Antragsteller*in: | Landesvorstand und Grüne Jugend (dort beschlossen am: 21.10.2021) |
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Status: | Zurückgezogen |
V5: Migrationssozialarbeit II und Integrationspauschale in vollem Umfang fortführen
Antragstext
Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Dies wird nach jahrelangem Ignorieren endlich grundsätzlich anerkannt. Nicht nur von Fachleuten sondern auch von immer mehr Unternehmen und Betrieben in Brandenburg wird anerkannt: Wir brauchen dringend Einwanderung, um dem bereits spürbaren Fachkräftemangel wirksam entgegen zu treten.
Migration von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Folter und dramatischen Lebensverhältnissen flüchten und Zukunft suchen, ist schon seit Jahren ein Thema unserer Zeit. Menschen aus humanitären Gründen aufzunehmen, ist ein Gebot der Menschlichkeit. Die Zahlen der Menschen, die in Brandenburg ankommen und Schutz suchen, ist in 2021 stark angestiegen. Wir sind weit entfernt von Zahlen wie in 2015. Trotzdem sind alleine seit August über 2.000 Menschen über die polnische Grenze nach Brandenburg eingereist. Die Ursachen sind vielfältig. Vor allem handelt es sich um afghanische Familien, um Iraker, die über Weißrussland in Deutschland ankommen und um jemenitische Bürger*innen. All diese Menschen können und dürfen unter keinen Umständen abgeschoben werden. Neben unserer humanitären Pflicht, den Schutzsuchenden menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu bieten, ist unser oberstes Ziel eine gute Integration in die Mitte unserer Gesellschaft.
In diesem Prozess müssen diese Menschen in ihrem und unserem Interesse in all ihren jeweiligen Talenten und Möglichkeiten strukturell und nachhaltig unterstützt werden. Nur so kann Integration gelingen.
Um genau dieses Ziel zu erreichen, ist die Migrationssozialarbeit II (MSA II) ein besonders wirksames Instrument, dass den brandenburgischen Kommunen erlaubt, langfristige Strukturen mit Fachleuten und insbesondere Sozialarbeiter*innen aufzubauen, die die Geflüchteten bei einer gelingenden Integration unterstützen.
Die MSA II sorgt als die Sozialleistungen ergänzende Integrationsstruktur-förderung des Landes dafür, dass Menschen begleitet werden bei Ihrem Ankommen in einer für sie völlig neuen und komplexen Gesellschaft, sie löst aufkeimende Konflikte auf den verschiedenen Ebenen, eröffnet Perspektiven für die Migrant*innen, vor allem auch die Kinder und für die aufnehmende Gesellschaft! Dieser Förderansatz ist bundesweit einmalig! Es gilt ihn in seiner bestehenden Form zu erhalten und für diese Legislaturperiode zu verstetigen.
Diese Einschätzung teilen die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Landkreistag Brandenburg, der Städte-und Gemeindebund, nachzulesen in den Stellungnahmen zum Thema aus dem vergangenen Jahr. Da standen die MSA II und die Integrationspauschale schon einmal zur Disposition und konnte durch das von Ursula Nonnemacher geführte MSGIV und harten Verhandlungen in den verschiedensten Koalitionsgremien zumindest für 2021 gerettet werden.
Ein zweites wichtiges Instrument neben der unverzichtbaren Migrationssozialarbeit II sind die Integrationspauschalen, die den Kommunen zur Verfügung stehen. Mit ihnen können Integrationsmaßnahmen vor Ort gefördert werden.
Es ist unstrittig, dass das Land angesichts der Ausgaben in der Corona-Krise sehr sorgfältig mit den Haushaltsmitteln umgehen muss. Es ist aber angesichts der in den vergangenen Jahren mühsam erkämpften Beratungsstrukturen komplett fahrlässig, diese aufgebauten Strukturen, die eindeutig gute und nachhaltige Ergebnisse zeigen und zuverlässige Arbeit in den Kommunen ermöglichen, aufzugeben. Wir verstehen den Spardruck des Finanzministeriums in Anbetracht der angespannten Haushaltslage. Dass nun ausgerechnet an den Strukturen für gelingende Integration gespart werden soll, wie es der Haushaltsentwurf vorsieht, ist uns nicht verständlich. Denn erfolglose Integration ist für den Staat und damit die Bürger*innen langfristig deutlich teurer und belastet den Landeshaushalt über die Maßen mehr.
