<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>47. Landesdelegiertenkonferenz: Alles</title>
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                <title>47. Landesdelegiertenkonferenz: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu:  LDK Wahlordnung</title>
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                        <author>Simon Solar</author>
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                        <description><![CDATA[Danke für den tollen Beitrag!,

https://gfk-solar.de/solaranlage-nuthetal]]></description>
                        <pubDate>Thu, 06 Feb 2025 12:25:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>5. V21NEU: Willkommens- statt Abschiebekultur in Brandenburg!</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/willkommens-statt-abschiebekultur-in-brandenburg-26406</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/willkommens-statt-abschiebekultur-in-brandenburg-26406</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Mensch ist illegal! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg setzt sich auf allen politischen Ebenen für flüchtende und geflüchtete Menschen ein. An der Seite der Zivilgesellschaft streiten wir für Weltoffenheit und eine Willkommenskultur in Brandenburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns haben die Schaffung von sicheren Fluchtwegen und Bleibeperspektiven, schnelle Integration und Arbeitsmöglichkeiten oberste Priorität. Daher setzen wir uns ein für die Stärkung von Willkommensinitiativen vor Ort, den Ausbau von Aufnahmekapazitäten, eine menschenwürdige Unterbringung vor Ort, ausreichende Mittel für die Migrationssozialarbeit und Sprachkurse im Land sowie eine enge Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Bündnispartner*innen. Gerade im Angesicht der wachsenden sozialen Krise muss die notwendige Infrastruktur zur Aufnahme und Beratung von Geflüchteten in freier Trägerschaft die nötige finanzielle Unterstützung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund stellen horrende Kosten für die Errichtung des sogenannten Behördenzentrums eine falsche Priorisierung öffentlicher Mittel dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag heißt es: „Brandenburg ist ein weltoffenes und solidarisches Land.“ Aus diesem Satz ergibt sich die Verpflichtung aller Koalitonsparteien, sowohl Menschlichkeit als auch Stabilität und Verlässlichkeit im Brandenburgischen Regierungshandeln zu sichern. Der Bau eines Abschiebezentrums ist nicht Teil des Koalitionsvertrages und steht diesen Zielen direkt entgegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzu kommt, dass die Entwicklungen um das sogenannte &quot;Behördenzentrum&quot; von der Entstehung bis zur Planung von großer Intransparenz bestimmt waren. Enthüllungen von “Frag den Staat&quot; und RBB zeigen, dass der wegen Schmiergeldzahlungen (ehemals) vorbestrafte Investor der einzige Gewinner bei diesem Projekt ist. Des Weiteren sind weder die Umstände des Grundstückskaufes, noch die Dimension, geschweige denn die langfristigen Kosten für das Land Brandenburg derzeit absehbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landtagsfraktion, den Landesvorstand und die bündnisgrünen Minister*innen auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden parlamentarischen und politischen Mittel zu nutzen, um sich für den sofortigen Stopp der Pläne einzusetzen und die eingeplanten Mittel im Haushaltsentwurf zu streichen. Wir fordern maximale Transparenz über die Hintergründe der Vergabepraxis, die langfristigen finanziellen Dimensionen und die Pläne für neu geschaffene Abschiebekapazitäten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die finanzielle Problemlage des Landes Brandenburg hat sich durch aktuelle Krisen weiter verschärft. Immer wieder droht gerade bei sozialen und queeren Projekten, dass Gelder ersatzlos gestrichen werden. Anstatt Geld in die Finanzierung von Sozialeinrichtungen, humanitäre Aufnahme, Integration und Schulen zu geben, sollen 500 Millionen Euro in einen 30 Jahre gültigen Mietvertrag gesteckt werden, um ein menschenunwürdiges Abschiebedrehkreuz zu errichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seriöse Kritik an der Vergabepraxis, den finanziellen Dimensionen und den neu geschaffenen Abschiebekapazitäten mit den ableistischen Worten &quot;Unsinn&quot; und &quot;Kindergartenökonomie&quot; abzutun spricht dafür, dass Minister Stübgen die inhaltlichen Argumente ausgehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Dec 2022 12:41:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>4. V1NEU: Fuß von der Bremse, für 100 % bezahlbaren Strom in Brandenburg! – Installation von PV-Anlagen erleichtern und Ausbau beschleunigen</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/fuss-von-der-bremse-fur-100-bezahlbaren-strom-in-brandenburg-inst-61546</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/fuss-von-der-bremse-fur-100-bezahlbaren-strom-in-brandenburg-inst-61546</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der erst kürzlich von der Landesregierung Brandenburg verabschiedeten Energiestrategie 2040 soll der Ausbau von PV-Anlagen einen zentralen Anteil am Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 haben. Bis 2030 sollen PV-Anlagen mit Erzeugungsleistung von 18 GW und bis 2040 mit einer Leistung von 33 GW installiert werden (im Jahr 2021 waren es rund 4,5 GW).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrünen wissen: Das geht schneller! Wir wollen das die Energieversorgung von Brandenburg bis 2030 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn 100 % Erneuerbare Energien heißt auch 100 % bezahlbaren Strom für die Brandenburgerinnen und Brandenburger!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierzu müssen jedoch auf allen Ebenen – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger – bürokratische Hürden abgebaut, Verfahren beschleunigt und die Zulassung neuer Anlagen vereinfacht werden. Angesichts steigender Heiz- und Energiekosten, muss die Installation von PV-Anlagen, u.a. auch auf bereits versiegelten Flächen, wie bspw. Dächern, Überdachungen oder Hauswänden, deutlich verbessert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong><span class="underline">Einheitliche Vollzugshinweise des Landes zum Umgang mit PV-Anlagen auf Denkmälern. Zustimmung als Regelfall – Ablehnung nur in Ausnahme­fällen möglich </span></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Besitzer*innen denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Leider kommt es jedoch immer wieder zur Ablehnung von entsprechenden Anträgen durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder solar-aktive Fassaden – versprechen dabei immer bessere Denkmallösungen ohne den optischen Gesamteindruck zu verändern. Ziel der neuen Leitlinien des Landes soll es daher sein, PV-Anlagen auf Denkmälern im Regelfall zu zulassen und nur in Ausnahmefällen abzulehnen. Damit bekämen die Genehmigungsbehörden die ergänzende Möglichkeit eine Abwägung im Sinne des überragenden öffentlichen Interesses, welches den Erneuerbaren Energien im EEG zugeschrieben wird, vorzunehmen. Hiermit wird darüber hinaus eindeutig klargestellt, dass Denkmalschutz und Klimaschutz sich nicht ausschließen, ganz im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong><span class="underline">Niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen schaffen – Energieagentur stärken</span></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gestiegenen Energiepreise für Strom aus fossilen Quellen schaffen bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern ein geschärftes Bewusstsein für die Vorteile von erneuerbaren Energien, insbesondere für den privaten Geldbeutel. Balkonkraftwerke, Solardachziegel, Garten-PV-Anlagen usw. verlassen in diesem Zusammenhang vermehrt den „Nischenbereich“ und werden für die breite Bevölkerung interessant. Bei der Energieagentur Brandenburg soll daher eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden. Diese soll über den rechtlichen Rahmen, mögliche technische Anforderungen sowie Förderprogramme informieren und somit auch den Ausbau der Erneuerbaren im privaten Bereich niedrigschwellig begleiten und unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong><span class="underline">Flächenkonkurrenzen reduzieren – AGRI-PV im Land Brandenburg fördern</span></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in Bezug auf den Schutz von Grund und Boden, der Reduzierung der Neuversiegelung aber auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gilt es zukünftig Flächenkonkurrenzen zu verringern. AGRI-PV-Anlagen bieten in diesem Zusammenhang einige Vorteile. Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen reduziert den Flächenverbrauch, leistet einen Beitrag für eine effizientere Landnutzung und stärkt gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Landwirtinnen und Landwirte. Zudem bietet die AGRI-PV-Anlage, wenn diese horizontal errichtet ist, einen Schutz vor Hagel-, Frost-, und Dürreschäden. AGRI-PV gewinnt somit auch vor dem Hintergrund der Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung, weil die Austrocknung des Bodens und Pflanzenschäden durch zu intensive Sonnenbestrahlung gemindert werden können. Auch aus Sicht des Naturschutzes ergeben sich Vorteile, da sich großräumige PV-Anlagen bei profunder Planung auch positiv auf die Artenvielfalt auswirken können. Das Land soll daher prüfen unter welchen Umständen AGRI-PV auch in Landschaftsschutzgebieten genehmigt werden können und prüfen, Förderprogramme mit entsprechenden Investitionsanreizen zur Verfügung zu stellen und Informations- sowie die Beratungsangebote zu AGRI-PV auszubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong><span class="underline">Kommunen unterstützen – Planungsförderung des Landes fortführen und Mittel erhöhen</span></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Großräumige PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Die Realisierung neuer PV-FFA erfordert daher regelmäßig die Schaffung neuer Baurechte im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durch die zuständige Stadt bzw. Gemeinde. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Regelungen in einem das Vorhaben begleitenden städtebaulichen Vertrag kann die Kommune darüber hinaus gestalterische Anforderungen definieren und auch wirtschaftlich vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Aus diesen Gründen sollte die seit dem Jahr 2020 im Land Brandenburg bestehende Planungsförderung für die Kommunen fortgeführt und mit zusätzlichen Mitteln zur Schaffung von Baurechten für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg ausgestattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong><span class="underline">Akzeptanz für die Energiewende verbessern –<br>
Kommunen bei der Gestaltung der Energiewende mit Handlungsempfehlungen des Landes aktiv unterstützen</span></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bau von PV-FFA erlebt derzeit einen neuen „Boom“. Dies hat zur Folge, dass sich Gemeinden zunehmend mit einer Vielzahl an Projektanfragen von Investor*innen konfrontiert sehen, die Photovoltaikanlagen im großen Maßstab errichten möchten. Die wachsende Nachfrage nach Solarflächen ist zudem ökonomisch begründet: Große Solarparks produzieren den Strom inzwischen so billig, dass sie auf Subventionen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten können. Wenn Projektanfragen rapide steigen, weil sich die Anlagen in der Rentabilität verbessern, entsteht in der Regel ein erheblicher Bedarf an kurzfristiger vorsorgender und ordnender Planung und Steuerung. In dieser sich stetig weiterentwickelnden Gemengelage stehen die Ämter, Städte und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit zunehmend vor der Herausforderung, die Flächennutzung durch PV-FFA im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern und zugleich eine Vielzahl mitunter konfliktgeneigter Rahmenbedingungen und Aspekte – aktuelle Rechtslage, Akzeptanz für erneuerbare Energien, Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung – im Blick zu behalten. Anfang 2021 hat das MLUK vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen veröffentlicht, diese müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der sich rapide veränderten Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene (Stichwort: Überragendes öffentliches Interesse) – dringend überarbeitet fortgeschrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Fachkräfteengpass beim Bau von PV-Anlagen beseitigen – Landesinitiative starten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der zügige Ausbau von PV-Anlagen scheitert derzeit hauptsächlich an fehlenden Fachkräften. Dieser Mangel wird auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft weiter wachsen. Warten, bis das der Mark regelt, erscheint hier keine gute Opton. Wir fordern daher von der Landesregierung eine entsprechende Fachkräfteinitiatve zu starten. Hier braucht es nicht nur eine Werbekampagne, sondern vor Allem den Ausbau entsprechender Aus- und Weiterbildungskapazitäten und den Abbau von bürokratischen Hürden bei der Anerkennung ausländischer Expertise</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Dec 2022 12:39:13 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S11NEU: Strukturen professionalisieren - Landesvorstand</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-landesvorstand-7072</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-landesvorstand-7072</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Abschaffung §11 Abs. 2 (2/3 Mehrheit für Zulassung Kandidatur nach 3 Amtsperioden Landesvorstand)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landessatzung §11 (2) Die Dauer einer Amtsperiode beträgt zwei Jahre. Wiederwahlen sind möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung nach Satz 2: Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Landesvorstand nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann. Der*dem Kandidatin*en ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Entschädigungsbegriff streichen und Transparenz erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung § 11 Landesvorstand kompletter Abs. 3 (Landessatzung)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand gibt sich eine Entschädigungsordnung, die der Zustimmung des LDR oder der LDK bedarf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §11 Landesvorstand Abs. 