Antragsteller*in: | Stefan Schneider (KV Potsdam) |
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Verfahrensvorschlag: | mit angenommenen GO-Antrag wurde der Antrag an den Landesvorstand zur weiteren Beratung überwiesen |
3. V12: Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgabe(n) verankern
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg beschließen, Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgaben(n) zu verankern und die Kommunen entsprechend mit einem Budget durch das Land Brandenburg auszustatten, um signifikante Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen.
Was soll gefördert werden?
Umstellung der Wärme- und Stromversorgung auf CO2-neutrale Verfahren, Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, zur Reduzierung DES motorisierten Individualverkehrs sowie Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden und falls nötig Neubau.
Höhe der Förderung:
Max. 100 Millionen Euro pro Kommune und Jahr. Ein Vorschlag 500€ pro Einwohner:in und Jahr.
Kriterien der Förderung:
Die geplanten Maßnahmen müssen in der Lage sein, den Jahresausstoß von CO2-Equivalenten signifikant zu reduzieren (z.B. 5%, 10% oder Ähnliches).
Aufstellung von CO2-Äquivalent-Bilanzen
Zu 100% gefördert werden soll dort, wo noch nicht geschehen, eine Aufstellung jährlich anpassbare CO2eq-Budgets der einzelnen Sektoren einer Kommune (Verkehr, Wohnen, Energieversorgung). Zu dem, soll die Erstellung von Gutachten/Studien gefördert werden, um den Nachweis der Signifikanz einer Maßnahme zu ermöglichen.
Zeitliche Begrenzung der Förderung
10 Jahre, da vornehmlich Investitionsmaßnahmen gefördert werden sollen.
Begründung
Viele konkrete Umsetzungen von Klimaschutzmaßnahmen finden auf kommunaler Ebene statt. Die Ehrenamtlichen können meist sehr genau sagen, mit welchen Maßnahmen sie vor Ort am effizientesten ihren CO2-Fußabdruck verkleinern können. Ob dann gerade für diese Ideen, zu diesem Zeitpunkt entsprechende und geeignete Fördermittel vorhanden sind, ist nicht immer sicher. Sei es im Bereich des Wohnens (Kommunale Immobilienfirmen und Wohnungsgesellschaften), der Energieversorgung (Stadtwerke), oder im Verkehr: Die Umsetzung klimawirksamer Maßnahmen scheitert häufig an zu geringer Personalverfügbarkeit, um die Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen, oder auch an nicht vorhandenen Förderungen. Die freiwilligen Leistungen der Kommunen sind jedenfalls nicht geeignet, den Aufwand für effektiven Klimaschutz zu stemmen. Ein festes, ausreichendes Budget verbunden mit klaren Zielen kann hier Abhilfe schaffen.
Mögliche Finanzierung: Wie strukturelle Arbeitslosigkeit kann der Klimaschutz als eine strukturelle Aufgabe betrachtet und eine Bundesergänzungszuweisung angestrebt werden.
Für den Erfolg von Klimaschutz und Klimaanpassung entscheidend sind:
Die Einbeziehung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele von überragendem öffentlichem Interesse in alle kommunalen Aufgabenfelder. Alle kommunalen Geschäftsbereiche sind für Emissionsreduktionen und Klimaanpassung in ihrem Handlungsfeld verantwortlich. (Problembewusstsein)
Eine Erstellung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten als Handlungsgrundlage für alle Städte und Gemeinden. Die Konzepte legen konkrete Ziele und Maßnahmen im Einklang mit den nationalen Klimazielen fest und werden unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Energieversorgungsunternehmen erarbeitet. (Zielsetzung und Umsetzung)
Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen für treibhausgasneutrale und klimaangepasste kommunale Gebäude und Verwaltungen in allen Städten und Gemeinden. (Vorbildfunktion)
Die Gewährleistung einer langfristigen, flächendeckenden und geschäftsbereichsübergreifenden Personalausstattung für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Kommunen. Bund und Ländermüssen eine fördermittelunabhängige Grundfinanzierung mit einem festen Budget pro Kommune für Investitionen und Personal einrichten. (Handlungsfähigkeit)
Unterstützer*innen
- Martin Emmendörffer (KV Potsdam-Mittelmark)
- Bernhard Ziegler (KV Frankfurt-Oder)
- Katherina Toth-Butzke (KV Dahme-Spreewald)
- Jörg Matthée (KV Prignitz)
- Elke Eckert (KV Barnim)
- Eva-Theresa John (LV Grüne Jugend Brandenburg)
- Andreas Walter (KV Potsdam)
- Malkin Posorski (KV Potsdam)
- Sebastian Koeppen (KV Märkisch-Oderland)