Die Landesregierung, allen voran die Finanzministerin und das CDU geführte Innenministerium, will an der Inneren Sicherheit nicht sparen. Wenn das so ist, dann erreicht ein Ausdünnen der MSA II und das Streichen der Integrationspauschale das Gegenteil. Denn dafür ist auch gelingende Integration und der soziale Zusammenhalt in unserer Gesellschaft entscheidend.
Wir Bündnisgrüne und allen voran unsere Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher haben in den Haushaltsverhandlungen erreicht, dass zumindest das komplette Wegfallen der MSA II verhindert wurde. Gekürzt um ein Drittel sollte dieses Instrument bis mindestens 2023 erhalten bleiben. Bereits das war nur unter harten Kämpfen und Verhandlungen möglich und ist ein großer Teilerfolg von uns Bündnisgrünen. Und trotzdem schmerzt uns dieses Ergebnis, denn es ist in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen nicht ausreichend.
Seit den Verhandlungen hat sich die Situation zusätzlich deutlich geändert. Es kommen mehr Menschen zu uns und mit ihnen steigen die Herausforderungen für gelingende Integration und Unterstützung. Die Kommunen werden viel stärker gefordert als bisher, denn ihre Aufgaben werden nicht weniger, sondern mehr. Um den Herausforderungen gerecht zu werden, brauchen die Kommunen die Mittel der MSA II als unverzichtbaren Baustein für gelingende Integration in vollem Umfang und ebenso die Mittel der Integrationspauschale für zusätzliche Integrationsprojekte vor Ort.
Es ist gut und wichtig, dass sich so viele Kommunen in Brandenburg bereits dem Bündnis „sichere Häfen“ angeschlossen haben und zusätzlich Geflüchtete aufnehmen wollen. Diese und alle anderen Kommunen brauchen jetzt vor allem finanzielle Unterstützung.
Gelingende Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die kein Ministerium alleine bewältigen kann. Es sind alle Ebenen der Politik gefordert und wir als gesamte Gesellschaft gefragt. Daher ist es notwendig, dass die Migrationssozialarbeit II und die Integrationspauschalen auch in der Landesregierung nicht mehr allein im MSGIV verortet wird, sondern von der gesamten Landesregierung getragen.
Deshalb fordern wir in Übereinstimmung mit vielen Verantwortlichen in den Kommunen: Die Mittel für die MSA II dürfen nicht gekürzt werden und müssen in vollem Umfang erhalten bleiben und zwar gesetzlich gesichert bis mindestens Ende 2024. Auch die Mittel für die Integrationspauschalen müssen weiterhin in voller Höhe bereitgestellt werden. Die finanziellen Kosten dafür kann ein einzelnes Ministerium nicht alleine schultern und hier ist die gesamte Landesregierung gefragt Mittel bereit zu stellen. Die zu erwartende Steuerschätzung wird hier aller Voraussicht nach Spielraum eröffnen. Ein Sparen bei der Integrationspolitik ist ein Sparen an falscher Stelle!
Nur mit Unterstützung kann Integration gut gelingen. Mit den Menschen, die zu uns kommen. Wir brauchen die Mittel für Integration, um eine Zukunft für sie und uns zu schaffen, um hoch qualifizierten Mitarbeiter*innen eine Perspektive zu geben, sie im Land zu halten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Um eine stabile Struktur zu erhalten, die in den vergangenen Jahren engagiert und offenbar erfolgreich aufgebaut wurde.
Unterstützer*innen
- Martina Heyden KV Potsdam-Mittelmark (KV Potsdam-Mittelmark)
- Denise Herrmann (KV Brandenburg/Havel)
- Christoph Brückmann (KV Potsdam)
- Louisa Wiethold (KV Märkisch-Oderland)
- Steffen Blunk (KV Märkisch-Oderland)
- Carolin Poensgen (KV Oberspreewald-Lausitz)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
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