Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.11.2021) |
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WO-1NEU: Ergänzung zur Wahlordnung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Für die Wahlen und Abstimmungen auf der 45. Landesdelegiertenkonfernez findet die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz (GO-1) und die Wahlordnung des Landesverbandes entsprechend Anwendung. Durch die folgenden Punkte wird von diesen Regelungen abgewichen bzw. werden diese ergänzt oder präzisiert.
Es wird festgestellt, dass die Landesdelegiertenkonferenz auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht in einer Präsenzveranstaltung mit Wahrung der Rechte für alle Delegierten durchgeführt werden kann, sondern im Rahmen §5 (4) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemieals hybride Versammlung mit anschließender Schlussabstimmung durchgeführt wird.
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt ein Tagungspräsidium und eine Zählkommission, welche die Auszählung der Briefwahlunterlagen übernimmt.
(2) Die Stimmberechtigung bei der digitalen Versammlung ergibt sich aus § 9
Abs. 3-5 der Landessatzung. Wahlberechtigt bei der digitalen Versammlung sind alle von den Kreisverbänden bzw. Grünen Jugend gewählten ordentlichen Delegierten.
(3) Die Wahlen und Abstimmungen erfolgen mittels anonymisierter elektronischer Abstimmung über Abstimmungsgrün auf LDK Seite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de und Schlussabstimmung per Briefwahl – dadurch wird § 2 Wahlordnung sicher gestellt.
§ 3 Wahlen
(1) Zu einem Wahlgang sind als Bewerber*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl beim Präsidium ihre Kandidatur angemeldet habenÜber die LDK Seite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de können Bewerber*innen digital anzeigen, ob sie antreten bzw. nochmal kandidieren. Das Präsidium verkündet den Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium
ist eine Kandidatur für die entsprechenden Plätze nicht mehr möglich.
(3) Die Bewerber*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden
Plätzen in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens. Die Vorstellung kann in der Veranstaltungshalle mit Übertragung erfolgen oder per Zuschaltung der Bewerber*innen - dabei sind gleiche Bedingungen zu beachten, über die das Präsidium wacht.
(4) Alle Bewerber*innen haben eine Vorstellungszeit von max. 5 Minuten, sofern das Präsidium nicht eine andere Regelung vorschlägt. In der Fragerunde haben sie zusätzlich max. 2 Minuten zur Beantwortung eingereichter Fragen. Es werden maximal 4 Fragen pro Bewerber*in ausgelost (quotiert) und vom Präsidium verlesen. Die Beantwortung der Fragen findet direkt im Anschluss an die Vorstellung statt.
(5) Fragen können von jedem Mitglied über die LDK Seite https//:veranstaltung.gruene-brandenburg.de bei der Technischen Antragskommission unter Angabe des Namens eingereicht werden. Die Technische Antragskommission nimmt mit dem Präsidium eine digitales Losung vor.
(6) Alle Bewerber*innen stellen sich nur einmal vor und können nur einmal Fragen
beantworten.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über die Organwahlen und Satzungsänderungen abgestimmt, die in der elektronischen Abstimmung gewählt wurden.
(2) Wahlberechtigt sind alle von den Kreisverbänden und Grünen Jugend gewählten ordentlichen Delegierten.
(3) Es besteht die Möglichkeit, über jede*n hybrid gewählte*n Kandidat*in mit ja, nein oder Enthaltung abzustimmen
(4) Die Briefwahlunterlagen werden spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Aufstellungsversammlung postalisch versandt.
Jeder Delegierte erhält:
- einen Stimmzettel
- eine eidesstattliche Erklärung
- einen Wahlumschlag
- einen adressierten Rückumschlag
- ein Anschreiben und ein Merkblatt
(5) Der Stimmzettel muss zur Gewährleistung der geheimen Wahl in einen separaten Umschlag gegeben werden, der verschlossen wird und dann in einem weiteren Umschlag zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung zurückgesandt wird (Wahlbrief).
(6) Die Kosten des Versendens des vorfrankierten Wahlbriefes trägt der Landesverband.
(7) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl eröffnet.
(8) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 7. Dezember 2021 um 10:00 Uhr.
§ 5 Auswertung
(1) Die Briefabstimmung wird am 8. Dezember 2021 ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem stimmberechtigten Mitglied oder einer Hilfsperon unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
(3) Abstimmungsbriefe werden zurückgewiesen, wenn:
- der Abstimmungsbrief nicht innerhalb der Frist eingeht
- die eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben ist
- der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist
- sich Stimmzettel und eidesstattliche Erklärung in nur einem gemeinsamen Umschlag befinden
Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe gelten als nicht eingegangen.
(4) Stimmzettel sind ungütig, wenn:
- sie einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten
- der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist.
Ungültige Stimmzettel werden als ungültige Stimmen für jeden der zur Wahl stehenden Listenplätze gezählt.
(5) Stimmen für einzelne Ämter sind ungültig, wenn der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist.
(6) Nicht abgegebene Stimmen für einzelne Ämter werden als Enthaltung gewertet. Ein Stimmzettel ohne Kennzeichnung wird als Enthaltung für alle Ämter gewertet.
(7) Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht ein*e Kandidat*in nicht die erforderliche Mehrheit, bleibt der für sie vorgesehene Platz unbesetzt.
(8) Die Briefabstimmung ist gültig, wenn ein Drittel der ausgegebenen Wahlbriefe
fristgerecht eingegangen sind.
(9) Das Ergebnis der Briefwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.
Unterstützer*innen
- Robert Funke (KV Barnim)
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