Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.10.2022) |
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21. V26: Änderung des Einschulungsstichtages
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Brandenburger Landtag, sowie der Landesvorstand werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einschulungsstichtag in einem Zeitraum von drei Jahren, jährlich um einen Monat vorverlegt wird. Ziel ist es, den 30. Juni als Einschulungsstichtag festzulegen.
Begründung
Bis 2005 war der Einschulungsstichtag am 30. Juni. Der Grund der Verlegung auf den 30.September lag an den geburtenschwachen Jahrgängen. Man wollte gewährleisten, dass die ersten Klassen die benötigten Schülerzahlen erreichen, um eröffnet werden zu können. Dieses trifft nicht mehr zu. Die Zahl der Einschulungen erhöht sich jährlich.
Unsere Forderung steht im aktuellen Koalitionsvertrag, wurde von der CDU eingebracht und von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.
Die frühere Landesregierung hatte bereits die Stichtagsänderung in Aussicht gestellt und eine Umsetzung versprochen.
Eine Rückstellung zu beantragen bedeutet für Eltern, dass sie in die Situation gebracht werden, ihrem Kind z. T. mittels ärztlicher Gutachten einen defizitären Entwicklungsstand bescheinigen zu lassen, um es ein Jahr länger in der Kita lassen zu können. Gerade die Kinder aus sozial schwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund haben da wenig Chancen, diese Schritte einzuleiten.
Manchmal entscheiden SchulleiterInnen aus schulpolitischen Erwägungen d, das Kind trotz ärztlicher Gutachten aufzunehmen. Man kann es den Schulleiter*innen nicht verdenken, dass sie Eltern überzeugen, ihr Kind in die Schule zu schicken, wenn es um Klassenstärken von 30 oder 16 Kindern geht. Man kann erst ab 31 Schülern die Klasse teilen und da sind die Wiederholer nicht mitgezählt.
Trotzdem hat sich die Zahl der Rückstellungen seit dem Schuljahr 2009/2010 verdoppelt.
Das Verfahren, eine frühere Einschulung zu beantragen, ist weitaus unkomplizierter und kann auch weiterhin für weitentwickelte jüngere Kinder durchgeführt werden. Dazu braucht es kein Gutachten.
Wer Inklusion wirklich grundlegend ernst nimmt forciert nicht die Unterstützung des Defizits, sondern schafft Grundlagen, die grundsätzlich jedem Kind gerecht werden und keines benachteiligt. Ideal wären Schulen, die einen unterjährig den Eingang von Schüler:innen zulassen, individuell die Lernentwicklung fördern und gemeinsames Lernen mit inklusiven Grundsätzen im Alltag praktizieren.
Das aktuelle Schulsystem stellt Anforderungen an Schulanfänger:innen, die von vielen Fünfjährigen oder jüngeren Sechsjährigen noch nicht erfüllt werden können. Die Kinder die mit fünf Jahren, oder die gerade sechs Jahre geworden sind, in die Schule kommen, haben oft noch Entwicklungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich, in der Grob- und Feinmotorik, in der Sprache und Kommunikation, sowie in der Konzentration, um den Anforderungen in der ersten Klasse gerecht werden zu können. Sie wollen sich viel bewegen und spielen. Hinzu kommt, dass oft die körperlichen Voraussetzungen wie Größe und Gewicht noch nicht erreicht werden und u.a. das Tragen der Mappe, trotz doppeltem Schulbuchsatz, sehr schwerfällt.Ein weiteres Jahr im Kindergarten würde für sie eine Verbesserung im Entwicklungs- und Reifungsprozess bedeuten. Sie hätten viel bessere Voraussetzungen, um erfolgreich in die Schulzeit zu starten.
Besonders hinderlich sind die Rahmenbedingungen, die unser Schulsystem den jungen EinschülerInnen bietet. Klassenstärken bis zu 28 Kindern selbst in Schulen für Gemeinsames Lernen, Lehrkräftemangel und Kürzungen der Stundenzuweisungen in der Vertretungsreserve, oder im Gemeinsamen Unterricht sind denkbar schlechte Voraussetzungen!
Um die geschätzte finanzielle Belastung des Haushaltes zu minimieren, schlagen wir die stufenweise (jährlich um einen Monat – über drei Jahre) Umsetzung vor. Doch Geld allein sollte nicht ausschlaggebend sein, wenn es um den bestmöglichen Schulstart unserer Kinder geht! Alle Kinder haben ein Recht auf die gleichen Entwicklungschancen. Es ist wichtiger, in die frühkindliche Bildung zu investieren. In der Abwägung von Kosten müssen die zusätzlichen Ausgaben für mehr Zeiten in der Kita abgewogen werden mit den Folgekosten pro Kind für zusätzliche Stützungsmaßnahmen, Förderstunden, zusätzliches pädagogisches Personal berücksichtigt.
Um Schulen "besser" zu machen, mit gutem Unterricht, gemeinsames und individuelles Lernen, mehr Flexklassen usw. müssen entsprechend gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie kleinere Klassenstärken, mehr ausgebildetes Lehrpersonal, höhere Vertretungsreserven und einer besseren Rhythmisierung des Tages. Solange diese optimalen Bedingungen nicht geschaffen sind, ist diese Forderung ein Zwischenschritt, um allen Kindern gleichen Chancen für gute Bildung zu gewähren.