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alte Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen, können kein Landesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Landesvorstandes – gemäß §11 (3) – und Beschäftigungsverhältnisse in den Kreisverbänden sind davon nicht berührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen, können kein Landesvorstandsamt bekleiden; Vergütungen oder Erstattung, die für die Tätigkeit im Landesvorstand erhalten werden und Beschäftigungsverhältnisse in den Kreisverbänden sind davon nicht berührt. Mitglieder des Landesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen oder von ihnen abgeschlossene Berater*innenverträge offen legen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Finanzordnung §7 Landeshaushalt, mit neuem Absatz ergänzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Vergütung der Landesvorsitzenden und der*des Schatzmeister*in ist im Haushalt gesondert auszuweisen, Grundlage deren Ausgestaltung sind LDK Beschlüsse. Weitere Erstattungen sind in der Erstattungsordnung zu regeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Aufgabe Regierungskoordination beim Landesvorstand verankern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzufügen einer Aufgabe in der Aufzahlung von Lavo Aufgaben in §11 Abs. 5 (Landessatzung):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Koordination von Partei-, Fraktions- und Regierungsarbeit im Falle einer Regierungsverantwortung</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Abschaffung §11 Abs. 2 (2/3 Mehrheit für Zulassung Kandidatur nach 3 Amtsperioden Landesvorstand)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es finden alle 2 Jahre Neuwahlen des Landesvorstands statt, damit besteht jederzeit die Möglichkeit andere Kandidat*innen zu wählen oder bisherige wieder zu wählen. Die 2/3 Regelung stellt im Umkehrschluss eine Verhinderungsklausel dar, bei der bereits 34% der Delegierten ausreichend sind, eine Person zu verhindern, obwohl eine Mehrheit von über 50% für die Person stimmen würde. Die 2/3 Regelung führt außerdem dazu, dass eine Person gänzlich für den Wahlgang gesperrt wird und sich nicht mal mehr für andere Posten innerhalb des Landesvorstands bewerben kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. <strong>E</strong>ntschädigungsbegriff streichen und Transparenz erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Überarbeitung wird der IST-Zustand in die Satzungsregelung eingearbeitet und Transparenz erhöht. Die bisherige Regelung ist leider seit mehreren Jahren komplett veraltet. Tatsächlich gibt es keine eigenständige Entschädigungsordnung für den Landesvorstand (Aufwandsentschädigungen können auch nur öffentliche Verwaltungen ausreichen), deshalb soll §11 Abs. 3 komplett gestrichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell ist für Landesvorsitzende und die Landesschatzmeisterin eine Bezahlung aufgrund eines Anstellungsvertrags vorgesehen – Grundlage ist ein LDK Beschluss von 2010 (Professionalisierung Landesvorstand) und die Ausweisung der Mittel im Jahreshaushalt mit Berichterstattung auf der LDK. Sowie Regelungen der Erstattungsordnung (Fahrtkosten / Zeitkarte, Telefonkosten, Betreuungsaufwendungen). Zur Abbildung dieser Regelung soll ein Absatz in §7 der Landesfinanzordnung aufgenommen werden, weil Finanzfragen grundsätzlich in die Finanzordnung gehören und es hier den Sachzusammenhang mit dem Landeshaushalt gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der § 11 Abs. 4 wird aufgrund der Streichung in Abs. 3 in diesem Sinn angepasst. Der Absatz regelt, dass z.B. Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle nicht ein Amt im Landesvorstand bekleiden dürfen, weil sie in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Eine Bezahlung für eine Tätigkeit im Landesvorstand wird hier explizit als Ausnahme vorgesehen, da die Bezahlung für die Tätigkeit ja genauso vorgesehen ist. Eine Ausnahme soll weiterhin auch für Angestellte der Kreisverbände gelten, da diese formal über den Landesverband angestellt sind – die Abhängigkeit aber gegenüber dem Kreisvorstand besteht und nicht dem Landesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. </strong><strong><strong>A</strong>ufgabe Regierungskoordination beim Landesvorstand verankern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung 2019 hat sich etabliert und als erfolgversprechend herausgestellt, dass die Aufgabe der Koordination beim Landesvorstand, insbesondere bei den Landesvorsitzenden angesiedelt gehört. Für die Zukunft soll die Aufgabe mit beim Landesvorstand angesiedelt werden, damit die Zuständigkeit und Rolle der Partei von Anfang an klar ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Dec 2022 11:55:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S10NEU: Strukturen professionalisieren - Landesarbeitsgemeinschaften</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-landesarbeitsgemeinschaften-48021</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-landesarbeitsgemeinschaften-48021</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaften sind die Denkfabriken unseres Landesverbands. Im Ehrenamt leisten ihre Mitglieder einen wichtigen Beitrag für fachpolitische Impulse. Zur besseren Zusammenarbeit der LAGen untereinander und mit der Landesgeschäftsstelle wurden im LAG-Statut Änderungen zur Arbeitsplanung, Treffen und Delegiertenwahlen vorgenommen. Zur horizontalen Vernetzung wird als neues Instrument ein LAG-Sprecher*innenrat vorgesehen. Das gemeinsame Selbstverständnis wird gestärkt - auch mit Blick auf den Programmprozess zur Landtagswahl. Es geht darum, Strukturen zu schaffen, die innerparteiliche Zusammenarbeit erleichtern und verbessern. Auf einen formalisierten Rahmen wird bewusst verzichtet, um nicht unnötig Kapazitäten zu binden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>LAG Sprecherinnen-Rat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen §5 Sprecher*innenrat im LAG-Statut</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Sprecher*innen der vom Landesverband offiziell bestätigten LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat. Vertretung durch stellv. Sprecher*innen ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Rat koordiniert seine Arbeit selbständig und kann eigenständige Treffen einberufen. Die Landesgeschäftsstelle soll über die Terminplanung informiert werden. Zu den Treffen gibt es ein Ergebnisprotokoll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal pro Jahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präzisierungen zu Aufgaben und Arbeitsweise der Landesarbeitsgemeinschaften</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderungen am LAG-Statut sind unterstrichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 (3) <span class="underline">Landesarbeitsgemeinschaften </span>protokollieren ihre Beratungen und stellen diese zusätzlich zu einer Jahresplanung dem Landesvorstand zur Verfügung. Die Jahresplanung sollte dem Landesvorstand jeweils bis zum Ende des ersten Quartals vorliegen <span class="underline">und umfasst die voraussichtliche Schwerpunktsetzung und Termine der nächsten Sitzungen (Sitzungsrhythmus). Die LAGen treffen sich mindestens zwei Mal im Jahr (§7 Abs. 1).</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 (8) Der Landesparteirat kann den Status als anerkannte Landesarbeitsgemeinschaft aufheben, wenn die unter Abs. (2) und (3) genannten Bedingungen nicht gegeben sind. Die Aufhebung erfolgt nach einer Ermahnung und Fristsetzung von drei Monaten (alte Formulierung SECHS MONATE).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">§4 (5) Die Sprecher*innen unterstützen interessierte Mitglieder beim Einstieg in die Mitarbeit in der LAG. Zur Gewährleistung der selbständigen Arbeitsweise verwalten die Sprecher*innen oder Beauftragte die LAG-Mailingliste – dafür ist der Nachweis einer Datenschutzschulung erforderlich.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">§9 (2) Die Wahlen der BAG-Delegierten und Stellvertretungen sollen im 1. Quartal stattfinden - möglichst für 2 Jahre - und sind an die Landesgeschäftsstelle mit Hinweis des Delegationszeitraums zu melden.</span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>LAG-Sprecherinnenrat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für den LAG-Sprecher*innenrat ist Gestaltungsspielraum vorgesehen, damit er nicht als Last zusätzlicher Ämter oder Termine wahrgenommen wird. Vernetzung, Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen stehen im Vordergrund. Im Sinne einer „alles kann, nichts muss“-Dynamik ist auch die Testphase einer Sprecher*innenfunktion für dieses Gremium denkbar. Der Informationsfluss zu Landesgeschäftsstelle und Landesvorstand wird durch Bekanntgabe der Termine und der Sitzungsprotokolle sowie eine jährliche gemeinsame Arbeitssitzung im Rahmen der Jahresplanung sichergestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Änderungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Sinne einer Qualitätssicherung wurden Bedingungen zur Jahresplanung genauer definiert. Die Mindestanzahl der Treffen (2x pro Jahr) wird betont. Auch auf die Einbindung neuer interessierter Mitglieder durch die LAG-Sprecher*innen wird nun explizit hingewiesen. Ein Passus zur Wahl der BAG-Delegierten möglichst im 1. Quartal eines Jahres für den Zeitraum von zwei Jahren wurde ergänzt, um einen besseren Überblick zu Wahlmeldungen zu erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Dec 2022 11:45:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8NEU: Strukturen professionalisieren - Parteitage</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-parteitage-98</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-parteitage-98</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Schaffung einer Festsetzungsfrist zusätzlich zur Ladungsfrist</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzung in §9 Landesdelegiertenkonferenz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die LDK wird mindestens einmal jährlich durch den Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Ladungsfrist von sechs Wochen einberufen. <span class="underline">Die Festsetzung und Bekanntgabe des Termins erfolgt in der Regel zwölf Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz.</span> Eine außerordentliche LDK wird durch den Beschluss des Landesvorstandes, des LDR, des LPR, auf Verlangen eines Fünftels der Kreisverbände oder von zehn Prozent der Mitglieder einberufen. Die Ladungsfrist verkürzt sich in diesem Fall auf vier Wochen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist auf zehn Tage verkürzt werden. Personenwahlen dürfen bei verkürzter Ladungsfrist nur stattfinden, wenn dieser Tagungspunkt durch zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen der Delegierten zugelassen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzung in §10 Landesdelegiertenrat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der LDR wird vom Landesvorstand vorbereitet und einberufen. <span class="underline">Die Festsetzung und Bekanntgabe des Termins erfolgt in der Regel zwölf Wochen vorher.</span> Der Landesvorstand legt eine vorläufige Tagesordnung fest, die zusammen mit der Einladung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen verschickt wird. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist verkürzt werden.<br><br><strong>2. Präzisierung Zeitpunkt und Uhrzeit für Fristen</strong><br><br>
Ergänzung LDK-Geschäftsordnung §4 Abs. 1 um einen Satz:<br>
(1) Antragsfristen und Antragsrecht für ordentliche Anträge regelt die Satzung (§ 9 Absätze 10 und 11). <span class="underline">Für die Fristen der Anträge gilt jeweils der Vortag 23:59 Uhr als Zeitpunkt.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Achtsamkeitsteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In §19 Versammlung wird ein neuer Absatz 6 eingefügt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">(6) Der Landesvorstand setzt bei Veranstaltungen, insbesondere Parteitagen und Sommerkonferenz, ein Achtsamkeitsteam ein.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Rechtliche Klarstellung Beteiligung Grüner Jugend an Listenaufstellungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 (4) Die Grüne Jugend entsendet [drei] ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. Die Delegierten wurden auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend gewählt. <span class="underline">Bei Listenaufstellungen zur Bundes- und Landtagswahl sind die Delegierten der Grünen Jugend nicht stimmberechtigt. Sie sind an Meinungsbildern zu beteiligen.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Landesdelegiertenrat | Kleiner Parteitag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der LDR ist das höchste Entscheidungsgremium des Landesverbandes zwischen den LDKen. Er tagt in der Regel einmal im Jahr, <span class="underline">sofern nicht bereits 2 LDKen in einem Jahr stattfinden.</span> Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich und immer mitgliederöffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Schaffung eines Festsetzungstermins für Parteitage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch eine frühzeitige Festsetzung des Termins soll den Mitgliedern und Delegierten ermöglicht werden weit im Voraus zu planen und mit eigenen Antragsideen auf einer Kreismitgliederversammlung für Unterstützung zu werben. Die Landesgeschäftsstelle plant eine LDK ohnehin sehr weit im Voraus und soll durch die neue Regel den Termin im Rahmen eines „save the date“ 12 Wochen vorher festsetzen und bekanntmachen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2.</strong><strong>Präzisierung Zeitpunkt und Uhrzeit für Fristen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher gilt eine spitze Fristberechnung, dass bedeutet ist der Parteitag am Samstag, den X um 10 Uhr, dann ist die Antragsfrist auch 4 Wochen rückgerechnet am Samstag, den X um 10 Uhr. Das führt in der Realität aber oft zu vielen Nachfragen, weil angenommen wird, dass der gesamte Samtag noch Antragsfrist ist. Die neue Regelung ist eindeutiger und geht auf den Vortag, also den Freitag und setzt 23.59 Uhr als Uhrzeit. Diese Regelung entspricht der Bundesregelung zur BDK, die viele kennen und die auch in anderen Landesverbänden etabliert ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. Achtsamkeitsteam</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Partei versteht sich als diskriminierungsfreier Raum, in dem in respektvoller und wertschätzender Weise miteinander über politische Fragen debattiert wird, gemeinsame Wege gesucht und Vorgehensweisen beschlossen werden. Keinesfalls lassen wir Herabwürdigungen, persönliche Anfeindungen, Drohungen und Akte von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um dies zu gewährleisten, soll künftig bei größeren Parteiveranstaltungen vom Landesvorstand ein Achtsamkeitsteam eingesetzt werden. An dessen Mitglieder können sich Menschen wenden, die sich unwohl und unwillkommen fühlen, um Unterstützung zu erhalten. Hier soll entspannend und beruhigend eingewirkt werden, um die vorliegende Konfliktsituation zu entschärfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Achtsamkeitsteam hat eine niedrigschwelligere Funktion als die Ombudspersonen und berührt deren Funktionsbereich nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. </strong><strong>Rechtliche Klarstellung Beteiligung Grüner Jugend an Listenaufstellungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Beteiligung der Grünen Jugend Delegierten ist im Gegensatz zu Kreisverbands-Delegierten an der Aufstellung von Landeslisten rechtlich umstritten. Inzwischen wird die Beteiligung von NICHT Parteigliederungen, denn die Grüne Jugend ist parteinah, aber keine Gliederung - auch vom grünen Bundesverband nicht empfohlen. Der Regelungsvorschlag sieht weiterhin eine Beteiligung bei den Meinungsbildern der einzelnen Listenplätze vor. Bei der rechtlich verbindlichen Schlussabstimmung sind dann aber keine Grüne Jugend Delegierten mehr zulässig. Die Festschreibung in der Satzung soll in Zukunft Klarheit bei allen Beteiligten schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Änderung Landesdelegiertenrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher ist der Landesvorstand angehalten, den LDR min. 1 Mal im Jahr einzuberufen, oftmals gab es aber schon 2 große Parteitage und gar keinen weiteren Bedarf mehr oder andere Gründe. Mit der Ergänzung gibt es keine Soll-Bestimmung mehr. Er kann dann funktionsbezogen sinnvoll sein, z.B. für Abstimmungen über Aufnahme von Koalitionsverhandlungen bzw. ob dann eine LDK oder Urabstimmung zum Koalitionsvertrag stattfinden soll (vgl. Regelung §10 Abs. 5). Außerdem kann der kleine Parteitag auch über alle ständigen Angelegenheiten und Richtlinien entscheiden. Seine Ladungsfrist kann verkürzt werden und er ist auch deutlich kleiner als eine LDK – sodass er bei dringenden Fragen schneller organisiert werden kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 22:38:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S7NEU: Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Änderung der Fristen für Anträge zum Wahlprogramm und Stärkung Antragskommission</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-anderung-der-fristen-fur-antr-43184</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-anderung-der-fristen-fur-antr-43184</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus der Erfahrung der Wahlprogrammdiskussion von 2018/19 resultieren mehrere Vorschläge, die LDK fit für die kommende Diskussion des Landtagswahlprogramms zu machen. Der Fokus lag vor allem darauf, die Antragskommission auf dem Parteitag und insbesondere vor dem Parteitag zu stärken. Dafür soll auch die Frist für Anträge und Änderungsanträge speziell für das Wahlprogramm verändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Änderung Landessatzung: neue Frist für Wahlprogrammanträge von 5 Wochen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landessatzung §9 Landesdelegiertenkonferenz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Anträge müssen mindestens vier Wochen, <span class="underline">im Falle von Anträgen zum Wahlprogramm fünf Wochen</span>, vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Wird die Ladungsfrist verkürzt, müssen die Anträge drei Tage vor der LDK in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Satzungsanträge <span class="underline">und Anträge zum Wahlprogramm</span> sind von verkürzten Fristen ausgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Änderung LDK Geschäftsordnung: neue Frist für Änderungsantrage zum Wahlprogramm von 10 Tagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Ordentliche Anträge, Dringlichkeitsanträge, Änderungsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen können von jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg eingebracht werden. Sie müssen spätestens eine Woche, <span class="underline">zu Anträgen zum Wahlprogramm zehn Tage </span>vor Beginn der LDK schriftlich eingereicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Stärkung der Antragskommission</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung §4 Abs. 2 und Teile von Abs. 3</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Im Vorfeld von LDKen wird vom Landesvorstand eine Antragskommission eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen einen Verfahrensvorschlag für die Behandlung und das Abstimmungsprozedere der Anträge und Änderungsanträge erarbeitet. Der Verfahrensvorschlag wird vor der LDK verschickt und auf der LDK vorgestellt und abgestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Satz wird gestrichen: &quot;Zur Behandlung nicht fristgerecht eingegangener Änderungsanträge entwickelt die Antragskommission einen Verfahrensvorschlag und stellt ihn der Versammlung zur Abstimmung vor.