Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 47. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 19.11.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Verbindlicher Klimaschutz in Brandenburg - es ist bereits 5 nach 12!
Beschlusstext
Der Angriffskrieg Russlands führt zu großem Leid für die ukrainische Bevölkerung und hat weitreichende globale Konsequenzen. Auch in Deutschland spüren wir die Auswirkungen des Krieges. Viele Menschen wissen nicht mehr, wovon sie ihre Energierechnungen oder den nächsten Wocheneinkauf bezahlen sollen. Gleichzeitig profitieren fossile Konzerne massiv.
Es ist klar, wir befinden uns bereits mitten in einer soziale Krise: explodierende Energiepreise, hohe Inflation, wachsende soziale Ungleichheit.
Doch die Gegenwart ist eine Zeit multipler Krisen. Bei den berechtigten Sorgen um die sozialen Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und den steigenden Preisen darf nicht vergessen werden, dass eine Klima- und Biodiversitätskrise von bisher nicht gekanntem Ausmaß auf uns zurollt. Diese droht unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Schon heute sehen wir in Brandenburg ihre Auswirkungen: Extremwetterereignisse nehmen zu, Seen und Flüsse trocknen aus und die anhaltende Trockenheit führt zu unkontrollierten Waldbränden. Wasserknappheit und verminderten Ernten.
Wissenschaftliche Prognosen zeigen außerdem, dass die Klimakrise weitere Krisen befeuern wird. Pandemien, Wirschaftskrisen und steigende Inflation sind nur einige Beispiele davon. Die Klimakrise wird auch in Zukunft zu mehr sozialer Ungleichheit führen und soziale Krisen verschärfen.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg steht daher fest: aktuelle Krisen müssen zusammengedacht und dürfen nicht gegeinander ausgespielt werden.
Der Klimaplan unseres Klimaschutzministers Axel Vogel ist der bisher wichtigste Baustein in der Brandenburger Klimapolitik. Er schreibt Zwischenziele vor, teils ambitionierter als die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes und bricht diese auf einzelne Sektoren herunter. Wir begrüßen ausdrücklich die vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Erstellung des Klimaplans angeboten wurden. Die bisherigen Maßnahmen im Brandenburger Klimaschutz (sind aber zu unverbindlich und) reichen aber nicht aus, oder gehen sogar, wie im Falle einiger Aspekte der Energiestrategie 2040, in die falsche Richtung! Deshalb stellt sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg hinter die folgenden Forderungen:
1. Für ein Brandenburger Klimaschutzgesetz: Damit Brandenburg seinen fairen Beitrag zu einer klimagerechten Zukunft leistet, muss mehr passieren. Dem Klimaplan, der im Frühjahr von der Landesregierung veröffentlicht werden soll, fehlt die notwendige Verbindlichkeit. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Brandenburg müssen darauf hinwirken, dass dem Klimaplan ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz folgt. Insbesondere die Festschreibung eines Nachsteuerungsmechanismus, bei verfehlten Zielen, ist notwendig. Andere Bundesländer haben bereits Klimaschutzgesetze in unterschiedlichen Ausführungen, so wird aktuell in Hessen ein solches Gesetz erarbeitet. Dabei muss die Klimakrise sowohl konsequent bekämpft werden, als auch Klimawandelanpassung als zentrales Thema mit konkreten Zielformulierungen aufgenommen werden.
2. Budget-Ansatz verfolgen: Es ist nicht ausreichend, lediglich das Ziel "Klimaneutralität bis 2045" zu formulieren. Stattdessen muss ein Treibhausgas-Restbudget die Grundlage des Klimaplans und eines Klimaschutzgesetzes bilden. Denn entscheidend ist die Gesamtmenge der Restemissionen, welche noch im Rahmen des 1,5-Grad-Ziels ausgestoßen werden dürfen. Bereits jetzt ist es - je nach Berechnungsmethode - laut Zwischengutachten zum Klimaplan de facto nicht mehr möglich, das Treibhausgasbudget für Brandenburg einzuhalten. Das Überschreiten des Budgets muss mit Ausgleichsmaßnahmen einhergehen (z.B. ein Budgetausgleich zwischen den Bundesländern). Für die Berechnung des Budgets muss die Bevölkerungszahl als Grundlage dienen, nicht die bisherigen Emissionen. Das empfielt u.a. auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen.
3. Kohleausstieg 2030: Die vor Kurzem veröffentlichte Energiestrategie 2040 setzt noch immer auf einen Kohleausstieg 2038. Ein Klimaplan, der die größten Emittenten ignoriert, hat seinen Namen nicht verdient. Grundlage des Klimaplans muss, wie im Koalitionsvertrag der Ampelparteien formuliert, ein Kohleausstieg 2030 sein. Es müssen die Bedingungen geschaffen werden, dass die beiden kürzlich eingeschalteten Kraftwerksblöcke in Jänschwalde nach dem Winter wieder vom Netz genommen und die Versorgungssicherheit für den Winter 2023/24 mit Hilfe von Erneuerbaren Energien sichergestellt wird.
Für uns ist klar: Jedes Gramm Kohle, was jetzt durch die Wiederinbetriebnahme mehr verbrannt wird, muss hinterher wieder eingespart werden, um das gesetzte THG-Budget nicht zu überschreiten. Das heißt, wenn jetzt mehr Kohle verbrannt wird als gedacht, muss der Kohleausstieg auch dementsprechend früher erfolgen.
4. Abbau klimaschädlicher Subventionen: Schon jetzt, unabhängig vom Klimaplan, muss die Landesregierung alle Förderprogramme sowie neue Gesetze des Landes einem Klimacheck unterziehen. Klimaschädliche Programme, welche fossile Energieträger, Gebäudeabriss, etc. fördern, sind zügig einzustellen und durch klimafreundliche Programme zu ersetzen.
5. Natürliche Kohlenstoffsenken nutzen: Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten natürliche Kohlestoffsenken. Dazu gehören bspw. Wälder, vor allem aber Moore. Wir begrüßen die Schaffung von zusätzlichen Stellen im Waldschutz und die bisherigen Fortschritte im Moorschutz, wie das bereits bestehende Moorschutzprogramm und die damit verbundenen finanziellen Anreize. Moorschutz beruht momentan weitestgehend auf freiwilliger Basis. Durch die Entwässerung organischer Böden, insbesondere zur Nutzung als Ackerland, werden große Mengen an Treibhausgasen emittiert. Um diese Emissionen wirksam zu reduzieren, Kohlenstoffsenken zu reaktivieren und gleichzeitig eine nachhaltige Bewirtschaftung mit lokaler Wertschöpfung zu ermöglichen, müssen finanzielle Anreize durch ordnungsrechtliche, verpflichtende Maßnahmen zum Moorschutz ergänzt werden. Die dringend erforderliche Wiedervernässung von Niedermooren darf nicht mit finanziellen Nachteilen für Landwirt:innen einhergehen.
6. Suffizienzstrategie für Brandenburg: Die Klimakrise wird sich nicht durch Erneuerbare Energien und Energieeffizienz allein bekämpfen lassen. Es braucht Maßnahmen zur Suffizienz, so u.a. in der Viehwirtschaft, im Straßen- und Wohnungsbau, bei der Versiegelung und im Straßen- und Flugverkehr. Wir fordern daher die Erarbeitung einer Suffizienzstrategie für alle Sektoren, die verbindlich umgesetzt wird.
7. Kommunalen Klimaschutz fördern: Kommunen können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Land muss in der Kommunalverfassung festschreiben, dass Klimaschutz und -anpassung zur kommunalen Pflichtaufgabe wird. Kommunen müssen dementsprechend finanziell aufgestellt sein, um wirksame Maßnahmen ergreifen zu können. Jede Brandenburger Kommune braucht dafür eine*n Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmanager*in. Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit der kommunalen Ebene eine umfassende Strategie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu erarbeiten, mit der alle Kommunen bis spätestens 2030 klimaneutral werden und sich auf die verändernden klimatischen Bedingungen vorbereiten. Es muss eine zentrale Koordinierungs-, Beratungs- und Vernetzungseinheit geschaffen werden, um die überregionale Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen zu vereinfachen. Es braucht klare Richtlinien und ein konsequentes Monitoring der Flächenversiegelung, sowie einen Fokus auf kommunale
Klimaanpassung in allen Gesetzen und Verordnungen im Bereich Stadtentwicklung, Bau und Infrastruktur.
Verbindliche Finanzierung für den Klimaschutz
Effektiver Klimaschutz schützt unsere Lebensgrundlage, mildert zukünftige Krisen ab und erspart uns Kosten. Damit dies gelingt, müssen die zuvor geforderten Maßnahmen mit verbindlichen finanziellen Mitteln untermauert werden. Ohne Geld mutiert der beste Klimaplan zum Papierflieger. Die aktuellen Krisen haben gezeigt, dass es möglich ist, große Summen im Angesicht der Krise bereitzustellen. Wir fordern, dass die Klimakrise mit gleicher Dringlichkeit behandelt und gemeinsam mit den anderen Krisen bekämpft wird. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Bundesdelegiertenkonferenz für 100 Mrd. € für den Klimasschutz.
Das Geld, was jetzt über das landeseigene 2-Milliarden-Paket in Brandenburg ausgegeben wird, braucht eine Klimaschutz-Komponente! Deshalb muss im 2-Milliarden-Paket der Landesregierung in Zeiten der Inflations- und Energiekrise ein signifikanter Anteil für Transformationsprozesse und Erneuerbare Energien vorgesehen werden. Des Weiteren prüfen wir ein weiteres landeseigenes 2-Milliarden-Paket, das ergänzend zum Zukunftsinvestitionsfonds gezielt Klimaschutzmaßnahmen vorantreibt. So begegnen wir jeder Krise mit der gebotenen Stärke.
Nur auf diese Weise schaffen wir es, den vielen aktuellen Krisen gleichzeitig entgegenzutreten.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg tragen wir eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Schon lange ist klar, dass es unser Alleinstellungsmerkmal ist, Soziales und Klima nicht gegeneinander auszuspielen. Diesem Grundsatz müssen wir gerecht werden! Daher erteilen wir bündnisgrünen Verantwortungsträger:innen in Brandenburg auf allen Ebenen den Auftrag, in harte Verhandlungen zu gehen, um mehr Maßnahmen und mehr Verbindlichkeit im Klimaschutz zu erreichen.
Begründung
Bisherige Berichte des IPCC, sowie die gesamte Klimaforschung haben die dramatischen Auswirkungen aufgezeigt, welche die Erderwärmung auf die Erde, und damit auf unsere Lebensgrundlage, haben wird und schon jetzt hat. Um dem entgegenzuwirken und die katastrophalen Folgen abzuwenden, bzw. abzuschwächen, muss jetzt gehandelt werden. Die nächsten Jahre werden dafür absolut entscheidend sein.
Brandenburg muss wie alle (Bundes)Länder seinen Beitrag dazu leisten.
Der Klimaplan, der aktuell in der Landesregierung erarbeitet wird muss die notwendigen Ambitionen erfüllen. Ein verbindliches Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass auch zukünftige Regierungen die notwendigen Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung nachhalten müssen.
Glossar:
- Biodiversitätskrise = der globale Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen
- Budget/Budgetansatz/Treibhausgasbudget = Menge an Treibhausgasen, die ein Land oder ein Bundesland ausstoßen darf, wenn die Erderwärmung eine bestimmte Grenze nicht überschreiten soll (z.B. 1,5 °C)
- Budgetausgleich = z.B. wenn sich Berlin und Brandenburg darauf einigen, dass Brandenburg mehr Treibhausgase ausstoßen darf als Berlin, wenn es im Gegenzug Berlin mit Strom versorgt
- Bundesdelegiertenkonferenz = Großer Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen (Bundesverband), jeder Kreisverband entsendet dorthin Delegierte. Die Bundesdelegiertenkonferenz bestimmt das politische Programm der Partei.
