Antrag: | Strukturen professionalisieren - Parteirat |
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Antragsteller*in: | Robert Gidius (KV Frankfurt-Oder) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 08.11.2022, 15:40 |
Ä28 zu S9: Strukturen professionalisieren - Parteirat
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 12 bis 13:
- weiteren 8 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben, die nicht bei
Abgeordneten des Landtags Brandenburgs bzw.brandenburgischen Landtagsabgeordneten, bei der brandenburgischen Landtagsfraktion, des Bundestags, des Europaparlamentes oderbei brandenburgischen Bundestagsabgeordneten, bei brandenburgischen Europaabgeordnetenund die nicht in der brandenburgischen Landesgeschäftsstelle angestellt sind und die keine politisch besetzte Stelle in der brandenburgischen Landesregierung inne haben. Treten während der Amtszeit Unvereinbarkeiten nach Satz 1 auf, so entfällt das Stimmrecht und es sind beim folgenden Parteitag Nachwahlen anzusetzen. Es sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind. Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Parteirat nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann. Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben.
Von Zeile 12 bis 13:
- weiteren 8 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben, die nicht bei
Abgeordneten des Landtags Brandenburgs bzw.brandenburgischen Landtagsabgeordneten, bei der brandenburgischen Landtagsfraktion,des Bundestags, des Europaparlamentes oderbei brandenburgischen Bundestagsabgeordneten, bei brandenburgischen Europaabgeordnetenund die nicht in der brandenburgischen Landesgeschäftsstelle angestellt sind und die keine politisch besetzte Stelle in der brandenburgischen Landesregierung inne haben. Treten während der Amtszeit Unvereinbarkeiten nach Satz 1 auf, so entfällt das Stimmrecht und es sind beim folgenden Parteitag Nachwahlen anzusetzen. Es sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind. Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Parteirat nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann. Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben.