S6NEU: Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Änderung Delegiertenanzahl auf Parteitagen
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(28.12.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.10.2022) Version 1(28.12.2022) Version 1 |
1. Änderung des LDK-Delegiertenschlüssels
Bisherige Fassung §9 Absatz 3 und 4 alte Fassung
(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate). Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einladung. [...]
(4) Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. [...]
Neufassung Absatz 3 und 4 (Änderungen unterstrichen)
(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Alle Kreisverbände erhalten zwei Delegierte (Grundmandate). Zusätzlich wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis kaufmännisch gerundet wird. Diese Zahl an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu. Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum 31.12. des Vorjahres. [...]
(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Alle Kreisverbände erhalten zwei Delegierte (Grundmandate). Zusätzlich wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis kaufmännisch gerundet wird. Diese Zahl an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu. Die Zahl der Mitglieder eines Kreisverbandes wird mit 120 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 3 betragen muss (Grundmandate). Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum 31.12. des Vorjahres. [...]
(4) Die Grüne Jugend entsendet drei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. [...]
2. Änderung Delegiertenschlüssel Landesdelegiertenrat (LDR | Kleiner Parteitag)
Bisherie Fassung §10 Abs. 3 und 4
Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl auf gerundet wird.
(4) Die Grüne Jugend entsendet eines ihrer Mitglieder, das auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein muss, an den Landesdelegiertenrat. [...]
Neufassung §10 Abs. 3 und 4
Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Alle Kreisverbände erhalten ein Grundmandat. Zusätzlich wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis kaufmännisch gerundet wird. Diese Zahl an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu.
Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Alle Kreisverbände erhalten ein Grundmandat. Zusätzlich wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis kaufmännisch gerundet wird. Diese Zahl an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu.Die Zahl der Mitglieder eines Kreisverbandes wird mit 60 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate).
(4) Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an den Landesdelegiertenrat. [...]
Delegiertenschlüssel
Seit 2018 hat der Landesverband ein Mitgliederwachstum von über 50% erfahren. Deshalb wurde die Überlegung weiter verfolgt, dass die LDK wachsen soll. Eine feste Deckelung der Delegiertenanzahl mit einer Obergrenze wird aber beibehalten, auch aufgrund der Organisation und (steigender) Kosten. Der alte Delegiertenschlüssel führte zu etwa 109 Delegierten (plus GJ-Delegierten). Der neue führt zu etwa 138 Delegierten (plus GJ-Delegierten). Durch Rundungen kann die Gesamtdelegiertenzahl etwas davon abweichen.
Für die Ausgestaltung der Delegiertenberechnung soll ferner die Verzerrung der Delegiertenzahlen, die durch die Grundmandate für die kleinen Kreisverbände entsteht, angegangen werden. Beim alten Delegiertenschlüssel profitierten nur die ganz kleinen Kreisverbände. Die nächstgrößeren wiederum gar nicht mehr. Mit dem neuen Schlüssel erhalten alle Kreisverbände zunächst Grundmandate. Durch die proportionale Verteilung der weiteren 100 Delegiertenplätze relativiert sich der Vorteil der Grundmandate Stück für Stück mit der Größe des Kreisverbandes.
Alle Kreisverbände gewinnen 1-2 Delegiertenplätze hinzu. Stellten beim alten Schlüssel die vier größten Kreisverbände bereits die Hälfte der Delegierten, braucht es beim neuen Schlüssel die größten fünf Kreisverbände, um auf die Hälfte der Delegierten zu kommen. Die Zahl der GJ-Delegierten steigt von 2 auf 3, was sowohl im alten, als auch im neuen Delegiertenschlüssel der Delegiertenzahl der kleinsten Kreisverbände entspricht.
Die Berechnungsmethode wurde neben dem großen Parteitag (LDK) auch für den kleinen (LDR) angewandt. Er steigt von knapp 60 auf knapp 70 Delegierte. Dadurch, dass der große Parteitag stärker wächst als der kleine Parteitag, werden die beiden Parteitage wieder unterscheidbarer – mit Gästen, Redner*innen hatten sich die Hallengröße / Personenanzahl / Aufwand in etwa angenähert. Die Stichtagsregelung, welcher Zeitpunkt für die Delegiertenberechnung zugrunde gelegt wird, wurde angepasst, um immer wieder auftretende Missverständnisse zu beheben. Die bisherige Regelung lässt eine genaue Delegiertenberechnung erst mit Einladungsfrist 6 Wochen vorher zu, sodass die Delegiertenwahlen nur mit einer vorläufigen Prognose stattfinden können. Das führt bei einigen Kreisverbänden immer wieder zu Schwankungen von 1 Delegierten, wobei eine Person hinzukommt oder verloren geht, was oftmals bei der Reihenfolge der Delegierten oder Ersatzdelegierten nicht bedacht wurde. Die Regelung wurde vor 3 Jahren angepasst, das Problem damals aber übersehen. Mit der neuen Regelung 31.12. gibt es eine Rückkehr zur ursprünglichen Regelung, die auch der Bundesverband für die BDK anwendet und die Standard bei den anderen Landesverbänden ist.
Empfehlung für Delegiertenwahl LDR
Bei der Wahl LDK Delegierten im Kreisverband könnte zukünftig eine Reihenfolge festgehalten werden und die Liste von oben her auch für die LDR Delegierten gelten bzw. die weiteren zu Ersatzdelegierten werden. Hat ein KV 10 LDK Delegierte und 5 LDR Delegierte, so wären die ersten 5 LDK Delegierten auch die 5 LDR Delegierten und die 6-10 LDK Delegierten bzw. weitere LDK Ersatzdelegierten, dann die LDR Ersatzdelegierten. Es braucht für die LDR Delegierten nochmal einen Bestätigungswahlgang en block, aber dadurch ließen sich zeitraubende separate Wahlgänge sparen, zumal der LDR wahrscheinlich zukünftig auch nicht mehr so oft tagt.