Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
---|---|
Status: | Verschoben |
S2: Wahl der LAG-Sprecher*innen in Ausnahmen auch digital ermöglichen
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge folgende Ergänzung des LAG-Statuts beschließen: Präzisierung in Absatz 4 (fett) und Einfügung eines 5. Absatzes im Paragraf Beschlüsse und Wahlen.
§5 Beschlüsse und Wahlen
(4) Personenwahlen finden in der Regel auf den ordentlichen Präsenzsitzungen in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Treten für ein zu wählendes Amt mehr als eine Person an und erhält keine dieser Personen die erforderliche Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
Neue Ergänzung:
(5) In besonderen Fällen, in denen eine Präsenzsitzung, auch über einen längeren Zeitraum, nicht möglich ist - z.B. aufgrund von Naturkatastrophen, Pandemien bzw. gesetzlichen Vorschriften oder Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Teilnehmer*innen - kann die Wahl auch auf einer digitalen Sitzung erfolgen. Das Verfahren muss jedoch eine geheime Wahl gewährleisten.
Begründung
Bisher ist die Wahl von Sprecher*innen für unsere Landesarbeitsgemeinschaften laut LAG-Statut nur auf Präsenzsitzungen möglich. Durch die Änderung wird das auch für digitale Sitzungen in begrenzten Ausnahmen möglich. Durch den grünen Bundesverband ist für solche Fälle bereits ein Abstimmungsverfahren in Planung, das im Zusammenhang mit dem Grünen Netz Account auch ein geheimes Verfahren gewährleistet. Das wird allerdings erst später zur Verfügung stehen (im Dezember nach der BDK).
Kommentare