Wir haben in der LAG Religion während der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass zu digitalen Treffen mehr Menschen kommen und damit auch mehr Repräsentation unterschiedlicher Kreisverbände, Personengruppen, Ideen etc. möglich wird. Das ist auch bei einer Wahl nicht unerheblich. Um auch nach dem Ende der pandemischen Lage weiter an dieser Ermöglichung von Teilhabe festzuhalten, stelle ich diesen Änderungsantrag, um die Ausnahmegenehmigung digitaler Wahlmöglichkeiten noch zu erweitern.
Die Beschlussfähigkeit in der Sitzung ist nur gegeben, wenn mindestens drei Mitglieder aus mindestens 3 unterschiedlichen Kreisverbänden anwesend sind. Das kann besonders für kleinere Landesarbeitsgemeinschaften schnell zur Herausforderung werden, wenn z.B. durch kurzfristige Absagen eine Wahl in Präsenz nicht möglich würde.
In unserem Flächenland sollte es auch unabhängig von Corona etc. möglich sein, digitale Wahlen durchzuführen, soweit sie geheim erfolgen können. Der Zeitraum, in welchem keine Präsenzsitzungen stattfinden können, ist dabei meines Erachtens nach unerheblich.
Antrag: | Wahl der LAG-Sprecher*innen in Ausnahmen auch digital ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Erdmute Scheufele (KV Oder-Spree) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.11.2021, 12:08 |
Kommentare
Susanna Sandvoss:
Andreas Rieger: