Dringlichkeitsantrag: | Corona - Perspektiven brauchen Konsequenz (vorbehaltlich Zustimmung Dringlichkeit) |
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Antragsteller*in: | Alena Karaschinski (KV Frankfurt-Oder) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.04.2021, 23:06 |
Ä48 zu L2: Corona - Perspektiven brauchen Konsequenz (vorbehaltlich Zustimmung Dringlichkeit)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 14:
- Das Virus zwingt uns zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Diese sind notwendig, um den Gesundheitsschutz Aller zu gewährleisten. Klar ist aber: Diese Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Sobald Einschränkungen nicht mehr zur Eindämmung der Pandemie beitragen, müssen sie zurückgenommen werden. Dies gilt insbesondere für geimpfte Personen, die nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten müssen.
Dem gleichgestellt sollenMittlerweile ist bekannt, dass eine vollständig geimpfte Person 14 Tage nach der letzten Impfung ein geringeres Übertragungsrisiko hat als eine negativ getestete Person. Vor diesem Hintergrund ist z.B. eine Quarantäneplicht und Testpflicht für vollständig geimpfte Personen seinnicht sinnvoll und sollte entfallen. Gleiches gilt für Personen, die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können. Maskenpflicht und Abstandsregeln müssen trotzdem weiterhin für alle gelten, denn auch ein Test oder eine Impfung bieten keinen 100%-igen Schutz vor Ansteckung oder Übertragung von COVID-19. Es ist gut, dass in den Brandenburger Pflegeheimen ein erster Schritt bereits gegangen wurde und mehr Besuch erlaubt ist, wenn über 75% der Bewohner*innen geimpft sind. Die Bewohner*innen, die mehr als ein Jahr isoliert in ihren Zimmern leben mussten, müssen jetzt endlich wieder in der Heimgemeinschaft zusammenkommen können und gefördert werden.
Antragstext
In Zeile 14:
- Das Virus zwingt uns zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Diese sind notwendig, um den Gesundheitsschutz Aller zu gewährleisten. Klar ist aber: Diese Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Sobald Einschränkungen nicht mehr zur Eindämmung der Pandemie beitragen, müssen sie zurückgenommen werden.
Dies gilt insbesondere für geimpfte Personen, die nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten müssen. Dem gleichgestellt sollen Personen sein, die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können.Eine Quarantäneplicht und Testpflicht für vollständig geimpfte Personen erscheint nicht sinnvoll, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass ihr Übertragungsrisiko mindestens so gering ist wie das von negativ getesteten Personen. Dies sollte auch für Personen gelten , die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können. Aber: weder eine Impfung, noch eine durchgemachte Krankheit oder ein Antigenschnelltest verhindern 100%ig eine Ansteckung oder Weitergabe von Corona. Darüber hinau gibt es Impfungen, die nicht zu einer Immunisierung führen und es ist noch unklar, wie lange die Immunität von Impfungen und durchlebter Infektion anhält und wie gut der Impfschutz gegen diverse Mutationen wirkt. Daher müssen Maskenpflicht und Abstandsregeln weiterhin für alle gelten. Es ist gut, dass in den Brandenburger Pflegeheimen ein erster Schritt bereits gegangen wurde und mehr Besuch erlaubt ist, wenn über 75% der Bewohner*innen geimpft sind. Die Bewohner*innen, die mehr als ein Jahr isoliert in ihren Zimmern leben mussten, müssen jetzt endlich wieder in der Heimgemeinschaft zusammenkommen können und gefördert werden.
Begründung
Unterstützer*innen
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Lydia Budiner (KV Oberhavel)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
In Zeile 14:
- Das Virus zwingt uns zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Diese sind notwendig, um den Gesundheitsschutz Aller zu gewährleisten. Klar ist aber: Diese Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Sobald Einschränkungen nicht mehr zur Eindämmung der Pandemie beitragen, müssen sie zurückgenommen werden. Dies gilt insbesondere für geimpfte Personen, die nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten müssen.
