Eine Änderung des Wahlverfahrens riskiert eine Verletzung des Frauenstatuts, deshalb wird der Teilsatz wieder gestrichen. Für die Wahl der Beisitzer*innen wird entsprechend der Wahlordnung dann die Listen-Mehrheitswahl (umgangssprachlich auch Blockwahl genannt), also zuerst Abstimmung über den bzw. die Frauenplätze und danach die offenen Plätze, angewendet. Danke an Andrea Lübcke, die uns auch darauf hinwies.
| Antrag: | Erweiterung der Beisitzer*innenanzahl auf 4 im Landesvorstand |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2021) |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 09.11.2021, 16:43 |
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