S10NEU: Strukturen professionalisieren - Landesarbeitsgemeinschaften
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(29.12.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(29.12.2022) Version 1 |
Die Landesarbeitsgemeinschaften sind die Denkfabriken unseres Landesverbands. Im Ehrenamt leisten ihre Mitglieder einen wichtigen Beitrag für fachpolitische Impulse. Zur besseren Zusammenarbeit der LAGen untereinander und mit der Landesgeschäftsstelle wurden im LAG-Statut Änderungen zur Arbeitsplanung, Treffen und Delegiertenwahlen vorgenommen. Zur horizontalen Vernetzung wird als neues Instrument ein LAG-Sprecher*innenrat vorgesehen. Das gemeinsame Selbstverständnis wird gestärkt - auch mit Blick auf den Programmprozess zur Landtagswahl. Es geht darum, Strukturen zu schaffen, die innerparteiliche Zusammenarbeit erleichtern und verbessern. Auf einen formalisierten Rahmen wird bewusst verzichtet, um nicht unnötig Kapazitäten zu binden.
LAG Sprecherinnen-Rat
Einfügen eines neuen §5 Sprecher*innenrat im LAG-Statut
(1) Die Sprecher*innen der vom Landesverband offiziell bestätigten LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat. Vertretung durch stellv. Sprecher*innen ist möglich.
(2) Der Rat koordiniert seine Arbeit selbständig und kann eigenständige Treffen einberufen. Die Landesgeschäftsstelle soll über die Terminplanung informiert werden. Zu den Treffen gibt es ein Ergebnisprotokoll.
(3) Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal pro Jahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen.
Präzisierungen zu Aufgaben und Arbeitsweise der Landesarbeitsgemeinschaften
Änderungen am LAG-Statut sind unterstrichen
§1 (3) Landesarbeitsgemeinschaften protokollieren ihre Beratungen und stellen diese zusätzlich zu einer Jahresplanung dem Landesvorstand zur Verfügung. Die Jahresplanung sollte dem Landesvorstand jeweils bis zum Ende des ersten Quartals vorliegen und umfasst die voraussichtliche Schwerpunktsetzung und Termine der nächsten Sitzungen (Sitzungsrhythmus). Die LAGen treffen sich mindestens zwei Mal im Jahr (§7 Abs. 1).
§1 (8) Der Landesparteirat kann den Status als anerkannte Landesarbeitsgemeinschaft aufheben, wenn die unter Abs. (2) und (3) genannten Bedingungen nicht gegeben sind. Die Aufhebung erfolgt nach einer Ermahnung und Fristsetzung von drei Monaten (alte Formulierung SECHS MONATE).
§4 (5) Die Sprecher*innen unterstützen interessierte Mitglieder beim Einstieg in die Mitarbeit in der LAG. Zur Gewährleistung der selbständigen Arbeitsweise verwalten die Sprecher*innen oder Beauftragte die LAG-Mailingliste – dafür ist der Nachweis einer Datenschutzschulung erforderlich.
§9 (2) Die Wahlen der BAG-Delegierten und Stellvertretungen sollen im 1. Quartal stattfinden - möglichst für 2 Jahre - und sind an die Landesgeschäftsstelle mit Hinweis des Delegationszeitraums zu melden.
LAG-Sprecherinnenrat
Für den LAG-Sprecher*innenrat ist Gestaltungsspielraum vorgesehen, damit er nicht als Last zusätzlicher Ämter oder Termine wahrgenommen wird. Vernetzung, Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen stehen im Vordergrund. Im Sinne einer „alles kann, nichts muss“-Dynamik ist auch die Testphase einer Sprecher*innenfunktion für dieses Gremium denkbar. Der Informationsfluss zu Landesgeschäftsstelle und Landesvorstand wird durch Bekanntgabe der Termine und der Sitzungsprotokolle sowie eine jährliche gemeinsame Arbeitssitzung im Rahmen der Jahresplanung sichergestellt.
Weitere Änderungen
Im Sinne einer Qualitätssicherung wurden Bedingungen zur Jahresplanung genauer definiert. Die Mindestanzahl der Treffen (2x pro Jahr) wird betont. Auch auf die Einbindung neuer interessierter Mitglieder durch die LAG-Sprecher*innen wird nun explizit hingewiesen. Ein Passus zur Wahl der BAG-Delegierten möglichst im 1. Quartal eines Jahres für den Zeitraum von zwei Jahren wurde ergänzt, um einen besseren Überblick zu Wahlmeldungen zu erhalten.