Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 47. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 19.11.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Ergänzungen Gremienwahlen
Beschlusstext
Die LDK möge beschließen:
1. Änderung Landessatzung §9 Abs. 8
Sie [die LDK] wählt:
[...]
- die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Länderrat, Frauenrat und Diversitätsrat
Streichung:
- die beiden Mitglieder des Bundesfinanzrates und deren Stellvertreter*innen.
2. Änderung der LDK-Wahlordnung §11 Abs. 2 Bundesfinanzrat
Neufassung Abs.2
(2) Der Landesvorstand entsendet die*den Landesschatzmeister*in sowie ihre*seinen Stellvertreter*in. Der Landesfinanzrat wählt das weitere sachverständige Mitglied und ihre*seine Vertreter*in.
Ergänzung §13 Abs. 4 Landessatzung: Aufgaben des Landesfinanzrates
-Wahl des weiteren sachverständigen Mitglieds und ihrer*seiner Vertreterin für den Bundesfinanzrat
3. Änderung Wahl der Landesvorstands-Delegierten für den Frauenrat
Neufassung §12 Abs.2 LDK-Wahlordnung
(2) Die LDK wählt ein Basismitglied und ihre*n Vertreter*in als Delegierte. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand.
4. Änderung Wahl der Landesvorstands-Delegierten für den Länderrat
Neufassung §9 Abs.2 LDK-Wahlordnung
Die LDK wählt die*den Basisvertreter*in und ihre*seinen Vertreter*in. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand. Die Mindestquotierung ist zu sichern.
5. Einfügung neuer §13 Diversitätsrat in LDK-Wahlordnung
§13 Diversitätsrat
(1) "Dem Diversitätsrat gehören an: 1. Zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die Landesverbände. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten."(Statut für eine vielfältige Partei §5 Abs. 2)
(2) Die LDK wählt eine*n Delegierte*n und ihre*seinen Vertreter*in. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand.
(3) Für die Wahlen gelten die Regelungen der §§ 2,4,5
6. Einfügung neuer §14 Wahl EGP Delegierte in LDK-Wahlordnung und Vorschlagsrecht für LAG Europa
§14 Delegierte für den Kongress der Europäischen Partei (EGP)
(1) „Die Delegierten zum Kongress der EGP werden nach einem von der Bundesversammlung festgesetzten Schlüssel gewählt. Dabei wird die Mitgliederzahl der Landesverbände berücksichtigt.“ (Bundessatzung §9 Abs. 3)
(2) Die LDK wählt die Delegierten und Ersatzdelegierten. Die LAG Europa erhält ein Vorschlagsrecht.
(3) Für die Wahlen gelten §§ 2,4,5,6.
Begründung
Auf der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) finden verschiedene zeitintensive Gremienwahlen statt. Die Strukturkommission hat analysiert, ob alle diese Wahlen immer auf der LDK stattfinden müssen oder sie auch ohne Legitimationsverluste auf anderer Ebene bzw. in anderem Gremium stattfinden können. Die Bundessatzung lässt dabei einigen Spielraum zu.
Grundsätzlich kann die Wahl von Landesvorstand-Delegierten für Bundesgremien (z.B. Länderrat, Frauenrat) auch im Landesvorstand selbst erfolgen. Defacto fand die Vorauswahl bereits im Landesvorstand selbst statt und es gab keine Kandidaturen oder Bewerbungenreden, sondern eher Bestätigungswahlgänge auf zeitlich knappen LDKen. Die Wahl der Basisdelegierten soll jedoch weiterhin auf der LDK sein, da sich andere Gremien nicht anbieten bzw. einen deutlichen Legitimationsverlust bedeuten würden. Die*der weitere Vertreter*in („sachkundiges Mitglied“) für den Bundesfinanzrat könnte aber auch durch den Landesfinanzrat, als das zuständige oberste Finanzgremium des Landesverbands, gewählt werden.
Bei der Analyse fiel auch auf, dass Regelungen für die Wahlen der Delegieren für den (Bundes-) Diversitätsrat und die Wahl von EGP-Delegierten in der Wahlordnung noch ergänzt werden müssen. Für die EGP Delegierten soll zukünftig ein Vorschlagsrecht bei der LAG Europa geben. Eine ähnliche Vorschlagsregelung gibt es bereits für die Delegierten des Frauenrates für die LAG Frauen (in Brandenburg: LAG Feminismus).