Dem gleichgestellt sollenMittlerweile ist bekannt, dass eine vollständig geimpfte Person 14 Tage nach der letzten Impfung ein geringeres Übertragungsrisiko hat als eine negativ getestete Person. Vor diesem Hintergrund ist z.B. eine Quarantäneplicht und Testpflicht für vollständig geimpfte Personenseinnicht sinnvoll und sollte entfallen. Gleiches gilt für Personen, die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können. Maskenpflicht und Abstandsregeln müssen trotzdem weiterhin für alle gelten, denn auch ein Test oder eine Impfung bieten keinen 100%-igen Schutz vor Ansteckung oder Übertragung von COVID-19. Es ist gut, dass in den Brandenburger Pflegeheimen ein erster Schritt bereits gegangen wurde und mehr Besuch erlaubt ist, wenn über 75% der Bewohner*innen geimpft sind. Die Bewohner*innen, die mehr als ein Jahr isoliert in ihren Zimmern leben mussten, müssen jetzt endlich wieder in der Heimgemeinschaft zusammenkommen können und gefördert werden.
Antragstext
In Zeile 14:
- Das Virus zwingt uns zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Diese sind notwendig, um den Gesundheitsschutz Aller zu gewährleisten. Klar ist aber: Diese Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Sobald Einschränkungen nicht mehr zur Eindämmung der Pandemie beitragen, müssen sie zurückgenommen werden.
Dies gilt insbesondere für geimpfte Personen, die nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten müssen. Dem gleichgestellt sollen Personen sein, die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können.Eine Quarantäneplicht und Testpflicht für vollständig geimpfte Personen erscheint nicht sinnvoll, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass ihr Übertragungsrisiko mindestens so gering ist wie das von negativ getesteten Personen. Dies sollte auch für Personen gelten , die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können. Aber: weder eine Impfung, noch eine durchgemachte Krankheit oder ein Antigenschnelltest verhindern 100%ig eine Ansteckung oder Weitergabe von Corona. Darüber hinau gibt es Impfungen, die nicht zu einer Immunisierung führen und es ist noch unklar, wie lange die Immunität von Impfungen und durchlebter Infektion anhält und wie gut der Impfschutz gegen diverse Mutationen wirkt. Daher müssen Maskenpflicht und Abstandsregeln weiterhin für alle gelten. Es ist gut, dass in den Brandenburger Pflegeheimen ein erster Schritt bereits gegangen wurde und mehr Besuch erlaubt ist, wenn über 75% der Bewohner*innen geimpft sind. Die Bewohner*innen, die mehr als ein Jahr isoliert in ihren Zimmern leben mussten, müssen jetzt endlich wieder in der Heimgemeinschaft zusammenkommen können und gefördert werden.
Begründung
Unterstützer*innen
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Lydia Budiner (KV Oberhavel)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
In Zeile 14:
- Das Virus zwingt uns zu weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Diese sind notwendig, um den Gesundheitsschutz Aller zu gewährleisten. Klar ist aber: Diese Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Sobald Einschränkungen nicht mehr zur Eindämmung der Pandemie beitragen, müssen sie zurückgenommen werden.
Dies gilt insbesondere für geimpfte Personen, die nach und nach ihre Grundrechte zurückerhalten müssen. Dem gleichgestellt sollen Personen sein, die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können.Eine Quarantäneplicht und Testpflicht für vollständig geimpfte Personen erscheint nicht sinnvoll, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass ihr Übertragungsrisiko mindestens so gering ist wie das von negativ getesteten Personen. Dies sollte auch für Personen gelten , die durch einen Antikörpertest eine aktuell überstandene Krankheit in den letzten sechs Monaten nachweisen können. Aber: weder eine Impfung, noch eine durchgemachte Krankheit oder ein Antigenschnelltest verhindern 100%ig eine Ansteckung oder Weitergabe von Corona. Darüber hinau gibt es Impfungen, die nicht zu einer Immunisierung führen und es ist noch unklar, wie lange die Immunität von Impfungen und durchlebter Infektion anhält und wie gut der Impfschutz gegen diverse Mutationen wirkt. Daher müssen Maskenpflicht und Abstandsregeln weiterhin für alle gelten. Es ist gut, dass in den Brandenburger Pflegeheimen ein erster Schritt bereits gegangen wurde und mehr Besuch erlaubt ist, wenn über 75% der Bewohner*innen geimpft sind. Die Bewohner*innen, die mehr als ein Jahr isoliert in ihren Zimmern leben mussten, müssen jetzt endlich wieder in der Heimgemeinschaft zusammenkommen können und gefördert werden.
Begründung
Unterstützer*innen
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Lydia Budiner (KV Oberhavel)
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