Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
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Status: | Verschoben |
S1: LDK in verkleinertem Rahmen und Ergänzung Grundsätze Versammlungen
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. Ergänzung Zusammensetzung in verkleinertem Rahmen
§ 9 LANDESDELEGIERTENKONFERENZ (LDK), Neueinfügung Absatz 12.
(12) Abweichend von den in § 9 Abs. (3) getroffenen Regelungen kann die Landesdelegiertenkonferenz in verkleinertem Rahmen einberufen werden, wenn
Der Landesvorstand beschließt, dass aufgrund einer Naturkatastrophe, einer Pandemie (wie bspw. der Corona-Pandemie) oder anderen schwerwiegenden Ereignissen bzw. gesetzlichen Vorschriften oder Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Teilnehmer*innen eine sichere Durchführung einer ordentlichen LDK in der eigentlichen Größe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant sein wird.
In diesen Fällen findet der Delegiertenschlüssel des Landesdelegiertenrats (LDR) Anwendung.
Die Regelung tritt am Tag nach der Landesdelegiertenkonferenz in Kraft, auf der diese Regelung beschlossen wird.
2. Ergänzungen von virtuellen und hybriden Formaten in den Grundsätzen
Versammlungen
§19 Versammlungen, Neueinfügung Absatz 6
(6) Virtuelle oder hybride Versammlungsformate mit aktiver Teilnahme (Rederecht, aktives und passives Wahlrecht) sind grundsätzlich möglich und werden durch die Landesgeschäftsstelle unterstützt.
Begründung
Mit der Ergänzung der Satzung soll ermöglichst werden, dass eine Landesdelegiertenkonferenz in Ausnahmefällen auch mit einer verringerten Delegiertenzahl stattfinden kann, um zentrale Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchzuführen, die nicht an andere Gremien der Partei delegiert werden können. Das Parteigesetz sieht für bestimme Wahlen, Parteiprogramme oder Listenaufstellungen bisher zwingend eine Präsenzsitzung vor.
Der Delegiertenschlüssel des Landesdelegietenrates (LDR, kleiner Parteitag) beträgt ca. 61 Personen. Delegierte und Ersatzdelegierte sind bereits gewählt und der Schlüssel ist den Kreisverbänden bereits bekannt.
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