4. V1NEU: Fuß von der Bremse, für 100 % bezahlbaren Strom in Brandenburg! – Installation von PV-Anlagen erleichtern und Ausbau beschleunigen
Antragsteller*in: | Ken Gericke (KV Potsdam) |
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Antragshistorie: | Version 1(09.10.2022) Version 1(29.12.2022) |
Antragsteller*in: | Ken Gericke (KV Potsdam) |
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Antragshistorie: | Version 1(09.10.2022) Version 1(29.12.2022) Version 1 |
In der erst kürzlich von der Landesregierung Brandenburg verabschiedeten Energiestrategie 2040 soll der Ausbau von PV-Anlagen einen zentralen Anteil am Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 haben. Bis 2030 sollen PV-Anlagen mit Erzeugungsleistung von 18 GW und bis 2040 mit einer Leistung von 33 GW installiert werden (im Jahr 2021 waren es rund 4,5 GW).
Wir Bündnisgrünen wissen: Das geht schneller! Wir wollen das die Energieversorgung von Brandenburg bis 2030 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt ist.
Denn 100 % Erneuerbare Energien heißt auch 100 % bezahlbaren Strom für die Brandenburgerinnen und Brandenburger!
Hierzu müssen jedoch auf allen Ebenen – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger – bürokratische Hürden abgebaut, Verfahren beschleunigt und die Zulassung neuer Anlagen vereinfacht werden. Angesichts steigender Heiz- und Energiekosten, muss die Installation von PV-Anlagen, u.a. auch auf bereits versiegelten Flächen, wie bspw. Dächern, Überdachungen oder Hauswänden, deutlich verbessert werden.
Wir fordern daher:
Viele Besitzer*innen denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Leider kommt es jedoch immer wieder zur Ablehnung von entsprechenden Anträgen durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder solar-aktive Fassaden – versprechen dabei immer bessere Denkmallösungen ohne den optischen Gesamteindruck zu verändern. Ziel der neuen Leitlinien des Landes soll es daher sein, PV-Anlagen auf Denkmälern im Regelfall zu zulassen und nur in Ausnahmefälle ablehnen. Hiermit wird darüber hinaus eindeutig klargestellt, dass Denkmalschutz und Klimaschutz sich nicht ausschließen, ganz im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne!
Viele Besitzer*innen denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Leider kommt es jedoch immer wieder zur Ablehnung von entsprechenden Anträgen durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder solar-aktive Fassaden – versprechen dabei immer bessere Denkmallösungen ohne den optischen Gesamteindruck zu verändern. Ziel der neuen Leitlinien des Landes soll es daher sein, PV-Anlagen auf Denkmälern im Regelfall zu zulassen und nur in Ausnahmefälle ablehnenAusnahmefällen abzulehnen. Damit bekämen die Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eine Abwägung im Sinne des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit, die den Erneuerbaren Energien im EEG zugeschrieben werden, vorzunehmen. Hiermit wird darüber hinaus eindeutig klargestellt, dass Denkmalschutz und Klimaschutz sich nicht ausschließen, ganz im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne!
Die gestiegenen Energiepreise für Strom aus fossilen Quellen schaffen bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern ein geschärftes Bewusstsein für die Vorteile von erneuerbaren Energien, insbesondere für den privaten Geldbeutel. Balkonkraftwerke, Solardachziegel, Garten-PV-Anlagen usw. verlassen in diesem Zusammenhang vermehrt den „Nischenbereich“ und werden für die breite Bevölkerung interessant. Bei der Energieagentur Brandenburg soll daher eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden. Diese soll über den rechtlichen Rahmen, mögliche technische Anforderungen sowie Förderprogramme informieren und somit auch den Ausbau der Erneuerbaren im privaten Bereich niedrigschwellig begleiten und unterstützen.
Insbesondere in Bezug auf den Schutz von Grund und Boden, der Reduzierung der Neuversiegelung aber auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gilt es zukünftig Flächenkonkurrenzen zu verringern. AGRI-PV-Anlagen bieten in diesem Zusammenhang einige Vorteile. Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen reduziert den Flächenverbrauch, leistet einen Beitrag für eine effizientere Landnutzung und stärkt gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Landwirtinnen und Landwirte. Zudem bietet die AGRI-PV-Anlage, wenn diese horizontal errichtet ist, einen Schutz vor Hagel-, Frost-, und Dürreschäden. AGRI-PV gewinnt somit auch vor dem Hintergrund der Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung, weil die Austrocknung des Bodens und Pflanzenschäden durch zu intensive Sonnenbestrahlung gemindert werden können. Auch aus Sicht des Naturschutzes ergeben sich Vorteile, da sich großräumige PV-Anlagen bei profunder Planung auch positiv auf die Artenvielfalt auswirken können. Das Land soll daher prüfen
Förderprogramme mit entsprechenden Investitionsanreizen zur Verfügung zu stellen und Informations- sowie die Beratungsangebote zu AGRI-PV auszubauen.
