Antragsteller*in: | LAG Mobilität (dort beschlossen am: 20.10.2022) |
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8. V17: LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg unterstützen die deutschlandweite kommunale
Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ und deren
Ziel den Kommunen den rechtlichen Handlungsspielraum zu verschaffen,
entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
innerorts anordnen zu können.
Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt daher den bestehenden Beschluss aus
dem Wahlprogramm 2019 und bestärkt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Brandenburg darin, die Landesregierung aufzufordern, sich für eine
Bundesratsinitiative mit folgendem Ziel einzusetzen:
Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kommunen
innerorts Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit überall dort, wo es nach eigenem
Ermessen nötig ist, anordnen können.
Begründung
Der kommunalen Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ haben sich deutschlandweit schon fast 300 Städte angeschlossen. Davon mit Erkner, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Herzberg/Elster, Oranienburg, Potsdam und Templin auch bereits 7 Städte Brandenburgs.
Organisiert von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages wurde die Initiative am 6. Juli 2021 gestartet.
Dieses breite Bündnis von Städten mit parteiübergreifenden (Ober-) Bürgermeistern zeigt, wie stark der Wunsch im gesamten Land ist, die Städte lebenswerter und sicherer zu machen. Dafür gibt die aktuelle Gesetzgebung durch die Straßenverkehrsordnung den Kommunen leider viel zu enge Grenzen vor, dies nach den Gegebenheiten und Bedürfnissen vor Ort selbst entscheiden zu können.
Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen keinen negativen Einfluss auf die bewältigte Verkehrsmenge hat. Der Verkehrsfluss kann bei Tempo 30 sogar besser sein als bei Tempo 50. Auch die Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe kann durch eine Tempo 30 reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Dadurch profitiert auch der Fuß- und Radverkehr. Das verdeutlicht, auf welch vielfältige Weise Gemeinden durch die Einführung von Tempo 30 die Lebensqualität insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen können.
Das der Weg einer Bundesratsinitiative erfolgversprechend sein kann, verdeutlicht die geänderte Gesetzgebung zum Bewohnerparken. Auf Druck der Länder hat der Bundesverkehrsminister zwar nicht die Bundesregelung geändert, den Ländern aber die Freiheit gegeben, eigene Regelungen zu treffen. Daher fordern wir auch bei der Regelung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit den Ländern und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, vor Ort die Erhöhung der Lebensqualität selbst in die Hand nehmen zu können.
Auch das Integrierte Verkehrssicherheitsprogramm für das Land Brandenburg ("Sicher unterwegs in Brandenburg", 2014) mit dem Zielhorizont 2024 führt als Begründung der als Maßnahme "Sichere Straßen innerorts erreichen" auf:
„Die Unfallzahlen der innerörtlichen Straßen im Land Brandenburg sinken derzeit nicht mehr, sondern bewegen sich leider auf gleichbleibendem Niveau, die Anzahl der bei Innerortsunfällen Getöteten steigt seit 2010 sogar leicht an.
Verschiedene Studien belegen, dass die Einführung von Tempo 30 km/h das Unfall- und Verletzungsrisiko deutlich senkt. Um das Leitbild >Vision Zero< zu erreichen, wird sich das Land Brandenburg gegenüber möglichen Initiativen auf Bundesebene für eine Absenkung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeiten nicht verschließen."
Wir machen uns dafür stark, dass den Kommen die notwendigen Entscheidungsspielräume gegeben werden, um zielgerichtet und ortsbezogen selbst die Entscheidung treffen zu können, wann und wo welche Geschwindigkeiten angemessen sind.