Die Intention und Richtung des Antrags der Strukturkommission ist richtig und zu begrüßen, allerdings greift der Antrag aus meiner Sicht zu kurz. Eine Person, die über drei Legislaturperioden hinweg ein Landtagsmandat inne hatte, anschließend eine Legislaturperiode dem Bundestag angehörte und nun wieder für den Bundestag kandidiert, gilt bei Annahme des unveränderten Antrags der Strukturkommission immer noch als (Zitat aus der Antragsbegründung) "neues Gesicht", obwohl man in diesem geschilderten Fall schon fast zwei Jahrzehnte lang Mandatsträger*in war.
Auch der Änderungsantrag Ä2 des KV Märkisch-Oderland greift meiner Ansicht nach zu kurz. Gemäß dieses Änderungsantragstextes gilt eine Person auch dann immer noch als "neues Gesicht", wenn sie beispielsweise schon 4,5 Jahre lang ein Mandat innehat. Dass dieser Fall eintritt, ist gar nicht so unwahrscheinlich und geschieht beispielsweise dann, wenn die kandidierende Person in der Vergangenheit für eine andere Person nachgerückt ist, die nach länger dauernder Regierungsbildung ein Regierungsamt bekleiden darf und infolgedessen ihr Parlamentsmandat niederlegt.