Antragsteller*in: | LAG QueerGrün (dort beschlossen am: 17.10.2022) |
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18. V9: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – von trans*- und queeren Personen entschlossen bekämpfen
Antragstext
Trans- und Queerfeindlichkeit sind nach wie vor hässliche Realität in unserer Gesellschaft. Mittlerweile sind wir jedoch (wieder) an einem Punkt angekommen, an dem LSBTIQA* nicht nur belächelt, nicht mitgedacht oder nicht angemessen unterstützt werden – es gibt sogar einen wachsenden und lauter werdenden Teil unserer Gesellschaft, der queere Menschen als „Gefahr” oder „Bedrohung“ sieht, der sie weiterhin ausgrenzt und benachteiligt. Nicht zuletzt hierdurch sind queere Menschen mitunter täglich Hass, Anfeindungen und Bedrohungen, ja sowohl psychischer als auch physischer Gewalt ausgesetzt. Doch fest steht: Queer- und Transfeindlichkeit tötet Menschen!
Ein mahnendes Beispiel dafür ist das Schicksal von Malte C. aus Münster. Es sollte präventiv alles getan werden, um dieser Gewalt und der Verrohung der Gesellschaft, entgegenzuwirken und alle Anstrengungen zu unternehmen, diese zu beenden.
Doch nicht nur parteiextern, auch in unserer eigenen Partei gibt es tatsächlich Menschen, die sich von Regenbogenfahnen, von der rechtlichen Gleichstellung, sogar von der bloßen Existenz queerer Menschen offenbar „bedroht” fühlen, die queere Menschen bewusst diffamieren, beim falschen Namen nennen und falsche Pronomen verwenden. Nicht wenige von ihnen nennen sich sogar Feminist*innen – doch sie sind keine! Denn Feminist*innen stehen für Intersektionalität, halten zusammen und kämpfen solidarisch gemeinsam für eine bunte, vielfältige, offene und angstfreie Gesellschaft, in der alle gleichgestellt sind: Ideale also, denen sich Bündnis 90/Die Grünen verpflichtet fühlt.
Allerdings dürfen derartige Ansprüche nicht nur Ideale bleiben, ihnen müssen auch konkrete Taten und angemessene Handlungen folgen.
Als Bündnisgrüne positionieren wir uns deutlich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, insbesondere gegen Trans- und Queerfeindlichkeit. Es gibt in unserer Partei keinen Platz für Hass und Hetze. Wir verstehen, dass Feminismus sowie sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten intersektional zu denken sind und nur mit weitreichender Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit funktioniert. Das Bewusstsein aller Gremien und Organe des Landesverbandes über diese grundlegenden Werte soll künftig noch stärker im Rahmen von Veranstaltungen berücksichtigt und gefördert werden.
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg setzt sich weiterhin dafür ein, Haushaltsmittel im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit zu verwenden und zukünftig dafür zu kämpfen, diese Mittel weiter auszubauen bzw. zu verstärken und zu verstetigen. Ganz im Sinne der Intersektionalität ist es dabei unerlässlich, Projekte zur Förderung der Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit fest zu etablieren.
Wir fordern, dass im Bereich der (schulischen und außerschulischen) Bildung Aufklärung über Lebensweisen queerer Personen fest verankert werden. Nur so schaffen wir es, Gewalt präventiv vorzubeugen.
Nur mit der Sicherung der Mittel für Projekte u.a. im Bereich der Behindertenpolitik, Integrations- und Migrationspolitik, Projekte gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifaschismus, Frauenfeindlichkeit und religionsbezogener Feindlichkeit ist tatsächliche Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit möglich.
Nur so kann es gelingen, auch in Brandenburg eine vielfältigere, offenere und bunte Gesellschaft auf ein stützendes, stabiles und gegenüber anderen Bestrebungen wehrhaftes Fundament zu bauen.
Glossar:
Queer: Eine Selbstbezeichnung für Personen, die nicht heterosexuell und/oder nicht cisgeschlechtlich sind.
Cis: Die Geschlechtsidentität einer Person passt mit der Geschlechtszuordnung bei der Geburt zusammen.
Intersektionalität: Verschiedene Diskriminierungsformen, die sich gleichzeitig gegen eine Person richten.
Begründung
erfolgt mündlich