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §5 als eigenen Absatz zur Antragskommission</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">(1) Im Vorfeld einer LDK kann der Landesvorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">(2) Bei der Besetzung soll der Landesvorstand neben der Arbeitsfähigkeit auch auf die Ausgewogenheit von Ebenen, Rollen und Perspektiven achten. Die so eingesetzte Kommission soll ihre Arbeit bis zur jeweiligen LDK bereits aufnehmen und muss zu Beginn der LDK durch diese bestätigt werden.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">(3) Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">(4) Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen des §5 NEU Antragskommission (siehe oben) sinngemäß in die Geschäftsordnung des Landesdelegiertenrates (kleiner Parteitag).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Änderung Antragsfristen speziell für Anträge / Änderungsanträge für Wahlprogramme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der letzten Wahlprogramm-Diskussion 2018 gab es über 350 Änderungsanträge, die geprüft und verhandelt werden mussten, aber natürlich vor allem von den Delegierten gelesen, verstanden und diskutiert werden sollen. Dafür braucht es Zeit. Die Frist für Änderungsanträge an Programmanträge soll deshalb von 7 Tagen auf 10 Tage erweitert werden, dadurch hat die Antragskommission und die Antrags-/Änderungsantragsstellenden mehr Zeit zu verhandeln und die Delegierten haben mehr Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Delegierten sollen durch die Änderung der Frist für Änderungsanträge aber nicht effektiv weniger Zeit für das umfangreiche Wahlprogramm zur Verfügung haben (also der Zeitraum zwischen bisher 4 Wochen Antragsfrist bis 10 Tage vor der LDK Änderungsantragsfrist). Deshalb wird die Frist für Anträge zum Wahlprogramm von 4 Wochen auf 5 Wochen erhöht. Die Antragsfrist für andere Anträge bleibt bei 4 Wochen bestehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Stärkung Antragskommission</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher war die Antragskommission nur in Nebensätzen im Absatz zu Anträgen geregelt. Alle Bestimmungen und Befugnisse zur Antragskommission sollen nun in einem eigenen Absatz vereint und damit die Kommission in ihrer Rolle gestärkt und für die Delegierten auch die Zuständigkeiten transparenter gemacht werden. Durch diese Stärkung kann den immer vielzähliger werdenden Änderungsanträgen begegnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viele Regelungen waren nicht niedergeschrieben oder es herrschte Unklarheit, welche Arbeit schon vor der LDK selbst passieren soll und darf.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 22:21:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5NEU: Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Ergänzungen Gremienwahlen</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-erganzungen-gremienwahlen-6979</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-erganzungen-gremienwahlen-6979</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LDK möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Änderung Landessatzung §9 Abs. 8</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sie [die LDK] wählt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Länderrat, Frauenrat <span class="underline">und Diversitätsrat</span></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline">die beiden Mitglieder des Bundesfinanzrates und deren Stellvertreter*innen.</span></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Änderung der LDK-Wahlordnung §11 Abs. 2 Bundesfinanzrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung Abs.2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Der Landesvorstand entsendet die*den Landesschatzmeister*in sowie ihre*seinen Stellvertreter*in. Der Landesfinanzrat wählt das weitere sachverständige Mitglied und ihre*seine Vertreter*in. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzung §13 Abs. 4 Landessatzung: Aufgaben des Landesfinanzrates</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>-Wahl des weiteren sachverständigen Mitglieds und ihrer*seiner Vertreterin für den Bundesfinanzrat</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Änderung Wahl der Landesvorstands-Delegierten für den Frauenrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §12 Abs.2 LDK-Wahlordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Die LDK wählt ein Basismitglied und ihre*n Vertreter*in als Delegierte. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Änderung Wahl der Landesvorstands-Delegierten für den Länderrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §9 Abs.2 LDK-Wahlordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Die LDK wählt die*den Basisvertreter*in und ihre*seinen Vertreter*in. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand. Die Mindestquotierung ist zu sichern.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Einfügung neuer §13 Diversitätsrat in LDK-Wahlordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>§13 Diversitätsrat</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) &quot;Dem Diversitätsrat gehören an: 1. Zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die Landesverbände. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.&quot;(Statut für eine vielfältige Partei §5 Abs. 2)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Die LDK wählt eine*n Delegierte*n und ihre*seinen Vertreter*in. Die Wahl des*der Landesvorstandsvertreter*in und ihrer*seiner Stellvertretung erfolgt im Landesvorstand.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(3) Für die Wahlen gelten die Regelungen der §§ 2,4,5</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Einfügung neuer §14 Wahl EGP Delegierte in LDK-Wahlordnung und Vorschlagsrecht für LAG Europa</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>§14 Delegierte für den Kongress der Europäischen Partei (EGP)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) „Die Delegierten zum Kongress der EGP werden nach einem von der Bundesversammlung festgesetzten Schlüssel gewählt. Dabei wird die Mitgliederzahl der Landesverbände berücksichtigt.“ (Bundessatzung §9 Abs. 3)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Die LDK wählt die Delegierten und Ersatzdelegierten. Die LAG Europa erhält ein Vorschlagsrecht. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(3) Für die Wahlen gelten §§ 2,4,5,6.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) finden verschiedene zeitintensive Gremienwahlen statt. Die Strukturkommission hat analysiert, ob alle diese Wahlen immer auf der LDK stattfinden müssen oder sie auch ohne Legitimationsverluste auf anderer Ebene bzw. in anderem Gremium stattfinden können. Die Bundessatzung lässt dabei einigen Spielraum zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich kann die Wahl von Landesvorstand-Delegierten für Bundesgremien (z.B. Länderrat, Frauenrat) auch im Landesvorstand selbst erfolgen. Defacto fand die Vorauswahl bereits im Landesvorstand selbst statt und es gab keine Kandidaturen oder Bewerbungenreden, sondern eher Bestätigungswahlgänge auf zeitlich knappen LDKen. Die Wahl der Basisdelegierten soll jedoch weiterhin auf der LDK sein, da sich andere Gremien nicht anbieten bzw. einen deutlichen Legitimationsverlust bedeuten würden. Die*der weitere Vertreter*in („sachkundiges Mitglied“) für den Bundesfinanzrat könnte aber auch durch den Landesfinanzrat, als das zuständige oberste Finanzgremium des Landesverbands, gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Analyse fiel auch auf, dass Regelungen für die Wahlen der Delegieren für den (Bundes-) Diversitätsrat und die Wahl von EGP-Delegierten in der Wahlordnung noch ergänzt werden müssen. Für die EGP Delegierten soll zukünftig ein Vorschlagsrecht bei der LAG Europa geben. Eine ähnliche Vorschlagsregelung gibt es bereits für die Delegierten des Frauenrates für die LAG Frauen (in Brandenburg: LAG Feminismus).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 21:54:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3NEU: Trennung Amt und Mandat III (Forderungen Bundesebene)</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-amt-und-mandat-iii-forderungen-bundesebene-37740</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-amt-und-mandat-iii-forderungen-bundesebene-37740</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird beauftragt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. einen Satzungs-Änderungsantrag an die BDK im Herbst 2023 zu stellen, der zum Ziel hat eine Übergangsfrist für Verstöße gegen § 17 (5) Satz 1 in der Satzung zu verankern. Dafür soll er das Gespräch mit dem Bundesvorstand sowie –parteirat, anderen Landesvorständen und der BAG Demokratie und Recht aufnehmen, um Miteinreicher*innen und eine finale Formulierung zu finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. zur BDK 2023 einen Antrag mit dem Ziel einer Grundgesetzänderung für die Trennung von Amt und Mandat einzureichen. Der Landesvorstand soll in der Zeit bis zur BDK 2023 das Gespräch mit anderen Landesvorständen und der BAG Demokratie und Recht aufnehmen, um Unterstützung für dieses Anliegen zu mobilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgender Formulierungsvorschlag dient als Anregung: &quot;<em>Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Änderung des Grundgesetzes ein, die zum Ziel hat, die gleichzeitige Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Minister*innenamtes auszuschließen. Das Mandat soll in dieser Zeit ruhen und durch Nachrücker*innen ausgeübt werden können. Als Orientierung können die Länder-Regelungen aus Bremen und Hamburg dienen.&quot;</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. § 17 (5) regelt die Unvereinbarkeiten der Mitgliedschaft im Bundesvorstand. Während Satz 3 eine Übergangsfrist von 8 Monaten für die Unvereinbarkeiten nach Satz 2 (Regierungsämter, Fraktionsvorsitz) vorsieht, fehlt es an einer Übergangsfrist für Satz 1. Dieser sagt aus, dass nur ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes Abgeordnete sein dürfen. Nach der vergangenen Bundestagswahl waren jedoch 5 von 6 Mitgliedern des Bundesvorstandes Mitglieder des Bundestages. Deshalb braucht es auch hierfür eine Übergangsfrist. Orientierung kann § 15 (2) der Satzung des Landesverbandes Brandenburg geben:<br><em>„Treten durch Wahlen Unvereinbarkeiten […] auf, sind diese durch Verzicht auf Amt oder Mandat unverzüglich zu beenden. Für Landesvorsitzende gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten.“</em><br>
Der Antrag zur BDK soll erst 2023 erfolgen, um der Diskussion Zeit zu geben und möglichst viele in den Prozess dieser Aktualisierung der Satzung einzubinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Bremen und Hamburg machen es vor: Dort wird die gleichzeitige Ausübung eines Abgeordnetenmandats und eines Minister*innenamtes durch die Verfassung ausgeschlossen. Damit wird den Abgeordneten der Druck genommen, diese Entscheidung treffen und vertreten zu müssen. Außerdem bleibt das Schielen auf das Verhalten der Koalitionspartner damit überflüssig – alle sind gleich betroffen. Gleichzeitig beinhalten die Regelungen in Bremen und Hamburg eine Rückfalloption, die das Minister*innenamt in seinem politischen Wirken stärkt. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass sich die Bundespartei dazu bekennt, die Regelungen aus Bremen und Hamburg auf den Bundestag auszudehnen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 21:31:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU: Trennung von Amt und Mandat II (Forderungen Landesebene)</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-von-amt-und-mandat-ii-forderungen-landesebene-14760</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-von-amt-und-mandat-ii-forderungen-landesebene-14760</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg setzt sich dafür ein, ein Verbot von Doppelmandaten in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Abgeordnetengesetz zu verankern. Als Orientierung kann die Regelung aus §3 (1) des Thüringer Abgeordnetengesetzes dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg setzt sich für eine Änderung der Brandenburger Verfassung ein, die zum Ziel hat, die gleichzeitige Ausübung eines Landtagsmandats und eines Amtes in der Landesregierung auszuschließen. Das Mandat kann in dieser Zeit ruhen und durch Nachrücker*innen ausgeübt werden. Als Orientierung können die Regelungen aus Bremen und Hamburg dienen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Vor kurzem hatte Saskia Ludwig sowohl ein Mandat im Bundestag, als auch im Brandenburger Landtag. Mehrere Vollzeitmandate sind jedoch kaum gleichzeitig auszufüllen. Mehrere Bundesländer haben solche Doppelmandate entweder in der Verfassung oder im Abgeordnetengesetz ausgeschlossen. Da das Abgeordnetengesetz deutlich einfacher zu ändern ist, als die Verfassung, sollen Doppelmandate in Brandenburg im Abgeordnetengesetz verankert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In §1 (3) des Thüringer Abgeordnetengesetz heißt es:<br><em>Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags und der Volksvertretungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Abgeordneter einem anderen Parlament an, stellt dies der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Der Abgeordnete verliert sein Mandat eine Woche nach Bekanntgabe der Feststellung, soweit er nicht binnen dieser Frist die Entscheidung des Landtags beantragt. Der Landtag entscheidet über den Verlust der Mitgliedschaft in seiner nächsten Sitzung. Die Entscheidung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe gegenüber dem Abgeordneten wirksam.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Die Frage der Abgabe des Landtagsmandats steht immer auch im Kontext des diesbezüglichen Verhaltens der Koalitionspartner*innen. Da wir als Bündnisgrüne dies sowohl grundsätzlich richtig befinden, als auch Interferenzen durch das Verhalten der Koalitionspartner vermeiden wollen, wollen wir die Trennung von Minister*inamt und Landtagsmandat in der Verfassung verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bremen und Hamburg haben dies bereits in der Verfassung. Beide Länder haben dabei auch den Fall mitbedacht, dass Koalitionen platzen oder Minister*innen zurücktreten oder entlassen werden. Sie können dann in den Landtag zurückkehren. Nachrücker*innen müssten dann das Mandat „zurückgeben“. Das klingt unangenehm für Nachrücker*innen, hat aber eher die präventive Wirkung, dass Mandate überhaupt abgegeben werden und tritt in den seltensten Fällen wirklich ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Artikel 39 der Hamburger Verfassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>(1) Mitglieder des Senats dürfen kein Bürgerschaftsmandat ausüben.</em><br><em><em>(2) Das Bürgerschaftsmandat eines Mitglied des Senats ruht während der Amtszeit als Mitglied des Senats.</em><br><em>(3) Das Gesetz bestimmt, wer das Mandat während dieser Zeit ausübt.</em></em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 21:30:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1NEU: Trennung Amt und Mandat I (Vorschläge Satzungsänderungen)</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-amt-und-mandat-i-vorschlage-satzungsanderungen-54949</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-amt-und-mandat-i-vorschlage-satzungsanderungen-54949</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. In der Satzung wird in den Unvereinbarkeitsregeln §15 Abs.1 noch &quot;Mitglieder des Bundesvorstands&quot; und &quot;Europäische Kommission&quot; eingefügt und ein neuer Absatz 4.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Absatz 1 neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Europaparlamentes, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, <strong>Mitglieder des Bundesvorstandes</strong> sowie Mitglieder der<strong> Europäischen Kommission</strong>, Bundes- oder Landesregierung dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Trennung Amt und Mandat Landesebene in Satzung und Finanzordnung.<br>
