Dieser Änderungsantrag gehört zum Ä68 und muss aus technischen Gründen extra gestellt werden. Die Begründung ist dieselbe:
Liebe Freund*innen,
die durch die Strukturkommission vorgeschlagene Version möchte folgende Probleme lösen:
- Das starke Wachstum des Landesverbandes soll sich in einer höheren (und dennoch gedeckelten) Gesamtzahl der Delegierten widerspiegeln.
- Die Verzerrung der Delegiertenzahlen durch die Grundmandate für die kleinen Kreisverbände soll zu Gunsten der nächstgrößeren Kreisverbände mit Grundmandaten für alle Kreisverbände ausgeglichen werden.
Während das erste Problem einfach gelöst werden kann und wird, ist bei näherer Betrachtung das zweite genannte Problem in sich problematisch und damit auch seine vorgeschlagene Lösung:
- Die Funktion von Grundmandaten ist es, den kleinsten Kreisverbänden eine stärkere Stimme zu verleihen. Dieses Verfahren findet in unserer Partei auf der Bundesebene sowie in der absoluten Mehrheit unserer Landesverbände Anwendung. (Siehe Übersicht: https://wolke.netzbegruenung.de/s/SYR58F63a4G2ywP) Es beinhaltet eine absichtliche leichte Verzerrung der Delegiertenzahlen zugunsten derjenigen, die sonst keine Stimme hätten. Der vorgeschlagene Lösungsansatz für die Neuberechnung führt dazu, dass kleine KVs gegenüber den nächstgrößeren KVs (zwischen 50-100 Mitgliedern) wieder benachteiligter sind. (durch die Verteilung von Grundmandaten auf alle Kreisverbände, bekommen die mittleren KVs im Schnitt 2 Delegierte dazu, die kleinsten KVs bekommen nur jeweils 1 Delegierten mehr.)
Eine weitere Verzerrung entsteht bei den zwei größten KVs: Das bedeutet ganz konkret, dass der KV Potsdam, der 23,4% der Mitglieder des Landesverbands stellt, lediglich 18,4% der Delegierten (also 4 Delegierte weniger), der KV PM bei 13% der Mitglieder -> 11% der Delegierten (als 1 Delegierten weniger) haben würde. Das ist eine enorme Abweichung von einer idealen demokratischen Repräsentanz der Mitglieder!Während mit der Neuberechnung nun eigentlich „das Problem der Verzerrung“ angegangen werden sollte, hebelt der Antrag das Prinzip der Grundmandate völlig aus und erreicht lediglich eine überproportionale Stärkung der mittleren KVs zu Lasten anderer. Das bedeutet, er schafft eine stärkere Verzerrung als zuvor. - Die repräsentative Demokratie muss für uns als demokratische Partei Leitbild sein. Das Grundgesetz sagt im Art.21 „Ihre innere Ordnung [von Parteien] muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“, das Parteiengesetz besagt im Art.10, dass die „Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen gleiches Stimmrecht haben“ müssen. Wenn ihr der Variante der Strukturkommission zustimmt, würde das Stimmgewicht einiger KVs enorm verzerrt. Das bedeutet, dass durch ungleiche Repräsentanz nicht mehr alle Mitglieder in unserem LV das gleiche Stimmgewicht haben. Das wiederum steht unseren demokratischen Grundsätzen entgegen.
Ich bitte euch daher bitten, meinen Änderungsantrag zu unterstützen und damit eine alternative Berechnungsformel für die LDK bzw. den LDR. Diese beachtet, dass die Gesamtdelegiertenzahl unsere stark gestiegene Gesamtmitgliederzahl abbildet und hält dabei Verzerrungen in der demokratischen Repräsentanz unserer Mitglieder gering. Sie orientiert sich an der Ursprungsversion bzw. am Bundesverband und der großen Mehrheit der Landesverbände:
Es wird eine höhere Zahl von 120 Delegierten angesetzt. Durch die Erhöhung des Grundmandats auf 3 (kein Kreisverband hat weniger als 3 Delegierte) wird gewährleistet, dass die kleinsten KVn nach wie vor gestärkt werden, die Verzerrung dennoch minimal gehalten wird. Insgesamt ergibt sich dadurch (inklusive der Rundungen) eine Zahl von 134 Delegierten aus den Kreisverbänden + 3 Delegierte aus der Grünen Jugend (= 137) für die Landesdelegiertenkonferenz.
Analog dazu soll eine höhere Zahl von 60 für die Delegiertenberechnung des LDR angesetzt werden. Durch die Erhöhung des Grundmandats auf 2 (kein Kreisverband hat weniger als 2 Delegierte) wird auch hier die Stärkung der kleinsten KVn gewährleistet, während die Verzerrung möglichst klein bleibt. Insgesamt ergibt sich dadurch (inklusive der Rundungen) eine Zahl von 71 Delegierten aus den Kreisverbänden + 2 Delegierten aus der Grünen Jugend (= 73) für den Landesdelegiertenrat.
(Für genaue Daten bzw. eine detailliertere Erklärung siehe unten bzw. die Tabelle mit einer Aufstellung der alten, neuen und alternativen Berechnungsversion: https://wolke.netzbegruenung.de/s/MMsjTfKZi7ZSBA5)
Weiterführende Erklärung:
Inwieweit der prozentuale Anteil der Delegierten an der Gesamtdelegiertenzahl von dem prozentualen Anteil eines KVs an der Gesamtmitgliederzahl abweicht, zeigt wie gut die Repräsentanz eines KVs auf der LDK bzw. dem LDR gewährleistet ist. (siehe Tabelle 1 und 2 https://wolke.netzbegruenung.de/s/MMsjTfKZi7ZSBA5, rote Spalten „Differenz“) Im Idealfall gibt zwischen beiden Werten keine Differenz. Je näher der Wert der 0 kommt, desto besser sind die Mitglieder des entsprechenden KVs auf den Vertreter*innenversammlungen repräsentiert. Weichen die Werte in den Minusbereich ab, ist der entsprechende KV minderrepräsentiert, während Werte im Plusbereich bedeuten, dass der entsprechende KV leicht überrepräsentiert ist. In der Realität sind durch Rundungen immer leichte Abweichungen vom Ideal vorhanden. Das Ziel sollte sein, dass sich der Wert möglichst der ‚0‘ annähert – die Repräsentanz eines jeden Mitglieds also möglichst gleich ist.
Die Berechnungen dazu zeigen, dass die alte Berechnungsformel dazu führt, dass wir im Schnitt eine Abweichung von 0,51 (Standardabweichung) vom Mittelwert „0“ haben. Der neue Ansatz hingegen führt zu einer viel höheren Standardabweichung von 1,48, was bedeutet, dass die Repräsentanz viel verzerrter ist, als es in der Originalversion der Fall war. Mein alternativer Vorschlag, der sich an den meisten anderen Landesverbänden orientiert, weist hingegen eine sehr viel kleinere Verzerrung mit einer Standardabweichung von 0,71 auf, während er gleichzeitig eine Vergrößerung der Gesamtmitgliederzahl sowie weiterhin die Stärkung der kleinsten KVn gewährleistet.