Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 45. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 20.11.2021 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Parteibasis stärken – Anzahl der Basismitglieder im Parteirat erhöhen
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge folgende Änderung der Anzahl der gewählten Basismitglieder von 5 auf 8 beschließen:
§12 LANDESPARTEIRAT (LPR)
(1) Der Landesparteirat besteht aus:
- […]
- weiteren 8 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben. Nach drei regulären Amtsperioden ist eine erneute Kandidatur für den Parteirat nur möglich, wenn die*der Kandidat*in vor Eintritt in die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen für die Zulassung zur Wahl auf sich vereinen kann. Der*dem Kandidat*in ist vor der Abstimmung die Gelegenheit für eine mündliche Begründung zu geben. […]
- Bündnisgrüne Mitglieder der Brandenburger Landesregierung.
Begründung
Anmerkung vorweg:
Dieser Antrag wird vorbehaltlich der Zustimmung zum Antrag auf Vergrößerung des Lavos gestellt.
Mit der hier vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der Basismitglieder soll die Parteibasis im Landesparteirat gestärkt werden. Anlass sind Erhöhungen bei der Anzahl der „gesetzten“ Parteiratsmitglieder.
Der Parteirat bestand bisher aus fünf von der LDK gewählten Basismitgliedern sowie 11 „gesetzten“ Mitgliedern mit Stimmrecht (Lavo: 5, FraVo: 2, MdB: 1, MdEP: 1, GJ: 2) und unseren beiden Minister*innen ohne Stimmrecht.
Inzwischen hat sich zum einen die Anzahl der gesetzten Parteiratsmitglieder erhöht: Seit der Bundestagswahl sind zwei statt bisher eine*r MdB Mitglied im Parteirat. Ein weiteres neues Parteirats-Mitglied ist MdEP Sergey Lagodinsky, der innerhalb der EP-Fraktion auch für Brandenburg zuständig ist und im letzten Jahr ein Wahlkreisbüro in Eberswalde eröffnet hat.
Zudem wird es eine weitere Erhöhung der gesetzten Mitglieder für den Fall geben, dass die Anzahl der Landesvorstands-Mitglieder – wie vom Lavo beantragt – auf dieser LDK von aktuell 5 auf 7 erhöht werden sollte.
Die Erhöhung der Anzahl der Basismitglieder von 5 auf 8 soll an dieser Stelle aus rein quantitativen Gründen erfolgen und ist kein Vorgriff auf die Ergebnisse/Empfehlungen der Strukturkommission.