Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 47. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 19.11.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Änderung der Fristen für Anträge zum Wahlprogramm und Stärkung Antragskommission
Beschlusstext
Aus der Erfahrung der Wahlprogrammdiskussion von 2018/19 resultieren mehrere Vorschläge, die LDK fit für die kommende Diskussion des Landtagswahlprogramms zu machen. Der Fokus lag vor allem darauf, die Antragskommission auf dem Parteitag und insbesondere vor dem Parteitag zu stärken. Dafür soll auch die Frist für Anträge und Änderungsanträge speziell für das Wahlprogramm verändert werden.
1. Änderung Landessatzung: neue Frist für Wahlprogrammanträge von 5 Wochen
Landessatzung §9 Landesdelegiertenkonferenz
(10) Anträge müssen mindestens vier Wochen, im Falle von Anträgen zum Wahlprogramm fünf Wochen, vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Wird die Ladungsfrist verkürzt, müssen die Anträge drei Tage vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Satzungsanträge und Anträge zum Wahlprogramm sind von verkürzten Fristen ausgenommen.
2. Änderung LDK Geschäftsordnung: neue Frist für Änderungsantrage zum Wahlprogramm von 10 Tagen
§4 Ordentliche Anträge, Dringlichkeitsanträge, Änderungsanträge
(3) Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen können von jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg eingebracht werden. Sie müssen spätestens eine Woche, zu Anträgen zum Wahlprogramm zehn Tage vor Beginn der LDK schriftlich eingereicht werden.
3. Stärkung der Antragskommission
Streichung §4 Abs. 2 und Teile von Abs. 3
(2) Im Vorfeld von LDKen wird vom Landesvorstand eine Antragskommission eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen einen Verfahrensvorschlag für die Behandlung und das Abstimmungsprozedere der Anträge und Änderungsanträge erarbeitet. Der Verfahrensvorschlag wird vor der LDK verschickt und auf der LDK vorgestellt und abgestimmt.
(3) Satz wird gestrichen: "Zur Behandlung nicht fristgerecht eingegangener Änderungsanträge entwickelt die Antragskommission einen Verfahrensvorschlag und stellt ihn der Versammlung zur Abstimmung vor."
Neufassung §5 als eigenen Absatz zur Antragskommission
(1) Im Vorfeld einer LDK kann der Landesvorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten.
(2) Bei der Besetzung soll der Landesvorstand neben der Arbeitsfähigkeit auch auf die Ausgewogenheit von Ebenen, Rollen und Perspektiven achten. Die so eingesetzte Kommission soll ihre Arbeit bis zur jeweiligen LDK bereits aufnehmen und muss zu Beginn der LDK durch diese bestätigt werden.
(3) Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.
(4) Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
Einfügen des §5 NEU Antragskommission (siehe oben) sinngemäß in die Geschäftsordnung des Landesdelegiertenrates (kleiner Parteitag).
Begründung
Änderung Antragsfristen speziell für Anträge / Änderungsanträge für Wahlprogramme
Bei der letzten Wahlprogramm-Diskussion 2018 gab es über 350 Änderungsanträge, die geprüft und verhandelt werden mussten, aber natürlich vor allem von den Delegierten gelesen, verstanden und diskutiert werden sollen. Dafür braucht es Zeit. Die Frist für Änderungsanträge an Programmanträge soll deshalb von 7 Tagen auf 10 Tage erweitert werden, dadurch hat die Antragskommission und die Antrags-/Änderungsantragsstellenden mehr Zeit zu verhandeln und die Delegierten haben mehr Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen.
Die Delegierten sollen durch die Änderung der Frist für Änderungsanträge aber nicht effektiv weniger Zeit für das umfangreiche Wahlprogramm zur Verfügung haben (also der Zeitraum zwischen bisher 4 Wochen Antragsfrist bis 10 Tage vor der LDK Änderungsantragsfrist). Deshalb wird die Frist für Anträge zum Wahlprogramm von 4 Wochen auf 5 Wochen erhöht. Die Antragsfrist für andere Anträge bleibt bei 4 Wochen bestehen.
Stärkung Antragskommission
Bisher war die Antragskommission nur in Nebensätzen im Absatz zu Anträgen geregelt. Alle Bestimmungen und Befugnisse zur Antragskommission sollen nun in einem eigenen Absatz vereint und damit die Kommission in ihrer Rolle gestärkt und für die Delegierten auch die Zuständigkeiten transparenter gemacht werden. Durch diese Stärkung kann den immer vielzähliger werdenden Änderungsanträgen begegnet werden.
Viele Regelungen waren nicht niedergeschrieben oder es herrschte Unklarheit, welche Arbeit schon vor der LDK selbst passieren soll und darf.