Insbesondere in Bezug auf den Schutz von Grund und Boden, der Reduzierung der Neuversiegelung aber auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gilt es zukünftig Flächenkonkurrenzen zu verringern. AGRI-PV-Anlagen bieten in diesem Zusammenhang einige Vorteile. Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen reduziert den Flächenverbrauch, leistet einen Beitrag für eine effizientere Landnutzung und stärkt gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Landwirtinnen und Landwirte. Zudem bietet die AGRI-PV-Anlage, wenn diese horizontal errichtet ist, einen Schutz vor Hagel-, Frost-, und Dürreschäden. AGRI-PV gewinnt somit auch vor dem Hintergrund der Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung, weil die Austrocknung des Bodens und Pflanzenschäden durch zu intensive Sonnenbestrahlung gemindert werden können. Auch aus Sicht des Naturschutzes ergeben sich Vorteile, da sich großräumige PV-Anlagen bei profunder Planung auch positiv auf die Artenvielfalt auswirken können. Das Land soll daher prüfen unter welchen Umständen AGRI-PV auch in Landschaftsschutzgebieten genehmigt werden können und prüfen, Förderprogramme mit entsprechenden Investitionsanreizen zur Verfügung zu stellen und Informations- sowie die Beratungsangebote zu AGRI-PV auszubauen.
Großräumige PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Die Realisierung neuer PV-FFA erfordert daher regelmäßig die Schaffung neuer Baurechte im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durch die zuständige Stadt bzw. Gemeinde. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Regelungen in einem das Vorhaben begleitenden städtebaulichen Vertrag kann die Kommune darüber hinaus gestalterische Anforderungen definieren und auch wirtschaftlich vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Aus diesen Gründen sollte die seit dem Jahr 2020 im Land Brandenburg bestehende Planungsförderung für die Kommunen fortgeführt und mit zusätzlichen Mitteln zur Schaffung von Baurechten für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg ausgestattet werden.
Der Bau von PV-FFA erlebt derzeit einen neuen „Boom“. Dies hat zur Folge, dass sich Gemeinden zunehmend mit einer Vielzahl an Projektanfragen von Investor*innen konfrontiert sehen, die Photovoltaikanlagen im großen Maßstab errichten möchten. Die wachsende Nachfrage nach Solarflächen ist zudem ökonomisch begründet: Große Solarparks produzieren den Strom inzwischen so billig, dass sie auf Subventionen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten können. Wenn Projektanfragen rapide steigen, weil sich die Anlagen in der Rentabilität verbessern, entsteht in der Regel ein erheblicher Bedarf an kurzfristiger vorsorgender und ordnender Planung und Steuerung. In dieser sich stetig weiterentwickelnden Gemengelage stehen die Ämter, Städte und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit zunehmend vor der Herausforderung, die Flächennutzung durch PV-FFA im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern und zugleich eine Vielzahl mitunter konfliktgeneigter Rahmenbedingungen und Aspekte –
aktuelle Rechtslage, Akzeptanz für erneuerbare Energien, Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung – im Blick zu behalten. Anfang 2021 hat das MLUK vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen veröffentlicht, diese müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der sich rapide veränderten Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene (Stichwort: Überragendes öffentliches Interesse) – dringend überarbeitet fortgeschrieben werden.
Der Bau von PV-FFA erlebt derzeit einen neuen „Boom“. Dies hat zur Folge, dass sich Gemeinden zunehmend mit einer Vielzahl an Projektanfragen von Investor*innen konfrontiert sehen, die Photovoltaikanlagen im großen Maßstab errichten möchten. Die wachsende Nachfrage nach Solarflächen ist zudem ökonomisch begründet: Große Solarparks produzieren den Strom inzwischen so billig, dass sie auf Subventionen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten können. Wenn Projektanfragen rapide steigen, weil sich die Anlagen in der Rentabilität verbessern, entsteht in der Regel ein erheblicher Bedarf an kurzfristiger vorsorgender und ordnender Planung und Steuerung. In dieser sich stetig weiterentwickelnden Gemengelage stehen die Ämter, Städte und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit zunehmend vor der Herausforderung, die Flächennutzung durch PV-FFA im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern und zugleich eine Vielzahl mitunter konfliktgeneigter Rahmenbedingungen und Aspekte – aktuelle Rechtslage, Akzeptanz für erneuerbare Energien, Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung – im Blick zu behalten. Anfang 2021 hat das MLUK vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen veröffentlicht, diese müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der sich rapide veränderten Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene (Stichwort: Überragendes öffentliches Interesse) – dringend überarbeitet fortgeschrieben werden.
6. Fachkräfteengpass beim Bau von PV-Anlagen beseitigen – Landesinitiative starten
Der zügige Ausbau von PV-Anlagen scheitert derzeit hauptsächlich an fehlenden Fachkräften. Dieser Mangel wird auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft weiter wachsen. Warten, bis das der Mark regelt, erscheint hier keine gute Opton. Wir fordern daher von der Landesregierung eine entsprechende Fachkräfteinitiatve zu starten. Hier braucht es nicht nur eine Werbekampagne, sondern vor Allem den Ausbau entsprechender Aus- und Weiterbildungskapazitäten und den Abbau von bürokratischen Hürden bei der Anerkennung ausländischer Expertise