S8NEU: Strukturen professionalisieren - Parteitage
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(28.12.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(28.12.2022) Version 1 |
1. Schaffung einer Festsetzungsfrist zusätzlich zur Ladungsfrist
Ergänzung in §9 Landesdelegiertenkonferenz
(2) Die LDK wird mindestens einmal jährlich durch den Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Ladungsfrist von sechs Wochen einberufen. Die Festsetzung und Bekanntgabe des Termins erfolgt in der Regel zwölf Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz. Eine außerordentliche LDK wird durch den Beschluss des Landesvorstandes, des LDR, des LPR, auf Verlangen eines Fünftels der Kreisverbände oder von zehn Prozent der Mitglieder einberufen. Die Ladungsfrist verkürzt sich in diesem Fall auf vier Wochen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist auf zehn Tage verkürzt werden. Personenwahlen dürfen bei verkürzter Ladungsfrist nur stattfinden, wenn dieser Tagungspunkt durch zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen der Delegierten zugelassen wird.
Ergänzung in §10 Landesdelegiertenrat
(2) Der LDR wird vom Landesvorstand vorbereitet und einberufen. Die Festsetzung und Bekanntgabe des Termins erfolgt in der Regel zwölf Wochen vorher. Der Landesvorstand legt eine vorläufige Tagesordnung fest, die zusammen mit der Einladung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen verschickt wird. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist verkürzt werden.
2. Präzisierung Zeitpunkt und Uhrzeit für Fristen
Ergänzung LDK-Geschäftsordnung §4 Abs. 1 um einen Satz:
(1) Antragsfristen und Antragsrecht für ordentliche Anträge regelt die Satzung (§ 9 Absätze 10 und 11). Für die Fristen der Anträge gilt jeweils der Vortag 23:59 Uhr als Zeitpunkt.
3. Achtsamkeitsteam
In §19 Versammlung wird ein neuer Absatz 6 eingefügt
(6) Der Landesvorstand setzt bei Veranstaltungen, insbesondere Parteitagen und Sommerkonferenz, ein Achtsamkeitsteam ein.
4. Rechtliche Klarstellung Beteiligung Grüner Jugend an Listenaufstellungen
§9 (4) Die Grüne Jugend entsendet [drei] ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. Die Delegierten wurden auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend gewählt. Bei Listenaufstellungen zur Bundes- und Landtagswahl sind die Delegierten der Grünen Jugend nicht stimmberechtigt. Sie sind an Meinungsbildern zu beteiligen.
5. Landesdelegiertenrat | Kleiner Parteitag
(1) Der LDR ist das höchste Entscheidungsgremium des Landesverbandes zwischen den LDKen. Er tagt in der Regel einmal im Jahr, sofern nicht bereits 2 LDKen in einem Jahr stattfinden. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich und immer mitgliederöffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden
1. Schaffung eines Festsetzungstermins für Parteitage
Durch eine frühzeitige Festsetzung des Termins soll den Mitgliedern und Delegierten ermöglicht werden weit im Voraus zu planen und mit eigenen Antragsideen auf einer Kreismitgliederversammlung für Unterstützung zu werben. Die Landesgeschäftsstelle plant eine LDK ohnehin sehr weit im Voraus und soll durch die neue Regel den Termin im Rahmen eines „save the date“ 12 Wochen vorher festsetzen und bekanntmachen.
2.Präzisierung Zeitpunkt und Uhrzeit für Fristen
Bisher gilt eine spitze Fristberechnung, dass bedeutet ist der Parteitag am Samstag, den X um 10 Uhr, dann ist die Antragsfrist auch 4 Wochen rückgerechnet am Samstag, den X um 10 Uhr. Das führt in der Realität aber oft zu vielen Nachfragen, weil angenommen wird, dass der gesamte Samtag noch Antragsfrist ist. Die neue Regelung ist eindeutiger und geht auf den Vortag, also den Freitag und setzt 23.59 Uhr als Uhrzeit. Diese Regelung entspricht der Bundesregelung zur BDK, die viele kennen und die auch in anderen Landesverbänden etabliert ist.
3. Achtsamkeitsteam
Unsere Partei versteht sich als diskriminierungsfreier Raum, in dem in respektvoller und wertschätzender Weise miteinander über politische Fragen debattiert wird, gemeinsame Wege gesucht und Vorgehensweisen beschlossen werden. Keinesfalls lassen wir Herabwürdigungen, persönliche Anfeindungen, Drohungen und Akte von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu.
Um dies zu gewährleisten, soll künftig bei größeren Parteiveranstaltungen vom Landesvorstand ein Achtsamkeitsteam eingesetzt werden. An dessen Mitglieder können sich Menschen wenden, die sich unwohl und unwillkommen fühlen, um Unterstützung zu erhalten. Hier soll entspannend und beruhigend eingewirkt werden, um die vorliegende Konfliktsituation zu entschärfen.
Das Achtsamkeitsteam hat eine niedrigschwelligere Funktion als die Ombudspersonen und berührt deren Funktionsbereich nicht.
4. Rechtliche Klarstellung Beteiligung Grüner Jugend an Listenaufstellungen
Die Beteiligung der Grünen Jugend Delegierten ist im Gegensatz zu Kreisverbands-Delegierten an der Aufstellung von Landeslisten rechtlich umstritten. Inzwischen wird die Beteiligung von NICHT Parteigliederungen, denn die Grüne Jugend ist parteinah, aber keine Gliederung - auch vom grünen Bundesverband nicht empfohlen. Der Regelungsvorschlag sieht weiterhin eine Beteiligung bei den Meinungsbildern der einzelnen Listenplätze vor. Bei der rechtlich verbindlichen Schlussabstimmung sind dann aber keine Grüne Jugend Delegierten mehr zulässig. Die Festschreibung in der Satzung soll in Zukunft Klarheit bei allen Beteiligten schaffen.
5. Änderung Landesdelegiertenrat
Bisher ist der Landesvorstand angehalten, den LDR min. 1 Mal im Jahr einzuberufen, oftmals gab es aber schon 2 große Parteitage und gar keinen weiteren Bedarf mehr oder andere Gründe. Mit der Ergänzung gibt es keine Soll-Bestimmung mehr. Er kann dann funktionsbezogen sinnvoll sein, z.B. für Abstimmungen über Aufnahme von Koalitionsverhandlungen bzw. ob dann eine LDK oder Urabstimmung zum Koalitionsvertrag stattfinden soll (vgl. Regelung §10 Abs. 5). Außerdem kann der kleine Parteitag auch über alle ständigen Angelegenheiten und Richtlinien entscheiden. Seine Ladungsfrist kann verkürzt werden und er ist auch deutlich kleiner als eine LDK – sodass er bei dringenden Fragen schneller organisiert werden kann.