- Emissionen = der Ausstoß von Treibhausgasen oder anderen umweltgefährdenden Stoffen
- Emittenten = Wirtschaftsbereiche, Unternehmen oder Menschen, die Treibhausgase ausstoßen
- Energieeffizienz = Energie mit möglichst kleinen Verlusten produzieren und verbrauchen UND für einen bestimmten Zweck möglichst wenig Energie benötigen (z.B. "ein energieeffizienter Kühlschrank verbraucht nur halb so viel Strom")
- Energiestrategie = Plan der Landesregierung für die Zukunft der Energieversorgung in Brandenburg
- Entwässerung organischer Böden = Wenn mit Hilfe von Gräben ein Moor trockengelegt wird, um es für die Landwirtschaft zu nutzen
- Extremwetterereignisse = z.B. Starkregen oder enorme Trockenheit im Sommer, oft durch die Klimakrise mitverursacht
- fossile Energieträger = Erdöl, Erdgas, Braunkohle und Steinkohle
- Klimacheck = Ein Gesetz (oder ähnliches) wird vor der Verabschiedung darauf geprüft, welche Auswirkungen es auf die Klimakrise haben wird
- klimagerecht = Globale Gerechtigkeit mit Blick darauf, wer die Klimakrise verursacht und wer darunter leidet
- Klimaplan = Plan der Landesregierung, die Klimakrise zu bekämpfen. Der Klimaplan sieht genaue Ziele für jeden Bereich vor: Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und so weiter. Jeder dieser Bereiche soll eine festgelegte Menge an Treibhausgasen einsparen.
- Klimawandelanpassung = Die Veränderung unserer Lebensweise, um mit den Folgen der Klimakrise leben zu können (z.B. Anpassung der Landwirtschaft an trockene Böden)
- Kohlenstoffsenken = Gewässer, Wälder, Moore und Böden, die Kohlenstoff "speichern" und damit verhindern, dass Kohlendioxid in die Luft gelangt. So bestehen z.B. Bäume zum größten Teil aus Kohlenstoff. Jedes Kohlenstoff-Atom, das in einem Baum verbaut ist, kann nicht als Treibhausgas in der Luft sein.
- Kommunalverfassung = Landesgesetz, das die Arbeit der Kommunen regelt
- Kommunen = Städte, Gemeinden und Landkreise. Städte und Gemeinden sind Teile von Landkreisen. Trotzdem werden auch Landkreise als Kommunen bezeichnet.
- Kraftwerksblöcke = Teile eines Braunkohle-Kraftwerkes
- lokale Wertschöpfung = Wenn in einer Region vor Ort Geld verdient und die Region dadurch aufgewertet wird
- Monitoring = Überwachung der Einhaltung von Zielen, regelmäßige Überprüfung von Veränderungen
- Niedermoor = Moor, das sein Wasser vor allem aus dem Grundwasser erhält (nicht aus Regenfällen)
- ordnungsrechtlich = per Gesetz oder Verordnung geregelt, verbindlich und nicht freiwillig
- Sektoren = Die Bereiche, in denen sich Kohlendioxid einsparen lässt: Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und so weiter.
- Subventionen = Finanzielle Unterstützung durch den Staat
- Suffizienz = Das Ziel, möglichst wenig Energie und Rohstoffe zu verbrauchen
- Verantwortungsträger:innen = gemeint sind Landtagsabgeordnete und der Landesvorstand, aber auch Stadtverordnete, Gemeindevertreter:innen, Kreistagsmitglieder, Kreisvorstände, Bundestagsabgeordnete, politische Funktionen in Ministerien und so weiter.
- Versiegelung = Straßenbau und andere Maßnahmen, die Boden bedecken. Verhindert den Abfluss von Wasser, die Speicherung von Kohlenstoff im Boden und tötet das Bodenleben ab.
- Zwischengutachten zum Klimaplan = Eine umfassende Einschätzung von Wissenschaftler:innen zur Bekämpfung der Klimakrise in Brandenburg (noch nicht die endgültige Fassung, daher "Zwischengutachten")