In der Satzung wird in den Unvereinbarkeitsregeln §15 Absatz 4 eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) <strong>Die gleichzeitige Ausübung eines Landtagsmandates und eines Amtes in der Landesregierung ist durch Verzicht auf das Landtagsmandat zu vermeiden. Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Finanzordnung wird §4 Abs. 2 Spenden und Sonderbeiträge wird folgender Satz ergänzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[Satz 1-2]... <strong>Aus den Sonderbeiträgen von Minister*innen, die kein Landtagsmandat ausüben, finanziert der Landesverband u.a. Personal, welches für die Personen öffentlichkeitswirksame Termine jenseits des Minister*inamtes organisiert.</strong>[Für die Anerkennung der mandatsbedingten Aufwendungen].</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Vervollständigung der Erklärung vor der Wahl, um Trennung Amt/Mandat und Überführung von Satzung in der LDK-Wahlordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 (4) der Satzung wird gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür werden in § 4 der LDK-Wahlordnung nach Absatz 1 drei neue Absätze eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(2neu) Bewerber*innen, die für ein Parteiamt oder ein Mandat kandidieren und zuvor schon einmal bei einer anderen Partei Mitglied waren und/oder für diese kandidiert haben, sollen bei ihrer Vorstellung darauf hinweisen.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(3neu) Bewerber*innen, die für eine Landesliste kandidieren, sollen in ihrer Vorstellung bekannt geben, ob sie im Falle der Übernahme eines Regierungsamtes beabsichtigen, ihr Parlamentsmandat abzugeben. Geht dies weder aus der schriftlichen noch aus der mündlichen Vorstellung hervor, soll das Präsidium die Bewerber*innen danach befragen.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(4neu) Bewerber*innen, die vor 1972 geboren sind, müssen eine schriftliche Erklärung über eine wissentliche hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit abgeben. Liegt eine solche vor, ist diese den Delegierten zur Kenntnis zu geben.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1.+2. In §15 (1) soll die Aufzählung vervollständigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In §15 (4) soll die vorherrschende Kultur, dass unsere Landesminister*innen ihr Landtagsmandat abgeben verankert werden. Gleichzeitig soll in der Finanzordnung das aktuelle Vorgehen verankert werden, dass der Landesverband öffentlichkeitswirksame Termine für die Minister*innen jenseits des Minister*inamtes organisiert.<br>
Landtagsabgeordnete haben ein Wahlkreisteam, mit dem sie vielfältige öffentlichkeitswirksame Termine im Wahlkreis organisieren können. Minister*innen können das Ministeriumspersonal dafür nicht nutzen. Dies soll nicht zu einem Hindernis für die Abgabe des Mandats werden. Aktuell funktioniert dies gut. Mit der Verankerung dieses Gesamtpakets soll es auch für die Zukunft gesichert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Die Thematik wird aus der Satzung in die Wahlordnung übertragen und auf alle Bewerber*innen – nicht nur die Parteimitglieder – bezogen. Zusätzlich wird die Abfrage zur beabsichtigten Handhabe der Trennung von Amt und Mandat aufgenommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 21:26:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4NEU: Vielfältige Perspektiven auf unseren Wahllisten</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/vielfaltige-perspektiven-auf-unseren-wahllisten-14928</link>
                        <author>45. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/vielfaltige-perspektiven-auf-unseren-wahllisten-14928</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die LDK möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§15 Absatz 3) der Satzung wird ersetzt durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Bei der Aufstellung der Liste für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit einer*m Kandidat*in besetzt wird, die*der zum Zeitpunkt der anstehenden Parlamentswahl weniger als zwei reguläre Legislaturperioden dem Landtag, Bundestag oder Europaparlament oder einer Regierung als Minister*in angehört hat. Sollte kein*e solche*r Kandidat*in für den Platz kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In §4 Absatz 2 der Wahlordnung wird „<em>und § 15 (3)</em>“ gestrichen und nach Absatz 1 ein neuer Absatz eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Bei der Aufstellung von Landeslisten prüft das Präsidium vor der Wahl der Plätze 3, 6, 9 usw., ob mindestens ein Drittel der bis dahin gewählten Listenplätze durch Personen besetzt wurde, die zum Zeitpunkt der anstehenden Parlamentswahl weniger als zwei reguläre Legislaturperioden dem Landtag, Bundestag oder Europaparlament oder einer Regierung als Minister*in angehört hat. Ist dies nicht der Fall, sind diese Plätze gemäß § 15 (3) der Satzung solchen Bewerber*innen vorbehalten.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit jeher ringt unsere Partei darum, den richtigen Ausgleich zwischen Erneuerung und dem Erhalt von Kompetenzen zu finden. Rotation &amp; Co. lassen grüßen. Bei der Listenaufstellung haben Parlamentarier*innen gewisse Vorteile gegenüber Nicht-Parlamentarier*innen. Sie verfügen über Ressourcen und Personal, welche jeweils in die Partei wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Brandenburger Landesverband hat – ähnlich wie die anderen ostdeutschen Landesverbände – in §15 Absatz 3 eine Regelung enthalten, die dazu führt, dass nach zwei regulären Legislaturperioden eine erneute Kandidatur für ein Parlament nur möglich ist, wenn zwei Drittel des Parteitages dem zustimmen. Der*m Kandidierenden ist Zeit zur Begründung zu gewähren. Diese Regelung ist aber aus vielerlei Gesichtspunkten problematisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum Einen wurden diese Reden zur Begründung von erneuten Kandidaturen in der Praxis immer als Formsache angesehen. Zweitens gewährt sie den betreffenden Personen extra Redezeit, was eher ein Vorteil als ein Nachteil ist. Drittens ist es eine Hop-oder-Top-Entscheidung: es ist nur möglich eine Kandidatur komplett zu verhindern oder uneingeschränkt zuzulassen. Viertens ist es demokratietheoretisch schwierig, wenn 34 % der LDK-Delegierten eine Kandidatur komplett versagen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landesverbände Berlin und Niedersachsen haben Neuenquoten in ihren Satzungen verankert. Diese soll dafür sorgen, dass mindestens jeder dritte Listenplatz bisherigen Nicht-Parlamentarier*innen vorbehalten ist. Diese Regeln sind sehr scharf und sorgen für hohe Fluktuation.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, „das Beste aus beiden Welten“ zu vereinen. Es soll genau wie in Berlin und Niedersachsen sichergestellt werden, dass neue Gesichter Einzug in unsere Fraktionen halten. Allerdings soll sanfter vorgegangen werden: Bezüglich der Dauer der Parlamentszugehörigkeit soll eine Orientierung an der bestehenden Regel in §15 (3) erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Antrag ist nicht als Kritik der bisherigen Verhältnisse zu verstehen. Alle bisherigen Listen, die durch Brandenburger LDKen aufgestellt wurden, hätten die neue Regel erfüllt. Auch bei den nächsten Aufstellungen für die Landtagswahl 2024 und die Bundestagswahl 2025 treten die Bedingungen nach der neuen Regel zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit automatisch ein. Es geht also um langfristigere Vorsorge für die Zukunft. Dass dies notwendig sein kann, zeigt der Blick in andere Landesverbände, in denen teilweise für die ersten 20 Listenplätze nur Parlamentarier*innen ohne Gegenkandidat*innen antreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Diskussion zu solchen Regelungen fand bereits auf mehreren Parteitagen statt. Die Zustimmung ist stetig gestiegen und hatte zuletzt eine Mehrheit – allerdings noch keine zwei-Drittel-Mehrheit gefunden. Der nun vorliegende Antrag ist etwas weniger weitgehend als der letzte Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 20:52:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S12NEU: Änderung der Wahl zur frauenpolitischen Sprecherin im Landesvorstand</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/anderung-der-wahl-zur-frauenpolitischen-sprecherin-im-landesvorstand-59344</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/anderung-der-wahl-zur-frauenpolitischen-sprecherin-im-landesvorstand-59344</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Änderung Satzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesvorstand besteht aus maximal sieben von der LDK gewählten gleichberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören: zwei gleichberechtigte Landesvorsitzende, ein*e Landesschatzmeister*in, eine frauenpolitische Sprecherin und bis zu drei weiteren Beisitzer*innen. Die Vorsitzenden,die*der Landesschatzmeister*in und die frauenpolitische Sprecherin sind je in gesonderten Wahlgängen zu wählen. Weibliche Landesvorsitzende und Schatzmeisterin können ebenfalls als frauenpolitische Sprecherin gewählt werden. In diesem Falle steigt die Zahl der Beisitzer*innen auf bis zu vier.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung letzter Satz aus Abs.1: Die LDK wählt ein weibliches Mitglied des Landesvorstands zur frauenpolitischen Sprecherin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Änderung LDK-Wahlordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) &quot;Der Landesvorstand besteht aus maximal sieben von der Landesdelegiertenkonferenz gewählten gleichberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören: zwei gleichberechtigte Landesvorsitzende, ein*e Landesschatzmeister*in, eine frauenpolitische Sprecherin und weitere Beisitzer*innen. Die Vorsitzenden, die*der Landesschatzmeister*in und die frauenpolitische Sprecherin sind je in gesonderten Wahlgängen zu wählen.&quot; (Landessatzung § 11 (1))</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Listen-Mehrheitswahl gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zunächst erfolgt die Besetzung des Platzes der Landesvorsitzenden (Frauen-Platz). Für die darauffolgende Besetzung des Platzes der*s zweiten Landesvorsitzenden können Personen aller Geschlechter (bisher: Frauen und Männer) kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der*des Landesschatzmeisters*in und der frauenpolitischen Sprecherin an. Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung Abs.4: Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder. Die LDK wählt ein weibliches Mitglied des Landesvorstands zur frauenpolitischen Sprecherin.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell wird erst der gesamte Landesvorstand gewählt, dieser zieht sich zurück und bespricht in seiner neuen Zusammensetzung und unter Zeitdruck unter sich, wer frauenpolitische Sprecherin werden soll. Dies wird anschließend der LDK kommuniziert, der das zur Bestätigung vorgelegt wird. Dieses Verfahren ist aus mehreren Gründen suboptimal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Riskiert dieses Verfahren, dass ein Landesvorstand zusammengewählt wird, aus dessen Reihen eigentlich niemand diese Aufgabe übernehmen möchte. Es müsste dann aber eine Person sozusagen notgedrungen übernehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Es kann passieren, dass Menschen sich in den Landesvorstand wählen lassen, mit der Absicht dann die Aufgabe der frauenpolitischen Sprecherin zu übernehmen, sich dann der neu zusammengesetzte Landesvorstand aber für eine andere Person entscheidet. Dann hat diese Person im Landesvorstand nicht die Aufgabe bekommen, für die sie sich eigentlich hineinwählen lassen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Die anschließende Bestätigung durch die LDK wird als pro forma Abstimmung ohne wirkliche Wahl wahrgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Der vorliegende Vorschlag geht einige dieser Schwächen an und hat weitere Vorteile:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Dadurch, dass der Posten einzeln gewählt wird, wird sichergestellt, dass sich Personen direkt dafür bewerben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Es ist auch möglich nur für die Aufgabe der frauenpolitischen Sprecherin zu kandidieren und wenn es nicht klappt - also jemand anderes für diese Aufgabe gewählt wird - zu entscheiden, dann gar nicht in den Landesvorstand zu wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Es findet eine gesonderte und wirkliche Wahl statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4. Es ist möglich, dass eine Landesvorsitzende oder die Schatzmeisterin oder eine andere Person im Landesvorstand die Aufgabe übernimmt. Die Aufgabe der Frauenpolitischen Sprecherin wird zusätzlich zur Aufgabe als Beisitzerin, Landesvorsitzende oder Landesschatzmeisterin ausgeübt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>5. Die Wirkung setzt bereits im Vorfeld des Parteitages – während der Bewerbungsphase – ein, wo aus den Bewerbungen bereits ersichtlich wird, wer die Aufgabe übernehmen will. So wird die Aufmerksamkeit für die Aufgabe erhöht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 20:44:27 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S9NEU: Strukturen professionalisieren - Parteirat</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-parteirat-35959</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/strukturen-professionalisieren-parteirat-35959</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufgaben des Parteirats</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung und Neuformulierung §12 Abs.2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteirat koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §12 Abs.2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Der Parteirat ist das strategische Beratungsgremium zwischen den verschiedenen Ebenen. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er dient dem Austausch und der Vernetzung; die gewählten Mitglieder gewährleisten die Kommunikation in die und aus der jeweiligen Ebene. Der Parteirat kann Beschlüsse im Rahmen der Beschlusslage fassen.</span> Darüber hinaus beschließt er über alle Themen, die ihm vom Landesdelegiertenrat oder der Landesdelegiertenkonferenz übertragen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Basismitglieder Parteirat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insgesamt werden Doppelfunktionen, Anstellungsverhältnisse oder andere indirekte Abhängigkeiten der Basismitglieder des Parteirats kritisch gesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzung §12 Abs. Landesparteriat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesparteirat besteht aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>...</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>weiteren 8 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben, <span class="underline">die nicht bei Abgeordneten des Landtags Brandenburgs bzw. der Landtagsfraktion, des Bundestags, des Europaparlamentes und die nicht in der Landesgeschäftsstelle angestellt sind und die keine politisch besetzte Stelle in der Landesregierung inne haben. Treten während der Amtszeit Unvereinbarkeiten nach Satz 1 auf, so entfällt das Stimmrecht und es sind beim folgenden Parteitag Nachwahlen anzusetzen.</span> Es sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind. Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Parteirat nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann. Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Änderung gilt ab der nächsten Amtszeit des Parteirats.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Aufgabe des Parteirats</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der neuen Formulierung soll der Auftrag des Parteirats geschärft werden. Der Parteirat soll in seiner Funktion als Beratungs- und Kommunikationsgremium gestärkt werden. Es soll insbesondere festgehalten werden, dass Beschlüsse im Rahmen der Beschlusslage getroffen werden dürfen. So wird sichergestellt, dass die Landesdelegiertenkonferenz das höchste Gremium bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Basismitglieder</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Parteirat soll zwischen den LDKen die Kommunikation und Beratung aller Ebenen gewährleisten. Neben den verschiedenen Funktionsträger*innen sollen insbesondere die Basismitglieder die vielfältigen Perspektiven der Parteimitglieder einbringen. Die Basismitglieder können mit ihrem Blick von außen, unkonventionellen Denkanstößen und Perspektiven aus allen Ecken des Landes die Arbeit des Parteirates stark bereichern und das Gremium vor &quot;Betriebsblindheit&quot; bewahren. Um diese so wichtige Stärke der Basismitglieder auszuspielen, sollte sichergestellt werden, dass die Basismitglieder nicht in einem Arbeitsverhältnis zu Teilen der Partei, Abgeordneten, Fraktion oder Landesregierung stehen. Auf diese Weise wird zum Einen Interessenkonflikten vorgebeugt. Zum Anderen wird der so wichtige &quot;Blick von außen&quot;, also von Menschen, die nicht im tagespolitischen Geschäft stecken, gesichert. Basismitglieder, welche vorab wenig Einblicke in die interne Arbeit haben, können die Evaluation von Kommunikation und Strategien der Partei entscheidend voranbringen. Durch unser großes Mitgliederwachstum können auch Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 18:28:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6NEU: Parteitage fit machen für mehr Inhalte - Änderung Delegiertenanzahl auf Parteitagen</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-anderung-delegiertenanzahl-au-33891</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/parteitage-fit-machen-fur-mehr-inhalte-anderung-delegiertenanzahl-au-33891</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Änderung des LDK-Delegiertenschlüssels</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung §9 Absatz 3 und 4 alte Fassung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate). Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einladung. [...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. [...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung Absatz 3 und 4 (Änderungen unterstrichen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: <span class="underline">Alle Kreisverbände erhalten zwei Delegierte (Grundmandate). Zusätzlich wird die</span> Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis <span class="underline">kaufmännisch </span>gerundet wird. Diese Zahl <span class="underline">an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu.</span> Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum <span class="underline">31.12. des Vorjahres.</span> [...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Grüne Jugend entsendet <span class="underline">drei </span>ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. [...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Änderung Delegiertenschlüssel Landesdelegiertenrat (LDR | Kleiner Parteitag)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherie Fassung §10 Abs. 3 und 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl auf gerundet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Grüne Jugend entsendet eines ihrer Mitglieder, das auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sein muss, an den Landesdelegiertenrat. [...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §10 Abs. 3 und 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: <span class="underline">Alle Kreisverbände erhalten ein Grundmandat. Zusätzlich wird</span> die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis <span class="underline">kaufmännisch</span> gerundet wird. <span class="underline">Diese Zahl an Delegierten kommt zu den Grundmandaten hinzu.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Grüne Jugend entsendet <span class="underline">zwei </span>ihrer Mitglieder, die auch Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sein <span class="underline">müssen</span>, an den Landesdelegiertenrat. [...]</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Delegiertenschlüssel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 2018 hat der Landesverband ein Mitgliederwachstum von über 50% erfahren. Deshalb wurde die Überlegung weiter verfolgt, dass die LDK wachsen soll. Eine feste Deckelung der Delegiertenanzahl mit einer Obergrenze wird aber beibehalten, auch aufgrund der Organisation und (steigender) Kosten. Der alte Delegiertenschlüssel führte zu etwa 109 Delegierten (plus GJ-Delegierten). Der neue führt zu etwa 138 Delegierten (plus GJ-Delegierten). Durch Rundungen kann die Gesamtdelegiertenzahl etwas davon abweichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die Ausgestaltung der Delegiertenberechnung soll ferner die Verzerrung der Delegiertenzahlen, die durch die Grundmandate für die kleinen Kreisverbände entsteht, angegangen werden. Beim alten Delegiertenschlüssel profitierten nur die ganz kleinen Kreisverbände. Die nächstgrößeren wiederum gar nicht mehr. Mit dem neuen Schlüssel erhalten alle Kreisverbände zunächst Grundmandate. Durch die proportionale Verteilung der weiteren 100 Delegiertenplätze relativiert sich der Vorteil der Grundmandate Stück für Stück mit der Größe des Kreisverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Alle Kreisverbände gewinnen 1-2 Delegiertenplätze hinzu. Stellten beim alten Schlüssel die vier größten Kreisverbände bereits die Hälfte der Delegierten, braucht es beim neuen Schlüssel die größten fünf Kreisverbände, um auf die Hälfte der Delegierten zu kommen. Die Zahl der GJ-Delegierten steigt von 2 auf 3, was sowohl im alten, als auch im neuen Delegiertenschlüssel der Delegiertenzahl der kleinsten Kreisverbände entspricht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berechnungsmethode wurde neben dem großen Parteitag (LDK) auch für den kleinen (LDR) angewandt. Er steigt von knapp 60 auf knapp 70 Delegierte. Dadurch, dass der große Parteitag stärker wächst als der kleine Parteitag, werden die beiden Parteitage wieder unterscheidbarer – mit Gästen, Redner*innen hatten sich die Hallengröße / Personenanzahl / Aufwand in etwa angenähert. Die Stichtagsregelung, welcher Zeitpunkt für die Delegiertenberechnung zugrunde gelegt wird, wurde angepasst, um immer wieder auftretende Missverständnisse zu beheben. Die bisherige Regelung lässt eine genaue Delegiertenberechnung erst mit Einladungsfrist 6 Wochen vorher zu, sodass die Delegiertenwahlen nur mit einer vorläufigen Prognose stattfinden können. Das führt bei einigen Kreisverbänden immer wieder zu Schwankungen von 1 Delegierten, wobei eine Person hinzukommt oder verloren geht, was oftmals bei der Reihenfolge der Delegierten oder Ersatzdelegierten nicht bedacht wurde. Die Regelung wurde vor 3 Jahren angepasst, das Problem damals aber übersehen. Mit der neuen Regelung 31.12. gibt es eine Rückkehr zur ursprünglichen Regelung, die auch der Bundesverband für die BDK anwendet und die Standard bei den anderen Landesverbänden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Empfehlung für Delegiertenwahl LDR</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Wahl LDK Delegierten im Kreisverband könnte zukünftig eine Reihenfolge festgehalten werden und die Liste von oben her auch für die LDR Delegierten gelten bzw. die weiteren zu Ersatzdelegierten werden. Hat ein KV 10 LDK Delegierte und 5 LDR Delegierte, so wären die ersten 5 LDK Delegierten auch die 5 LDR Delegierten und die 6-10 LDK Delegierten bzw. weitere LDK Ersatzdelegierten, dann die LDR Ersatzdelegierten. Es braucht für die LDR Delegierten nochmal einen Bestätigungswahlgang en block, aber dadurch ließen sich zeitraubende separate Wahlgänge sparen, zumal der LDR wahrscheinlich zukünftig auch nicht mehr so oft tagt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 28 Dec 2022 18:21:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>2. V20NEU: Verbindlicher Klimaschutz in Brandenburg - es ist bereits 5 nach 12!</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/verbindlicher-klimaschutz-in-brandenburg-es-ist-bereits-5-nach-12-52338</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/verbindlicher-klimaschutz-in-brandenburg-es-ist-bereits-5-nach-12-52338</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Angriffskrieg Russlands führt zu großem Leid für die ukrainische Bevölkerung und hat weitreichende globale Konsequenzen. Auch in Deutschland spüren wir die Auswirkungen des Krieges. Viele Menschen wissen nicht mehr, wovon sie ihre Energierechnungen oder den nächsten Wocheneinkauf bezahlen sollen. Gleichzeitig profitieren fossile Konzerne massiv.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist klar, wir befinden uns bereits mitten in einer soziale Krise: explodierende Energiepreise, hohe Inflation, wachsende soziale Ungleichheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch die Gegenwart ist eine Zeit multipler Krisen. Bei den berechtigten Sorgen um die sozialen Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und den steigenden Preisen darf nicht vergessen werden, dass eine Klima- und Biodiversitätskrise von bisher nicht gekanntem Ausmaß auf uns zurollt. Diese droht unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Schon heute sehen wir in Brandenburg ihre Auswirkungen: Extremwetterereignisse nehmen zu, Seen und Flüsse trocknen aus und die anhaltende Trockenheit führt zu unkontrollierten Waldbränden. Wasserknappheit und verminderten Ernten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wissenschaftliche Prognosen zeigen außerdem, dass die Klimakrise weitere Krisen befeuern wird. Pandemien, Wirschaftskrisen und steigende Inflation sind nur einige Beispiele davon. Die Klimakrise wird auch in Zukunft zu mehr sozialer Ungleichheit führen und soziale Krisen verschärfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg steht daher fest: aktuelle Krisen müssen zusammengedacht und dürfen nicht gegeinander ausgespielt werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimaplan unseres Klimaschutzministers Axel Vogel ist der bisher wichtigste Baustein in der Brandenburger Klimapolitik. Er schreibt Zwischenziele vor, teils ambitionierter als die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes und bricht diese auf einzelne Sektoren herunter. Wir begrüßen ausdrücklich die vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Erstellung des Klimaplans angeboten wurden. Die bisherigen Maßnahmen im Brandenburger Klimaschutz (sind aber zu unverbindlich und) reichen aber nicht aus, oder gehen sogar, wie im Falle einiger Aspekte der Energiestrategie 2040, in die falsche Richtung! Deshalb stellt sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg hinter die folgenden Forderungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Für ein Brandenburger Klimaschutzgesetz</strong>: Damit Brandenburg seinen fairen Beitrag zu einer klimagerechten Zukunft leistet, muss mehr passieren. Dem Klimaplan, der im Frühjahr von der Landesregierung veröffentlicht werden soll, fehlt die notwendige Verbindlichkeit. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Brandenburg müssen darauf hinwirken, dass dem Klimaplan ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz folgt. Insbesondere die Festschreibung eines Nachsteuerungsmechanismus, bei verfehlten Zielen, ist notwendig. Andere Bundesländer haben bereits Klimaschutzgesetze in unterschiedlichen Ausführungen, so wird aktuell in Hessen ein solches Gesetz erarbeitet. Dabei muss die Klimakrise sowohl konsequent bekämpft werden, als auch Klimawandelanpassung als zentrales Thema mit konkreten Zielformulierungen aufgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Budget-Ansatz verfolgen</strong>: Es ist nicht ausreichend, lediglich das Ziel &quot;Klimaneutralität bis 2045&quot; zu formulieren. Stattdessen muss ein Treibhausgas-Restbudget die Grundlage des Klimaplans und eines Klimaschutzgesetzes bilden. Denn entscheidend ist die Gesamtmenge der Restemissionen, welche noch im Rahmen des 1,5-Grad-Ziels ausgestoßen werden dürfen. Bereits jetzt ist es - je nach Berechnungsmethode - laut Zwischengutachten zum Klimaplan de facto nicht mehr möglich, das Treibhausgasbudget für Brandenburg einzuhalten. Das Überschreiten des Budgets muss mit Ausgleichsmaßnahmen einhergehen (z.B. ein Budgetausgleich zwischen den Bundesländern). Für die Berechnung des Budgets muss die Bevölkerungszahl als Grundlage dienen, nicht die bisherigen Emissionen. Das empfielt u.a. auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Kohleausstieg 2030</strong>: Die vor Kurzem veröffentlichte Energiestrategie 2040 setzt noch immer auf einen Kohleausstieg 2038. Ein Klimaplan, der die größten Emittenten ignoriert, hat seinen Namen nicht verdient. Grundlage des Klimaplans muss, wie im Koalitionsvertrag der Ampelparteien formuliert, ein Kohleausstieg 2030 sein. Es müssen die Bedingungen geschaffen werden, dass die beiden kürzlich eingeschalteten Kraftwerksblöcke in Jänschwalde nach dem Winter wieder vom Netz genommen und die Versorgungssicherheit für den Winter 2023/24 mit Hilfe von Erneuerbaren Energien sichergestellt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: Jedes Gramm Kohle, was jetzt durch die Wiederinbetriebnahme mehr verbrannt wird, muss hinterher wieder eingespart werden, um das gesetzte THG-Budget nicht zu überschreiten. Das heißt, wenn jetzt mehr Kohle verbrannt wird als gedacht, muss der Kohleausstieg auch dementsprechend früher erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Abbau klimaschädlicher Subventionen</strong>: Schon jetzt, unabhängig vom Klimaplan, muss die Landesregierung alle Förderprogramme sowie neue Gesetze des Landes einem Klimacheck unterziehen. Klimaschädliche Programme, welche fossile Energieträger, Gebäudeabriss, etc. fördern, sind zügig einzustellen und durch klimafreundliche Programme zu ersetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Natürliche Kohlenstoffsenken nutzen</strong>: Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten natürliche Kohlestoffsenken. Dazu gehören bspw. Wälder, vor allem aber Moore. Wir begrüßen die Schaffung von zusätzlichen Stellen im Waldschutz und die bisherigen Fortschritte im Moorschutz, wie das bereits bestehende Moorschutzprogramm und die damit verbundenen finanziellen Anreize. Moorschutz beruht momentan weitestgehend auf freiwilliger Basis. Durch die Entwässerung organischer Böden, insbesondere zur Nutzung als Ackerland, werden große Mengen an Treibhausgasen emittiert. Um diese Emissionen wirksam zu reduzieren, Kohlenstoffsenken zu reaktivieren und gleichzeitig eine nachhaltige Bewirtschaftung mit lokaler Wertschöpfung zu ermöglichen, müssen finanzielle Anreize durch ordnungsrechtliche, verpflichtende Maßnahmen zum Moorschutz ergänzt werden. Die dringend erforderliche Wiedervernässung von Niedermooren darf nicht mit finanziellen Nachteilen für Landwirt:innen einhergehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Suffizienzstrategie für Brandenburg</strong>: Die Klimakrise wird sich nicht durch Erneuerbare Energien und Energieeffizienz allein bekämpfen lassen. Es braucht Maßnahmen zur Suffizienz, so u.a. in der Viehwirtschaft, im Straßen- und Wohnungsbau, bei der Versiegelung und im Straßen- und Flugverkehr. Wir fordern daher die Erarbeitung einer Suffizienzstrategie für alle Sektoren, die verbindlich umgesetzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Kommunalen Klimaschutz fördern</strong>: Kommunen können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Land muss in der Kommunalverfassung festschreiben, dass Klimaschutz und -anpassung zur kommunalen Pflichtaufgabe wird. Kommunen müssen dementsprechend finanziell aufgestellt sein, um wirksame Maßnahmen ergreifen zu können. Jede Brandenburger Kommune braucht dafür eine*n Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmanager*in. Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit der kommunalen Ebene eine umfassende Strategie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu erarbeiten, mit der alle Kommunen bis spätestens 2030 klimaneutral werden und sich auf die verändernden klimatischen Bedingungen vorbereiten. Es muss eine zentrale Koordinierungs-, Beratungs- und Vernetzungseinheit geschaffen werden, um die überregionale Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen zu vereinfachen. Es braucht klare Richtlinien und ein konsequentes Monitoring der Flächenversiegelung, sowie einen Fokus auf kommunale Klimaanpassung in allen Gesetzen und Verordnungen im Bereich Stadtentwicklung, Bau und Infrastruktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Verbindliche Finanzierung für den Klimaschutz</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Effektiver Klimaschutz schützt unsere Lebensgrundlage, mildert zukünftige Krisen ab und erspart uns Kosten. Damit dies gelingt, müssen die zuvor geforderten Maßnahmen mit verbindlichen finanziellen Mitteln untermauert werden. Ohne Geld mutiert der beste Klimaplan zum Papierflieger. Die aktuellen Krisen haben gezeigt, dass es möglich ist, große Summen im Angesicht der Krise bereitzustellen. Wir fordern, dass die Klimakrise mit gleicher Dringlichkeit behandelt und gemeinsam mit den anderen Krisen bekämpft wird. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Bundesdelegiertenkonferenz für 100 Mrd. € für den Klimasschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Geld, was jetzt über das landeseigene 2-Milliarden-Paket in Brandenburg ausgegeben wird, braucht eine Klimaschutz-Komponente! Deshalb muss im 2-Milliarden-Paket der Landesregierung in Zeiten der Inflations- und Energiekrise ein signifikanter Anteil für Transformationsprozesse und Erneuerbare Energien vorgesehen werden. Des Weiteren prüfen wir ein weiteres landeseigenes 2-Milliarden-Paket, das ergänzend zum Zukunftsinvestitionsfonds gezielt Klimaschutzmaßnahmen vorantreibt. So begegnen wir jeder Krise mit der gebotenen Stärke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur auf diese Weise schaffen wir es, den vielen aktuellen Krisen gleichzeitig entgegenzutreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg tragen wir eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Schon lange ist klar, dass es unser Alleinstellungsmerkmal ist, Soziales und Klima nicht gegeneinander auszuspielen. Diesem Grundsatz müssen wir gerecht werden! Daher erteilen wir bündnisgrünen Verantwortungsträger:innen in Brandenburg auf allen Ebenen den Auftrag, in harte Verhandlungen zu gehen, um mehr Maßnahmen und mehr Verbindlichkeit im Klimaschutz zu erreichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisherige Berichte des IPCC, sowie die gesamte Klimaforschung haben die dramatischen Auswirkungen aufgezeigt, welche die Erderwärmung auf die Erde, und damit auf unsere Lebensgrundlage, haben wird und schon jetzt hat. Um dem entgegenzuwirken und die katastrophalen Folgen abzuwenden, bzw. abzuschwächen, muss jetzt gehandelt werden. Die nächsten Jahre werden dafür absolut entscheidend sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Brandenburg muss wie alle (Bundes)Länder seinen Beitrag dazu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Klimaplan, der aktuell in der Landesregierung erarbeitet wird muss die notwendigen Ambitionen erfüllen. Ein verbindliches Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass auch zukünftige Regierungen die notwendigen Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung nachhalten müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Glossar:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Biodiversitätskrise = der globale Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Budget/Budgetansatz/Treibhausgasbudget = Menge an Treibhausgasen, die ein Land oder ein Bundesland ausstoßen darf, wenn die Erderwärmung eine bestimmte Grenze nicht überschreiten soll (z.B. 1,5 °C)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Budgetausgleich = z.B. wenn sich Berlin und Brandenburg darauf einigen, dass Brandenburg mehr Treibhausgase ausstoßen darf als Berlin, wenn es im Gegenzug Berlin mit Strom versorgt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bundesdelegiertenkonferenz = Großer Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen (Bundesverband), jeder Kreisverband entsendet dorthin Delegierte. Die Bundesdelegiertenkonferenz bestimmt das politische Programm der Partei.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Emissionen = der Ausstoß von Treibhausgasen oder anderen umweltgefährdenden Stoffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Emittenten = Wirtschaftsbereiche, Unternehmen oder Menschen, die Treibhausgase ausstoßen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Energieeffizienz = Energie mit möglichst kleinen Verlusten produzieren und verbrauchen UND für einen bestimmten Zweck möglichst wenig Energie benötigen (z.B. &quot;ein energieeffizienter Kühlschrank verbraucht nur halb so viel Strom&quot;)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Energiestrategie = Plan der Landesregierung für die Zukunft der Energieversorgung in Brandenburg</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Entwässerung organischer Böden = Wenn mit Hilfe von Gräben ein Moor trockengelegt wird, um es für die Landwirtschaft zu nutzen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Extremwetterereignisse = z.B. Starkregen oder enorme Trockenheit im Sommer, oft durch die Klimakrise mitverursacht</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>fossile Energieträger = Erdöl, Erdgas, Braunkohle und Steinkohle</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Klimacheck = Ein Gesetz (oder ähnliches) wird vor der Verabschiedung darauf geprüft, welche Auswirkungen es auf die Klimakrise haben wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>klimagerecht = Globale Gerechtigkeit mit Blick darauf, wer die Klimakrise verursacht und wer darunter leidet</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Klimaplan = Plan der Landesregierung, die Klimakrise zu bekämpfen. Der Klimaplan sieht genaue Ziele für jeden Bereich vor: Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und so weiter. Jeder dieser Bereiche soll eine festgelegte Menge an Treibhausgasen einsparen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Klimawandelanpassung = Die Veränderung unserer Lebensweise, um mit den Folgen der Klimakrise leben zu können (z.B. Anpassung der Landwirtschaft an trockene Böden)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kohlenstoffsenken = Gewässer, Wälder, Moore und Böden, die Kohlenstoff &quot;speichern&quot; und damit verhindern, dass Kohlendioxid in die Luft gelangt. So bestehen z.B. Bäume zum größten Teil aus Kohlenstoff. Jedes Kohlenstoff-Atom, das in einem Baum verbaut ist, kann nicht als Treibhausgas in der Luft sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kommunalverfassung = Landesgesetz, das die Arbeit der Kommunen regelt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kommunen = Städte, Gemeinden und Landkreise. Städte und Gemeinden sind Teile von Landkreisen. Trotzdem werden auch Landkreise als Kommunen bezeichnet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kraftwerksblöcke = Teile eines Braunkohle-Kraftwerkes</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>lokale Wertschöpfung = Wenn in einer Region vor Ort Geld verdient und die Region dadurch aufgewertet wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Monitoring = Überwachung der Einhaltung von Zielen, regelmäßige Überprüfung von Veränderungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Niedermoor = Moor, das sein Wasser vor allem aus dem Grundwasser erhält (nicht aus Regenfällen)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>ordnungsrechtlich = per Gesetz oder Verordnung geregelt, verbindlich und nicht freiwillig</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Sektoren = Die Bereiche, in denen sich Kohlendioxid einsparen lässt: Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und so weiter.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Subventionen = Finanzielle Unterstützung durch den Staat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Suffizienz = Das Ziel, möglichst wenig Energie und Rohstoffe zu verbrauchen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verantwortungsträger:innen = gemeint sind Landtagsabgeordnete und der Landesvorstand, aber auch Stadtverordnete, Gemeindevertreter:innen, Kreistagsmitglieder, Kreisvorstände, Bundestagsabgeordnete, politische Funktionen in Ministerien und so weiter.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Versiegelung = Straßenbau und andere Maßnahmen, die Boden bedecken. Verhindert den Abfluss von Wasser, die Speicherung von Kohlenstoff im Boden und tötet das Bodenleben ab.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Zwischengutachten zum Klimaplan = Eine umfassende Einschätzung von Wissenschaftler:innen zur Bekämpfung der Klimakrise in Brandenburg (noch nicht die endgültige Fassung, daher &quot;Zwischengutachten&quot;)</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Dec 2022 23:27:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>1. V8NEU: Oder retten – Oderausbau stoppen!</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/oder-retten-oderausbau-stoppen-39002</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/oder-retten-oderausbau-stoppen-39002</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Den geplanten Ausbau der Oder lehnen wir ab und fordern einen Rückbau der bereits erfolgten Baumaßnahmen.<br><br>
2. Wir begrüßen, dass das Brandenburger Umweltministerium mit Rückendeckung des Kabinetts Klage gegen den Oderausbau eingereicht hat, der aktuell einseitig auf polnischer Seite vorangetrieben wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Wir fordern das Bundesverkehrsministerium auf, in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium das Deutsch-Polnische Abkommen von 2015 zum Oder-Ausbau neu zu verhandeln, mit dem Ziel es auf naturnahen Hochwasserschutz und die lokale Beseitigung von Schwachstellen beim Eisbrechereinsatz zurückzuführen. Denn die Umsetzung des Abkommens widerspricht dem EU-Umweltrecht und ist veraltet: Es entstand vor den Dürresommern der letzten Jahre und kalkuliert den Klimawandel und Extremwettereignisse nicht mit ein. Unter den Bedingungen der Klimakrise muss sich die Schifffahrt vermehrt den Flüssen anpassen und nicht umgekehrt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4) Wir fordern das für die Oder als Bundeswasserstraße zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt auf, in seiner neuen Zuständigkeit für die EU-Wasserrahmenrichtlinie diese zügig an der Oder umzusetzen und ggf. Maßnahmen zu korrigieren oder zu stoppen, wenn sie dieser widersprechen. Auf deutscher Seite braucht es ein Moratorium sämtlicher Baumaßnahmen bis zu einer Neuverhandlung des Deutsch-Polnischen Abkommens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Die Weltbank, die Europäische Kommission und die Entwicklungsbank des Europarats fordern wir dazu auf, die eigentlich für den Hochwasserschutz bewilligten, nun aber für den wirtschaftlichen Ausbau eingesetzten Fördermittel zu überprüfen und ggf. zurückzufordern. Spätestens seit der Umweltkatastrophe gehören die geförderten Projekte auf den Prüfstand. Auf keinen Fall dürfen die Fördermittel für die Umwandlung der der Oder in eine überdimensionierte Wasserstraße und ihre Schädigung als einer der letzten freifließenden europäischen Flüsse eingesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Die geplante Vertiefung und der Ausbau der Oder muss umgehend gestoppt werden, da sie einen massiven Eingriff in den Grundwasserhaushalt der Flussregion darstellt und Regionen wie das Untere Odertal und das Oderbruch existentiell gefährdet. Sie führt auch zu einer Austrocknung landwirtschaftlich genutzer Böden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Es braucht eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsprüfung der Baumaßnahmen, da die Oder für die meisten Unternehmen aufgrund ihrer schwankenden Wasserstände unattraktiv ist. Daran würde auch ein Tiefgang von 1,80 nichts ändern. Selbst Flüsse wie der Rhein drohen trocken zu fallen. Eine Verlagerung vom LKW auf die Wasserstraße hat keine positive Ökopbilanz, wenn dafür großflächig naturnahe Lebensräume zerstört werden und CO2 in den trockenfallenden Auen freigesetzt wird. Stattdessen muss in den Ausbau des Schienennetzes investiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Die Ursachen für das Fischsterben Ende Juli/ Anfang August 2022 müssen lückenlos aufgeklärt werden. Die im Oktober erneut gemessenen hohen Salzeinleitungen zeigen, dass das Problem keineswegs gelöst ist und jederzeit wieder auftreten kann. Daher braucht es eine Verbesserung von Meldeketten und eine Überprüfung aller genehmigten sowie nicht genehmigten Einleitungen in den Fluss und seine Nebenflüsse sowie insbesondere Grenzwerte auf europäischer Ebene für die Einleitung von Salzen.<br><br>
9. Wir begrüßen die vom Bundesumweltministerium in Aussicht gestellten Mittel zur Renaturierung der Oder und zur Wiederansiedlung des baltischen Störs. Die Oder muss zügig Teil des Projekts „Blaues Band“ werden. Gleichzeitig ist jedoch klar: Eine Renaturierung der Oder kann nur gelingen, wenn der Ausbau gestoppt wird, sonst werden die Renaturierungsbemühungen durch den Ausbau umgehend zunichte gemacht.<br><br>
