Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 08.10.2022) |
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17. V5: Open Government - Kooperative Digitalisierung durch offene Daten und Schnittstellen
Antragstext
Eine lebhafte Demokratie ermöglicht allen in der Gesellschaft an politischen
Prozessen teilzuhaben. Der freie Zugang zu Informationen ist dafür—gerade im
digitalen Zeitalter—eine wichtige Voraussetzung. Politik und Verwaltung sollen
Informationen und Dokumente, die der Entscheidungsgrundlage dienen, nicht nur
auf Nachfrage herausgeben, sondern proaktiv veröffentlichen, um fundierte
politische Debatten zu ermöglichen. Strukturierte Informationen über das
Parlament und seine Entscheidungen, über das Handeln der Landesregierung und
Verwaltungsabläufe sollen für Bürger:innen einfach zugänglich sein. Digitale
Dienste des Landes müssen so strukturiert sein, dass Vernetzung und Integration
mit anderen Diensten technisch leicht möglich sind.
Digitalisierung ist keine bloße Übertragung bestehender Strukturen und Prozesse
in den digitalen Raum; enge Vernetzung von digitaler und analoger Welt sind das
Herzstück erfolgreicher Digitalisierung. Öffentliche Daten, die als gut
strukturierte offene Daten zur Verfügung stehen, werden für Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und regionale Wirtschaft nutzbar. Wenn digitale Angebote der
Landesregierung dokumentierte, offene Schnittstellen zur Verfügung stellen,
können diese sinnvoll mit anderen Anwendungen vernetzt werden.
Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und regionaler Wirtschaft
müssen bei Digitalisierungsvorhaben des Landes frühzeitig mit eingebunden
werden. Zur partizipativen Begleitung der Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben
im Land soll sich die Verwaltung nachhaltig mit der organisierten und nicht-
organisierten digitalen Zivilgesellschaft vernetzen und hierzu geeignete Formate
entwickeln.
Wir Bündnisgrünen machen uns für eine demokratische, partizipatorische und
gemeinwohlorientierte Digitalisierung stark—für die Digitalisierung der
Verwaltung bedeutet das, öffentliche Daten und digitale Dienste für
Bürger:innen, Journalist:innen und Forscher:innen umfassend zur Verfügung zu
stellen. Deshalb fordern wir:
Offene, dokumentierte Schnittstellen zur Parlamentsdokumentation unter
Beachtung etablierter Standards (OParl) unter Koordinierung mit den
anderen Bundesländern und dem Bund
Umstellung der Behördenkommunikation auf dieselben Schnittstellen und
Datensätze, die als Open Data zur Verfügung stehen
- nicht-personenbezogene Daten der Verwaltung sind grundsätzlich nach dem
Prinzip open-by-default zu veröffentlichen, solange
Geheimhaltungsvorschriften dem nicht entgegenstehen
Einheitliche Kategorisierung von Datensätzen innerhalb der
Landesverwaltung, die grundsätzlich zu veröffentlichen sind, um den
Grundsatz "open-by-default" praktisch zu erfüllen
Veröffentlichung von Datensätzen unter freizügigen Lizenzen, wie
beispielsweise Creative Commons Zero
Bündelung und Weiterentwicklung der bestehenden Informationsgesetze (UIG,
IFG, Verbraucherinformationsgesetz) und des geplanten Open Data Gesetzes
zu einem umfassenden Transparenzgesetz
Anbindung der Kommunen an Open Data Plattformen der Landesregierung
Erweiterung der Datenadler-Plattform um eine einheitliche, gut
dokumentierten Schnittstelle als REST-API, über die bestehende Datensätze
miteinander verknüpft zur Verfügung gestellt werden
Gezielte Erprobung einer API-first Strategie für neue oder bestehende
digitale Dienste des Landes Brandenburg, wie beispielsweise "Märker" und
"Märker Plus" unter Verwendung einfach verwendbarer, gängiger, moderner,
