Dieser Änderungsantrag zielt auf eine Angleichung der Regelung für die Wahl der Basismitglieder des Parteirates an die analogen, bereits existierenden Regelungen für Mitglieder des Landesvorstands (§ 11 Abs. 2 der Satzung) sowie Inhaber*innen von Parlamentssitzen (§ 15 Abs. 3 der Satzung) ab. Das heißt, dass fast alle Mitglieder des Parteirats, die diesem qua Amt oder Mandat beiwohnen — MdL, MdB, MdEP, der Landesvorstand — auch diesen Regeln unterliegen. Deswegen ist auch eine Regelung in der Satzung direkt im Paragraphen, welcher die Zusammensetzung des Parteirates darlegt, angebracht.
Diese und analoge Regelungen dienen explizit nicht dazu, Kandidierende von einer Wahl auszuschließen. Stattdessen sollen sie zur stetigen Grunderneuerung des Parteirats beitragen und Hürden für potentiell Interessierte abbauen.
Link zur Satzung: https://gruene-brandenburg.de/userspace/BB/lv_brandenburg/satzungen/2019_12_Satzung_Landesverband.pdf
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