10. Wir begrüßen die Unterstützung, welche die Landesregierung den Fischereibetrieben entlang der Oder zugesagt hat. Gleichzeitig braucht es auch konkrete Hilfen für die betroffenen Tourismusbetriebe entlang der Oder, die ebenfalls massive Einbußen hinnehmen mussten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Retten wir die Oder und helfen dem Fluss und seiner Fauna und Flora sich nach dem schrecklichen Fischsterben zu erholen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Oder ist einer der letzten freifließenden Flüsse Europas. Als relativ naturnaher Fluss verfügt die Oder über weite Auenflächen und Überflutungspolder, die bisher einer Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten ein zu Hause sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem verheerenden Fischsterben im Sommer 2022 ist nun das gesamte Ökosystem massiv geschädigt worden. Mehrere Hundert Tonnen toter Fische, Muscheln und Schnecken wurden von deutscher und polnischer Seite geborgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Gründe für diese menschengemachte Umweltzerstörung werden aktuell untersucht, sehr wahrscheinlich sind sie vielfältig. Fest steht jedoch, dass stark salzhaltiges Wasser in großen Mengen in die Oder geleitet wurde. Dadurch konnte sich eine Brackwasseralge explosionsartig vermehren. Ihre Blüte wiederum hat ein Gift ausgeschüttet, das für Fische, Muscheln und Schnecken tödlich ist. Diese „Giftwelle“ rollte über 500 Kilometer durch die Oder. Hitze, Aufstauung und ein geringer Durchfluss haben die Folgen dieses Umweltverbrechens weiterhin verstärkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Oder wird wahrscheinlich Jahre brauchen, um sich von dieser Schädigung zu erholen. Jetzt geht es darum, dass sich der Fluss und all die von ihm abhängigen Lebewesen die Zeit und nötige Ruhe für diese Regeneration bekommen. Das letzte was die Oder braucht, sind weitere menschliche Eingriffe zu Lasten des Ökosystems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Doch ein bereits begonnener Ausbau des Flusses auf polnischer Seite gefährdet die angeschlagene Oder. 2015 hat die von der CDU/CSU-geführte Bundesregierung ohne Beteiligung des Parlaments ein bilaterales Abkommen mit Polen geschlossen. Dieses Abkommen öffnete die Tür für den verkehrlichen Ausbau der Oder. Was in dem Abkommen als Instandhaltungsmaßnahmen bereits existierender Buhnen zur Ermöglichung von Eisbrechereinsätzen definiert ist, zeigt sich als massiver Eingriff und großflächiger Ausbau. Die polnische Regierung will damit die Bedingungen für die unterrepräsentierte Schifffahrt auch bei Niedrigwasser verbessern. Weitergehende Pläne beabsichtigen sogar, neue Staustufen in der Oder zu bauen. So soll einer der letzten freifließenden Flüsse Europas zu einer Wasserautobahn werden. Die Umweltkatastrophe an der Oder ist ein Weckruf, was in Flüssen überall auf der Welt passieren kann, wenn die Auswirkungen der Klimakrise mit weiteren Nutzungen zusammenkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Vertiefung der Oder durch den Ausbau bedroht die einzigartige Flusslandschaft des Nationalparks „Unteres Odertal“. Für Brandenburg hat der einzige deutsche Auen-Nationalpark eine herausragende Stellung für den Wasserhaushalt und die Biodiversität im Oder-Einzugsgebiet. Menschen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, unser Brandenburger Umweltminister Axel Vogel und unsere bündnisgrünen Landtagsabgeordneten setzen sich bereits stark dafür ein, die Oder vor weiteren Eingriffen zu schützen. Weitere Unterstützung finden sie durch unsere Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Abgeordnete im Bundestag und EU-Parlament. Es ist dringend notwendig, dass wir gemeinsam weiter Druck ausüben und uns geschlossen gegen den Ausbau der Oder und stellen: Auf der Straße, in unseren Parlamenten und Ministerien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Ausbau ist eine weitere ökologische Katastrophe für den Fluss. Er ist nach der von unserer Europafraktion GRÜNE/EFA veranlassten juristischen Prüfung weder mit der FFH-Richtlinie, dem europäischen Artenschutzregime noch der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar und verstößt gegen Bestimmungen der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verbietet z.B. sämtliche Maßnahmen, die den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer verschlechtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist dementsprechend gut und richtig, dass Umweltminister Axel Vogel gegen die ökologischen Auswirkungen der polnischen Ausbaumaßnahmen Klage eingereicht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Spätestens angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise mit extremen Niedrigwassern und Hitzeperioden ist ein weiterer Ausbau für die Schifffahrt nicht mehr zeitgemäß. Auch unter wirtschaftlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten ist der Ausbau aus deutscher Sicht mehr als fragwürdig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Ziel muss es jetzt sein, das Ökosystem der Oder nach der Ökokatastrophe wieder zu sanieren und schädliche Einflüsse zu minimieren. Dazu gehört auch, das Deutsch-Polnische Abkommen von 2015 zum Oder-Ausbau neu zu verhandeln. Dafür müssen die Gespräche mit der polnischen Seite fortgeführt werden - über die Aufklärung des Fischsterbens und über Fragen der weiteren Nutzung und des Ausbaus. Wir tragen gemeinsame Verantwortung für den Fluss.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Dec 2022 23:24:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1NEU2: Solidarität mit iranischen Frauen</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/solidaritat-mit-iranischen-frauen-47058</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/solidaritat-mit-iranischen-frauen-47058</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 06. November haben 227 von 290 Mitgliedern des iranischen Parlaments in einem offenen Brief an die Justiz dafür plädiert, die Todesstrafe auf Protest gegen das Regime zu verhängen. Die Verbrechen, die angeklagt werden, für die diese Todesstrafe gelten soll, heißen moharebeh,’ “corruption on earth,” “assembly and collusion against national security” and “confrontation with the Islamic Republic”.<br><br>
Es wurden 15.000 Menschen im Iran in Verbindung mit den Protesten gegen das Regime und für die Freiheit der Frau festgenommen. Die ersten Todesurteile wurden bereits verhängt.<br><br>
Wir verurteilen die Repression und brutale Gewalt durch das Regime entschieden. Die Bestrebungen nach politischer und religiöser Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie im Iran unterstützen wir ausdrücklich. Im Iran werden Menschen-, Bürger*innen- und Frauenrechte systematisch missachtet und verletzt.<br><br>
Wir haben eine Außenministerin, die die Brutalität im Iran benennt und harte Sanktionen durchgesetzt hat. Auch Brandenburg muss sich hinter die Protestierenden stellen und sie unterstützen.<br><br>
Es ist daher richtig, jetzt nicht in den Iran abzuschieben. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die nach Brandenburg geflohenen Iraner*innen, die bisher nur eine Duldung haben, ein Bleiberecht oder mindestens einen subsidiären Schutzstatus im Folgeasylverfahren erhalten.<br><br>
Die Menschen im Iran gehen für ein Leben in Gleichberechtigung, Demokratie und Freiheit und gegen die systematische Unterdrückung durch das Regime auf die Strasse. In diesem Kampf werden wir ihnen mit aller Kraft beistehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 04 Dec 2022 22:31:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L1NEU: Unser Krisenmodus: SOLIDARITÄT</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/unser-krisenmodus-solidaritat-36633</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/unser-krisenmodus-solidaritat-36633</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Monate nach Beginn des brutalen Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine stehen wir weiter fest entschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine. Wir solidarisieren uns mit den Familien, die auseinandergerissen werden, weil Menschen auf der Flucht sind. Wir solidarisieren uns mit den Kindern, die als Teil ihrer Kindheit Angst erleben und Nächte in Bunkern verbringen müssen. Wir solidarisieren uns mit all denjenigen, die im Krieg Angehörige und Freund*innen verloren haben und unter diesem schrecklichen Krieg leiden. Für uns ist klar: Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen und wir müssen alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Ukraine zu unterstützen und diesen Krieg zu beenden. Wir stehen daher fest hinter den Beschlüssen der Bundesregierung in Bezug auf die Ukraine und insbesondere hinter den Sanktionen gegen Russland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in Brandenburg sind die Folgen des Krieges spürbar. Immer mehr Menschen aus der Ukraine suchen bei uns Schutz und Frieden. Die Solidarität, mitder die Bevölkerung die Geflüchteten aus der Ukraine unterstützt und die Hilfe, die viele Menschen leisten sind überwältigend. Zusätzlich unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Aufnahme der Geflüchteten. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen und notwendige finanzielle Mittel bereitstellen. Auch aus anderen Ländern suchen wieder mehr Menschen Schutz und Frieden bei uns. Diesen Geflüchteten gilt unsere volle Unterstützung. Daher fordert Bündnis 90/Die Grünen mehr sichere Häfen in Brandenburg und mehr Aufnahmekapazitäten in Brandenburg generell. Klar ist auch: es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. Die Unterstützung die Geflüchteten aus der Ukraine zukommt muss auch für Geflüchtete aus anderen Ländern wie z.B. Afghanistan gelten, alle müssen dieselben Möglichkeiten erhalten. Dafür setzen wir uns auf allen Ebenen ein. Dies ist insbesondere auch eine Aufgabe der Kommunen, für die zweckgebunden zusätzliche Mittel für diese Aufgabe bereitgestellt werden müssen. Es ist inakzeptabel, dass in dieser Situation Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung Doberlug-Kirchhain durch das Brandenburger Innenministerium geschlossen werden.<br><br>
Wir sehen zunehmend die Schwachstellen im Bereich der kritischen Infrastruktur. Der von Putin geführte hybride Krieg gegen demokratische Staaten spielt sich vor allem im Cyberbereich ab. Angriffe gegen unsere kritische Infrastruktur und Sicherheit verdeutlichen unsere Verwundbarkeit. Sie haben das Ziel, unsere Gesellschaft in einer von Krisen gekennzeichneten Zeit weiter zu verunsichern und zu spalten. Das Vertrauen der Bürger*innen in den Staat soll erschüttert werden. Der Schutz dieser Infrastrukturen und der Katastrophenschutz sind zentrale Bausteine für ein krisenfestes Land. Deshalb müssen wir uns besser schützen und in den nächsten Jahren in diesen Bereichen mehr investieren. Wir begrüßen ausdrücklich den Landtagsbeschluss, die IT-Sicherheit in Brandenburg zu stärken und drängen auf eine baldige Umsetzung, um den Staat vor weiteren Angriffen zu schützen. Wir unterstützen den Prozess hin zu einer Nationalen Sicherheitsstrategie auf Bundesebene, die derzeit unter Federführung des Auswärtigen Amtes erarbeitet wird. Auch sie rückt die Cyberaußenpolitik stärker in den Mittelpunkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine weitere Folge des Krieges sind die gestiegenen Preise. Neben den Energiekosten sind auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten, wie z.B. für Brot, Öl u.ä. deutlich gestiegen. Das bringt viele Menschen in große finanzielle Schwierigkeiten. Gerade diejenigen, die vorher nur schwer über die Runden gekommen sind, leiden jetzt ganz besonders unter den gestiegenen Preisen. Es ist damit zu rechnen, dass die hohen Preise auch in Zukunft nicht signifikant sinken werden. Für viele Menschen geht es gerade nicht nur um die Frage, die Heizung ein Grad kälter zu stellen oder sich einen Pullover mehr anzuziehen, sondern darum, wie sie sich am Ende des Monats noch genug zu essen leisten können. Es ist unsere Aufgabe in der Politik, die Menschen nicht allein zu lassen, sondern zielgerichtet diejenigen mit geringem Einkommen und geringen finanziellen Möglichkeiten zu entlasten. Um unsere Solidarität mit der Ukraine aufrechtzuerhalten, müssen die Belastungen durch Krieg und Energiekrise solidarisch verteilt werden. Dazu gehört auch eine Übergewinnsteuer für jene, die übermäßig von den gestiegenen Preisen und vom Krieg in der Ukraine profitiert haben. Mit den gestiegenen Einnahmen müssen zielgerichtete Entlastungen finanziert werden. Daher braucht es jetzt eine gute Mischung aus zielgerichteten Direktzahlungen, Entlastungspaketen und langfristigen, nachhaltigen sozialpolitischen Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zielgerichtete Direktzahlungen und Entlastungspakete</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist gut, dass die Brandenburger Landesregierung Geld in die Hand nimmt und einen Brandenburger Rettungsschirm in Höhe von 2 Mrd. € plant, u.a. für akute soziale Entlastungen. In der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass die Hilfen zielgerichtet bei den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ankommen und nicht mit der Gießkanne diejenigen entlasten, die gerade eigentlich mehr schultern könnten. Es benötigt zielgerichtete Direktzahlungen insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen sowie für Familien, Azubis, Studierende, Rentner*innen und kleine und mittelständische Unternehmen. Außerdem braucht es Entlastungen für Empfänger*innen von Transferleistungen. Einen weiteren Fokus legen wir auf die Strukturen der sozialen Daseinsvorsorge wie z.B. Schuldner*innenberatung und Frauenhäuser. Gerade in Krisenzeiten braucht es einen starken und handlungsfähigen Sozialstaat. Darüber hinaus müssen wir dafür sorgen, dass Menschen gar nicht erst unterhalb des Existenzminimums leben müssen und ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe gesichert sind. Das Bürger*innengeld ist dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung, perspektivisch wollen wir es zu einem bedingungslosen Grundeinkommen weiter entwickeln. Deshalb begrüßen wir auch den neuen Auszahlmechanismus im Jahressteuergesetz, den die Ampelkoalition einführt. Dieser ermöglicht es, zukünftig an alle Bürger*innen in Deutschland Direktzahlungen vorzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz aller Anstrengung wird es leider immer noch Menschen geben, die durch die Raster des Sozialsystems fallen und besonderen Härten ausgesetzt sind. Um diese Menschen aufzufangen, muss die Landesregierung einen Härtefallfonds einrichten, aus dem Menschen in Einzelfallprüfung finanziell unterstützt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Energiepreise deckeln und fossile Abhängigkeiten beenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die steigenden Energiepreise sind ein Resultat der kurzsichtigen Politik der Großen Koalition, die in den letzten Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energien verschlafen hat und uns in die fossile Abhängigkeit von Russland manövriert hat. Um uns daraus schnellstmöglich zu befreien, müssen wir die Energiewende massiv beschleunigen. Dazu braucht es schnelle befähigende Qualifizierungsmöglichkeiten für Fachkräfte und kurzfristig mehr Stellen in den Brandenburger Genehmigungsbehörden, um z.B. Windräder und PV-Freiflächenanlagen schneller zu genehmigen und bauen zu können. Neben dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien müssen wir unseren Strommarkt reformieren. Aktuell bestimmt die teuerste Strom Strom-produzierende Anlage im Markt den Preis (Merit-Order). Konkret bedeutet das, dass das aktuell außerordentlich teure Erdgas unseren Strompreis bestimmt. Um die Preise zu senken, müssen wir dieses System verändern, sodass der Vorteil des günstigen Stroms aus erneuerbaren Energien endlich auch für die Stromkund*innen zum Tragen kommt. Noch mehr Kohleverstromung oder die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken tragen nicht zu geringeren Strompreisen bei, sondern verlängern nur die Abhängigkeit von Russland, verschleppen den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien und verschärfen die Klimakrise. Eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken lehnen wir daher weiter entschieden ab. Mit uns werden keine neuen Brennstäbe beschafft. Wir bestehen darauf, dass alle deutschen Atomkraftwerke spätestens zum 15. April 2023 vom Netz gehen. Ein akutes Hochfahren der Kohleverstromung ist nur sinnvoll, wenn dadurch ausschließlich die Verstromung von Erdgas ersetzt wird. Dabei ist aber auch klar: Die dadurch entstehenden Mehremissionen von Treibhausgasen müssen hinterher kompensiert werden. Jede Tonne Kohle, die jetzt mehr verbrannt wird, zieht den Kohleausstieg weiter nach vorne. Die soziale Krise bedingt durch die gestiegenden Energiepreise darf nicht gegen die Klimakrise ausgespielt werden - Krisen müssen zusammen gedacht und gelöst werden. Denn schlussendlich heißt 100 Prozent Erneuerbare Energien auch langfristig 100 bezahlbaren Strom für die Menschen in Brandenburg!<br><br>
