Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 47. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 19.11.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Strukturen professionalisieren - Parteirat
Beschlusstext
Aufgaben des Parteirats
Streichung und Neuformulierung §12 Abs.2
Bisherige Fassung
Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.
Neufassung §12 Abs.2
Der Parteirat ist das strategische Beratungsgremium zwischen den verschiedenen Ebenen. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er dient dem Austausch und der Vernetzung; die gewählten Mitglieder gewährleisten die Kommunikation in die und aus der jeweiligen Ebene. Der Parteirat kann Beschlüsse im Rahmen der Beschlusslage fassen. Darüber hinaus beschließt er über alle Themen, die ihm vom Landesdelegiertenrat oder der Landesdelegiertenkonferenz übertragen wurden.
Basismitglieder Parteirat
Insgesamt werden Doppelfunktionen, Anstellungsverhältnisse oder andere indirekte Abhängigkeiten der Basismitglieder des Parteirats kritisch gesehen.
Ergänzung §12 Abs. Landesparteriat
(1) Der Landesparteirat besteht aus:
...
- weiteren 8 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben, die nicht bei Abgeordneten des Landtags Brandenburgs bzw. der Landtagsfraktion, des Bundestags, des Europaparlamentes und die nicht in der Landesgeschäftsstelle angestellt sind und die keine politisch besetzte Stelle in der Landesregierung inne haben. Treten während der Amtszeit Unvereinbarkeiten nach Satz 1 auf, so entfällt das Stimmrecht und es sind beim folgenden Parteitag Nachwahlen anzusetzen. Es sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind. Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Parteirat nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann.
Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben.
Diese Änderung gilt ab der nächsten Amtszeit des Parteirats.
Begründung
Aufgabe des Parteirats
Mit der neuen Formulierung soll der Auftrag des Parteirats geschärft werden. Der Parteirat soll in seiner Funktion als Beratungs- und Kommunikationsgremium gestärkt werden. Es soll insbesondere festgehalten werden, dass Beschlüsse im Rahmen der Beschlusslage getroffen werden dürfen. So wird sichergestellt, dass die Landesdelegiertenkonferenz das höchste Gremium bleibt.
Basismitglieder
Der Parteirat soll zwischen den LDKen die Kommunikation und Beratung aller Ebenen gewährleisten. Neben den verschiedenen Funktionsträger*innen sollen insbesondere die Basismitglieder die vielfältigen Perspektiven der Parteimitglieder einbringen. Die Basismitglieder können mit ihrem Blick von außen, unkonventionellen Denkanstößen und Perspektiven aus allen Ecken des Landes die Arbeit des Parteirates stark bereichern und das Gremium vor "Betriebsblindheit" bewahren. Um diese so wichtige Stärke der Basismitglieder auszuspielen, sollte sichergestellt werden, dass die Basismitglieder nicht in einem Arbeitsverhältnis zu Teilen der Partei, Abgeordneten, Fraktion oder Landesregierung stehen. Auf diese Weise wird zum Einen Interessenkonflikten vorgebeugt. Zum Anderen wird der so wichtige "Blick von außen", also von Menschen, die nicht im tagespolitischen Geschäft stecken, gesichert. Basismitglieder, welche vorab wenig Einblicke in die interne Arbeit haben, können die Evaluation von Kommunikation und Strategien der Partei entscheidend voranbringen. Durch unser großes Mitgliederwachstum können auch Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden.