die Regelung zur Veranschiedung der Tagesordnung.
Ein Teil der Änderungen war in 2021 bereits mit den temporär beschlossenen Geschäftsordnungen für die einzelnen digitalen LDKen geändert worden und soll nun in die dauerhaft beschlossenen Geschäftsordnung überführt werden. Die Ergänzungen in §4 Abs. 3 (Dringlichkeitsanträge), §7 (Beschlussfähigkeit) sind Regelungen, die bereits in der Satzung festgehalten sind, dort aber meist von Mitgliedern nicht gefunden werden und für Nachfragen sorgen, deshalb sind sie in den zutreffenden Paragrafen für eine bessere Übersichtlichkeit hinzugefügt worden. Sie stellen keine neuen inhaltlichen Änderungen dar. Die Änderung §11 zum Protokoll sollen die Praxistauglichkeit der Protokollkontrolle erhöhen, da sich die bisherige Regelung nicht als sinnvoll erwiesen hat.
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Heinz-Herwig Mascher: