Antragsteller*in: | LAG Mobilität Brandenburg (dort beschlossen am: 20.10.2022) |
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6. V16: MEHR MITTEL UND PERSONAL FÜR DEN RADVERKEHR
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg fordern die Landtagsfraktion auf, sich aktiv für eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Radverkehrsinfrastruktur im Doppelhaushalt 2023/2024 einzusetzen.
Der derzeitige Haushalts-Entwurf für 2023/2024 ist beim Radverkehr mehr als ernüchternd. Für Radrouten von überregionaler Bedeutung sind 0€ eingeplant, obwohl gerade die Potenzialanalyse für Radschnellwege vorgelegt wurde. Das Programm Stadt und Land soll 2024 bei wegfallender Bundesförderung ebenfalls auf 0€ gesenkt werden. Bei den Radwegen an Landesstraßen wird die bereits im Vorjahr auf 7 Mio. € gekürzte Summe lediglich belassen. Das Budget für die Radverkehrsbeauftragte, welches auch die Lastenradprämie beinhaltet, sinkt um
über ein Drittel. Insgesamt sollen die Mittel für den Radverkehr von 36,4 auf
25,5 Mio. € sinken.
Nicht nur die begrenzten Finanzmittel, sondern auch die schlechte personelle
Ausstattung im Aufgabenbereich des Ministeriums für Infrastruktur und
Landesplanung, wovon erstaunlicherweise hauptsächlich der Radverkehr am meisten
betroffen ist, haben dazu geführt, dass der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
ins Stocken geraten ist. Nötig wäre jedoch das Gegenteil: Das Gutachten des
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterentwicklung der
Mobilitätsstrategie 2030 hat für Radverkehr/Nahmobilität einen Finanzbedarf von
jährlich 122 Mio. € aufgezeigt, um die im Koalitionsvertrag verankerten
Verkehrswende-Ziele zu erreichen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern konkret:
- Die jährliche Erhöhung der Mittel für Radwege an Landesstraßenverkehr um
10 Mio. €.
- Den Aufbau eines Planungsvorrates für Radwege an Bundes- und Landesstraßen
aus den Radwegebedarfslisten um den Radwegeausbau langfristig zu
verstetigen. Hierzu ist die Planung von Maßnahmen aus dem indisponiblen
und vordringlichen Bedarf der Bedarfslisten, die derzeit noch nicht
beplant wurden, aufzunehmen. Ziel sollte sein, die Baureife dieser neuen
Radwege bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen.
- Die Änderung des Straßengesetzes, damit das Land die Baulastträgerschaft
von Radrouten mit überregionaler Bedeutung übernimmt. Für die Planung und
den Bau dieser braucht es jährlich mindestens 5 Mio. €.
- Eine Steigerung der Fördermittel zum Bau kommunaler Radwege.
- Den Ausbau der personellen Kapazitäten sowohl auf Landes- als auch auf
kommunaler Ebene. Auch im Landesbetrieb Straßenwesen soll die Anzahl der
Personalstellen für den Radverkehr erhöht und die Kompetenz auf diesem
Gebiet gestärkt werden.
- Die (Wieder-)Ermöglichung der Planung und des Baus von Radwegen an
Landesstraßen durch Kommunen, bei anschließender Übernahme der
angefallenen Kosten und der Baulastträgerschaft durch das Land.
- Zukünftig die Haushaltsmittel für den Erhalt bestehender und den
Investitionsbedarf neuer Radwege im Landeshaushaltsplan separat
auszuweisen.
Begründung
Die rot-schwarz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, den Anteil des Umweltverbundes (Fuß, Rad- und öffentlicher Verkehr) am Verkehrsaufkommen bis 2030 auf mindestens 60 Prozent steigern zu wollen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss noch mehr als bisher in den Radverkehr investiert werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat das Gutachterbüro Ramboll GmbH für die Erstellung einer Studie zur Überarbeitung der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 beauftragt. Im darauffolgendem Bericht werden die enormen Potenziale des Radverkehrs betont. Eine Verdopplung des Radverkehrsanteils bis 2030 wäre laut dieser Studie umsetzbar, wenn eine entsprechende Infrastruktur geschaffen würde. Die oben genannten Summen für Investitionen in die Radwegeinfrastruktur reichen nicht für die gewünschte und erforderliche Steigerung des Radverkehrs.
Wenn Brandenburg keine Radschnellwege baut, verzichtet es auf die in der "Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030" festgelegten Bundesmittel von 3,1 % des jährlichen Bundestopfes für Radschnellwege.
Änderungsanträge
- Ä39 (Juliane Roschitz (KV Märkisch-Oderland), Eingereicht)