In Schwedt bei der Raffinerie PCK liegt eine Ader der fossilen Abhängigkeit. Zum Jahresende endet der Import von russischem Rohöl. Dank der Bemühungen der Bundesregierung, auch in Kooperation mit Polen, wird die Versorgung der Raffinerie und deren Produktion sicher sein. Es gilt, an diesem wichtigen Industriestandort die Fachkräfte zu halten und ihnen eine sichere Zukunftsperspektive zu geben. Mit dem GRW-Sonderprogramm in Höhe von 375 Mio. € wird in den kommenden 15 Jahren die Transformation hin zu einer grünen Raffinerie, mit Chemie aus nachwachsenden Rohstoffen und dem Einstieg in grünen Wasserstoff gefördert. Dies ist für Schwedt und die ganze Uckermark eine wichtige Zukunftsinvestition. Doch dies allein reicht nicht. Das Land darf bei Fragen von Transformation und Industrieansiedlung keinen Landesteil vergessen und muss für gleichwertige Lebensverhältnisse einstehen. Brandenburg und gerade die Uckermark haben jetzt die Chance, zur Erzeugerregion für grüne Energie und Wasserstoff zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Personelle Ausstattung in Wohngeldämtern und Jobcentern verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschenwürdiges Wohnen ist ein Grundrecht und darf steigenden Preisen nicht zum Opfer fallen. Die Ausweitung der Anspruchsberechtigung des Wohngeldes ist nur folgerichtig. Dies führt jedoch dazu, dass die Wohngeldämter mehr Fälle bearbeiten müssen. Um sicherzustellen, dass die Hilfen über das Wohngeld tatsächlich bei den Menschen ankommen, braucht es daher eine bessere personelle Ausstattung in den Wohngeldämtern. Gleiches gilt für die Jobcenter, die ebenfalls vor neuen Herausforderungen stehen und durch die beschlossenen Entlastungsmaßnahmen mehr Kapazitäten brauchen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Hier braucht es zusätzlich eine Qualifizierung für die Mitarbeitenden, um sie besser auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, sodass sie den Kund*innen gezielter und besser helfen können.<br><br><strong>Energiesparen - Energieeffizienz verbessern</strong><br><br>
Wer weniger Energie verbraucht, spart Energiekosten und leistet zusätzlich einen Beitrag fürs Klima. Energiesparen und die Verbesserung der Energieeffizienz können das Problem der fossilen Abhängigkeit abfedern. Dabei ist für uns klar: Heizen und Duschen dürfen kein Luxus sein. Menschen mit geringem Einkommen sind aufgrund ökonomischer Zwänge längst zum Energiesparen im Alltag gezwungen. Wer zur Miete wohnt, hat zudem wenig Einfluss auf bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Wir fordern daher ein Förderprogramm für serielles Sanieren, welches kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften finanziell fördert, wenn sie Sanierungsprogramme durchführen, welche den Energiebedarf des Gebäudes im künftigen Betrieb massiv senken und bei den Sanierungsmaßnahmen selbst vorrangig natürliche, sortenreine und regionale Baustoffe verwenden. Von den Entlastungen bei den Energiekosten profitieren dann die Mieter*innen. Außerdem wollen wir den Bau kleiner Photovoltaikanlagen für z.B. Balkone und Terrassen fördern, sodass Mieter*innen ihren Strom teilweise selbst erzeugen können. Auch Direktzahlungen an Menschen mit geringem Einkommen, z.B. für den Austausch von Kühlschränken, sind gute Möglichkeiten, um Energie zu sparen und Menschen zu entlasten. Insgesamt ist es jedoch wichtig, Einsparpotentiale nicht immer nur bei jenen zu suchen, die bereits am stärksten belastet sind. Von offenen Kühltheken bis zu überdimensioniertem Wohnraum: Große Einsparpotentiale bestehen bei großen Unternehmen und Menschen mit hohem Einkommen. Wir fordern, in Zukunft bei Entlastungsmaßnahmen eine Kappungsgrenze in Betracht zu ziehen. Eine unnötige Entlastung wohlhabender Menschen können wir uns als Gesellschaft nicht leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Steigende Preise brauchen steigende Löhne</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Löhne in Brandenburg müssen in gleicher Form steigen wie die Preise. Dabei stehen wir an der Seite der Gewerkschaften und ihren Tarifverhandlungen. Die Anhebung des Mindestlohns auf Bundesebene war ein wichtiger Schritt. Brandenburg muss hier nachziehen und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreueklausel im Zusammenhang mit dem Vergabemindestlohn endlich umsetzen. Es ist fatal, dass dieses wichtige Instrument zur Stärkung der Gewerkschaften und zur tariflichen Bezahlung sogarin der aktuellen Situation noch von unseren Koalitionspartnern SPD und CDU blockiert wird. Wir wollen, dass z.B. Träger von sozialen Einrichtungen nach Tarif bezahlen. Wenn diese auf Fördergelder vom Land angewiesen sind, gibt es jedoch oft eine Lücke zwischen der tariflichen Bezahlung und der Höhe der Fördermittel. Diese Lücke muss geschlossen werden, sodass es gerade den sozialen Trägern im Land wie z.B. Frauenhäusern besser möglich ist, nach Tarif zu bezahlen.Eine Erhöhung des Vergabemindestlohns halten wir zudem für nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwanderung statt Abschreckung </strong><br><br>
Brandenburg als Einwanderungsland ist weltoffen und solidarisch. Als schrumpfende Gesellschaft und insbesondere im Strukturwandel sind wir auf Zuwanderung von Fachkräften und jungen Menschen angewiesen. Sie sollen gern nach Brandenburg kommen. Für das Land ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Menschen hierher einzuladen und hier zu halten.<br><br>
Bündnisgrüne Politik steht für Einwanderung und Integration von Menschen. Brandenburg hat mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität gezeigt. Diese steht auch Menschen anderer Nationalitäten zu. Es gibt keine Zwei-Klassen-Solidarität mit Geflüchteten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hürden bei Sozialleistungen abbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt in Deutschland und auch in Brandenburg eine hohe Dunkelziffer an Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen hätten, aber diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen und (alleinstehende) Frauen. Gründe sind häufig die bürokratischen Hürden und ein teilweise menschenunwürdiges Vergabeverfahren, außerdem Sprachbarrieren, fehlendes Wissen um Unterstützungsangebote, die in Anspruch genommen werden könnten und die Scham, dies tatsächlich auch zu tun. Um dem zu begegnen, brauchen wir einen niedrigschwelligen Zugang und eine Entbürokratisierung von Sozialleistungen. Familien, welche Sozialleistunegn beziehen oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, sollen für ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen vom Essensgeld befreit werden oder nur einen symbolischen Euro/Essen bezahlen. Zudem brauchen wir eine Informationsoffensive, die zielgerichtet und niedrigschwellig die Menschen vor Ort erreicht. Es bedarf einer Veränderung im gesellschaftlichen Bewusstsein: Sozialleistungen sind kein Almosen, sondern ein Recht, das allen Bürger*innen zusteht und in der Regel durch Beitragszahlungen z.B. in die Sozialversicherung selbst erworben wurde. Bei der Information und Unterstützung von Menschen vor Ort leisten die Sozialverbände einen unverzichtbaren Beitrag. Diese müssen daher durch zusätzliche finanzielle Unterstützung gestärkt werden.<br><br>
Wir setzen uns dafür ein, dass Begegnungsstätten (Nachbarschaftszentren, Seniorentreffs, Familienzentren u.ä.) besondere Unterstützung erhalten. Nach zwei Corona-Wintern ist es jetzt besonders wichtig, dass diese Einrichtungen ihr Angebot und ihre Öffnungszeiten aufrecht erhalten und ausbauen können. Wir stärken die Schuldner*innenberatung und den Verbraucherschutz, damit sie ihr Angebot ausweiten können und auch eine Beratung vor Ort, in den Begegnungsstätten, anbieten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Inklusion voranbringen und Barrieren abbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die dramatischen und unvorhersehbaren Kostenentwicklungen und die steigenden Energiepreise treffen Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise, egal ob sie Assistenzleistungen benötigen, in Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder ob sie in Werkstätten oder in Tagesförderstätten arbeiten. Menschen mit Behinderung müssen darauf vertrauen können, dass ihnen bedarfsgerechte Angebote und passgenaue Unterstützung auch während der Energiekrise zur Verfügung stehen. Wir setzen uns daher bei Bund und Land für eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe ein.<br>
Gleichzeitig nehmen wir wahr, dass Land und Kommune mehr Anstrengungen für Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit etwa im Bildungsbereich, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Mobilität auf den Weg bringen sollten. Für uns ist klar: Hier darf auch in der Krise nicht gespart werden.<br>
Wir wollen, dass Menschen mit <em>Behinderung</em> ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu zählt, dass Kommunaler Wohnungsbau barrierefrei sein sollte. Deshalb unterstützen wir die Idee, dass künftig jegliche sozialen Wohnbauförderprojekte die Verpflichtung zur Barrierefreiheit beinhalten müssen. Aktuell müssen barrierefrei umgebaute Mietwohnungen bei Auszug wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden und Maßnahmen zur Barrierefreiheit zurück gebaut werden. Das ist nicht zielführend. Auf Bundesebene setzen wir uns daher für eine Änderung dieser Regelung ein. In Brandenburg werden wir darauf hinwirken, dass bei kommunalem Wohnungsbau und Wohnungsbaugesellschaften auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet wird. Gleichzeitig haben Menschen mit Behinderung oft keine Übersicht über barrierefreie Wohnungsangebote. Das wollen wir ändern und fordern ein Kataster für barrierefreie Wohnungsangebote.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin fordern wir von Bund, Land und Kommunen, auf partizipative Weise die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Insbesondere Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehören auf den Prüfstand. Dort wird derzeit nicht einmal der Mindestlohn gezahlt. Es geht darum, Orte des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken und Inklusionsbetriebe zu zentralen Orten der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Günstige Ticketpreise als soziale Entlastung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mobilität ist ein Grundrecht und ein elementarer Bestandteil der sozialen Teilhabe. Menschen mit geringem Einkommen können sich oft kein eigenes Auto leisten. Die gestiegenen Preise führen dazu, dass die Situation sich verschärft und auch die Monatskarte zum Luxusgut wird. Gerade diesen Menschen müssen wir ermöglichen, günstig mit Bussen und Bahnen fahren zu können. Das spart CO2 und entlastet v.a. die Menschen mit niedrigem Einkommen konkret. Dazu muss das CDU-geführte Brandenburger Verkehrsministerium seine Blockadehaltung gegenüber einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket aufheben. Klar ist auch:<br>
Wenn die bundesweite Lösung eines 49€-Tickets kommt, darf sich Brandenburg nicht verschließen und wir müssen selbstverständlich unseren Beitrag dazu leisten. Wir kämpfen außerdem dafür, dass Brandenburg das bundesweite Ticket für die Brandenburger Schüler*innen, Azubis, Studierende, Rentner*innen und Sozialtransferempfänger*innen auf 29€ subventioniert. Ein entscheidender Erfolgsfaktor des 9€-Tickets war der Preis und 49€ ist für viele Brandenburger*innen noch zu teuer. Da es bis zur Einführung des 49€-Tickets noch etwas dauern kann, braucht es bis dahin eine Brückenlösung. Diese sollte innerhalb des VBB mit Berlin abgestimmt sein. Sie sollte entweder identisch mit der Berliner Lösung sein, mindestens jedoch den Preis und die Ermäßigungen des bundesweiten 49€-Tickets mit einer Gültigkeit für das gesamte VBB-Tarifgebiet vorziehen.Außerdem setzen wir uns für vergünstigte Einzelfahrscheine für Sozialtransferempfänger*innen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbau von Bussen und Bahnen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes günstige Ticket nützt nichts, wenn kein Bus und keine Bahn fährt. Daher muss der Ausbau von Bus- und Bahnlinien, gerade auch im ländlichen Raum, weiter vorrangig vorangetrieben werden. Mobilität ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und muss als solches auch von der Landesregierung prioritär behandelt werden. Konkret bedeutet dies, dass im ersten Schritt keine weiteren Strecken abbestellt werden dürfen. Die RB 63 wollen wir fest im Netzplan verankern und den Ausbau dieser für den Nordosten wichtigen Linie beschleunigen. Sie ist eine tragende Verbindung für das ganze Nahverkehrsnetz der Region. Mittelfristig müssen neue Strecken ausgebaut, alte Strecken reaktiviert, das Angebot deutlich verbessert und durch weitere Mobilitätsangebote (ergänzend zu Bus und Bahn) erweitert werden. Eine durch uns angestrebte Mobilitätsgarantie durch einen leistungsfähigen ÖPNV unterstützt alle Brandenburger*innen, unabhängig von der Verfügbarkeit eines Autos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) leistet seit jeher einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung, insbesondere auch im Bereich der Prävention. Als dritte Säule des Gesundheitswesens gehört zu den Aufgaben u.a. die Beratung von Familien, Schuleingangsuntersuchungen, Beratung und Hilfen für psychisch kranke Menschen, Eingangsuntersuchungen von Geflüchteten, u.v.m. Durch die aktuelle Krise nehmen psychische Erkrankungen zu, aber auch der Gesundheitszustand von z.B. Kindern verschlechtert sich. Mehr geflüchtete Menschen werden aufgenommmen und treten ins System ein. Durch all dies steigen die Anforderungen an den ÖGD. Um diesen Menschen zu helfen, aber auch um vorbeugend tätig zu werden, braucht es eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Brandenburg. Es muss sicher gestellt werden, dass geflüchtete Menschen einen gesicherten Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Nov 2022 16:56:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V11NEU: 2024 im Blick – Auf dem Weg zum Wahlerfolg</title>
                        <link>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/2024-im-blick-auf-dem-weg-zum-wahlerfolg-45038</link>
                        <author>47. Landesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 19.11.2022)</author>
                        <guid>https://Brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/2024-im-blick-auf-dem-weg-zum-wahlerfolg-45038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur kommenden Landtagswahl haben wir weiter die Regierungsverantwortung im Blick. Grundlage dafür ist ein Programm, das alle Perspektiven unserer Landespartei enthält. Den Entwurf unseres Wahlprogramms soll eine Programmkommission erarbeiten. Die Landesdelegiertenkonferenz beauftragt den Landesvorstand, diese Programmkommission einzusetzen. Die gesamte Breite der Partei soll repräsentiert werden. Auf folgende Zusammensetzung ist zu achten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Mitglied Sprecher*in der Landesarbeitsgemeinschaften</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Mitglied Grüne Jugend</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Mitglied der Landtagsfraktion</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Basismitglied des Parteirats</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2 Mitglieder aus den Reihen der Kreisvorstände (je 1x Perspektive städtischer und ländlicher Raum)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Landesvorsitzende (Leitung der Kommission).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahl der KV- und LAG-Vertreter*innen erfolgt per Abstimmungsgrün auf den jeweiligen Gruppentreffen. Die Quotierung des Gesamtgremiums ist sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Programmkommission koordiniert den Wahlprogrammprozess u.a. mit den Landesarbeitsarbeitsgemeinschaften und Kreisverbänden, mit der Landtagsfraktion, der Grünen Jugend und weiteren Akteuren*innen, auch aus der Zivilgesellschaft. Sie trifft erste Entscheidungen über Umfang und Struktur des Wahlprogrammentwurfs und wird von der LGS beim Schreibprozess unterstützt. Die Sommerkonferenz 2023 soll als Programmwerkstatt gestaltet und der Programmentwurf im Oktober 2023 an den Landesvorstand übergeben werden. Der Programmbeschluss soll auf einer LDK im Januar 2024 getroffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aufstellung der Landesliste erfolgt im März 2024. So sehen wir einem erfolgreichen nächsten Wahlkampf entgegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Nov 2022 16:28:37 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>