folgt mündlich.
Antrag: | Strukturen professionalisieren - Parteirat |
---|---|
Antragsteller*in: | Alena Karaschinski (KV Frankfurt-Oder) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 11.11.2022, 00:17 |
Antrag: | Strukturen professionalisieren - Parteirat |
---|---|
Antragsteller*in: | Alena Karaschinski (KV Frankfurt-Oder) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 11.11.2022, 00:17 |
Aufgaben des Parteirats
Streichung und Neuformulierung §12 Abs.2
Bisherige Fassung
Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.
Neufassung §12 Abs.2
Der Parteirat ist das strategische Beratungsgremium zwischen den verschiedenen Ebenen. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er dient dem Austausch und der Vernetzung; die gewählten Mitglieder gewährleisten die Kommunikation in die und aus der jeweiligen Ebene. Der Parteirat kann Beschlüsse im Rahmen der Beschlusslage fassen. Darüber hinaus beschließt er über alle Themen, die ihm vom Landesdelegiertenrat oder der Landesdelegiertenkonferenz übertragen wurden.
Basismitglieder Parteirat
Insgesamt werden Doppelfunktionen, Anstellungsverhältnisse oder andere indirekte Abhängigkeiten der Basismitglieder des Parteirats kritisch gesehen.
Ergänzung §12 Abs. Landesparteriat
(1) Der Landesparteirat besteht aus:
...
folgt mündlich.