maschinenlesbarer und nicht-proprietärer Formate
Open Source Veröffentlichung von mit öffentlichen Mitteln finanzierter
Software unter gängigen, freien Lizenzen, beispielsweise MIT-, GPL 3.0-
oder Apache 2.0-Lizenz
Verwendung von Open Source Komponenten und Beteiligung Brandenburgs an der
Weiterentwicklung und Verbesserung genutzter Open Source Software
Einrichtung eines Ausschusses für Digitale Agenda und Open Government im
Landtag
Systematische Einbeziehung von Wissenschaft, Wirtschaft und insbesondere
auch der organisierten und nicht-organisierten Zivilgesellschaft bei der
Weiterentwicklung von Open Data Angeboten und der Umsetzung von
Digitalisierungsvorhaben
Partizipative Entwicklung geeigneter Formate zur systematischen
Einbeziehung der Wissenschaft, Wirtschaft und organisierte und nicht-
organisierte Zivilgesellschaft in die Umsetzung der
Digitalisierungsvorhaben des Landes
Begründung
Begründung
Es tut sich, auf bündnisgrünes Bestreben hin, auch was im Land Brandenburg im Bereich Open Data: Der Landtag hat bereits letztes Jahr den Beschluss "Offene Daten für Brandenburg" gefasst, der die grundsätzliche Veröffentlichung von nicht-personenbezogenen Daten, die Erarbeitung einer Datenstrategie und schließlich den Beschluss eines Open Data Gesetzes für Brandenburg vorsieht. Die Daten der Verwaltung würden so für Zivilgesellschaft und Wissenschaft nutzbar, Verwaltungsabläufe und Regierungshandeln würden durch proaktive Bereitstellung von Informationen transparenter.
Die Umsetzung verläuft jedoch schleppend, deshalb müssen wir Bündnisgrünen das Thema weiterhin vorantreiben, konkrete Maßnahmen vorschlagen und unser Verständnis von offenem, transparentem Regierungshandeln auch in den digitalen Raum tragen und im Rahmen des Themenbereichs "Open Government" weiterzuentwickeln, z.B. durch die Zusammenführung von bestehenden Informationsgesetzen zu einem bürger*innenfreundlichen Transparenzgesetz.
Glossar
Software - Sammelbegriff für Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden.
Software-Komponenten - Einzelne, wiederverwendbare Bestandteile eines Programms oder Software-Systems.
Quellcode - Der "Bauplan" einer Software.
Open Source Software - Software, bei der der Quellcode zur freien Weiterverbreitung, Verwendung und Verbesserung unter freien Lizenzen zur Verfügung steht. Open Source Software wird meist in einem transparenten, öffentlich einsehbaren, Community-orientierten Prozess entwickelt und steht Kooperation zur Verbesserung und Weiterentwicklung offen gegenüber.
Open Data - Veröffentlichung von Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form unter freien Lizenzen, die umfangreiche Nutzung, Verarbeitung und Weiterverbreitung dieser Daten erlaubt.
Open Government - Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Zivilgesellschaft durch umfassende Transparenz- und Auskunftsrechte unter Nutzung digitaler Technologien.
Proprietäres Format - Dateiformat, dessen Nutzung durch den Herausgeber beschränkt ist, bspw. durch fehlende öffentliche Dokumentation oder Lizenzbeschränkungen.
Maschinenlesbarkeit - Repräsentation von Daten in einer Form, die die automatisierte Weiterverarbeitung durch Computerprogramme erlaubt und vereinfacht.
API (Application Programming Interface) / (Anwendungs-)Schnittstelle - Bestandteil eines Softwaresystems, der die Anbindung externer Anwendungen ermöglicht.
Märker - Anwendung des Landes Brandenburg, mit dem Bürger:innen schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme an ihre Kommune melden können. Siehe: https://maerker.brandenburg.de/bb
Änderungsanträge
- Ä30 (LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 08.11.2022), Eingereicht)