Antragsteller*in: | KV Dahme-Spreewald (dort beschlossen am: 18.10.2022) |
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25. V28: Mehr Transparenz für die rbb-Rundfunkanstalten
Antragstext
Die LDK möge beschließen
1.
Für die rbb Intendanz ist eine Gehaltsregelung zu finden, die sich bezüglich der Höhe der Zahlungen an den Gehältern der höchsten deutschen (Bundes-)Gerichte orientiert.
2.
Der Rundfunkrat erstattet dem Landtag jährlich Bericht zur Haushaltslage des Senders, dessen öffentliche Verbreitung, aufgeschlossen nach Fernseh- und Rundfunkangeboten, sowie über die planerischen Vorhaben des Senders.
Begründung
Begründung:
Die Rundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts, die aus Geldmitteln der Bevölkerung pflichtig finanziert werden. Diese Finanzierung aus den Kassen der Bürger erfährt zwar immer wieder Kritik, ist aber höchstrichterlich abgesegnet und wird von einer breiten Mehrheit getragen, weil – bisher – in Deutschland das Interesse an einer qualifizierten und unabhängigen Berichterstattung überwiegt, die nicht durch private Finanzierung abhängig vom Interesse einzelner oder ganzer Verbände ist. Unabhängige öffentlich-rechtliche Sendeanstalten können das am besten leisten.
Die Kosten für diese unabhängigen Anstalten aufzubringen ist ein schwieriger Abwägungsprozess, bei dem auch immer wieder die sparsame und zielführende Verwendung der Mittel nachzuweisen ist – der letzte Streit um die Rundfunkgebühren hat das deutlich gezeigt.
Die Umsetzung dieses Anspruchs soll durch die regelmäßige Berichtspflicht für die Öffentlichkeit transparent sichergestellt werden.
Die Vorkommnisse um die Intendantin des rbb haben in dem Zusammenhang deutliche Probleme aufgedeckt, die offensichtlich durch den Mangel an politischer Kontrolle und das Versagen interner Kontrollmechanismen ermöglicht wurden. Dies muss nicht nur innerhalb des Senders und gerichtlich aufgeklärt werden.