| Veranstaltung: | 43. Landesdelegiertenkonferenz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1.1.1 Dringlichkeitsanträge |
| Antragsteller*in: | Mathias Raudies |
| Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
| Angelegt: | 01.11.2019, 14:14 |
D (V10): Pflegekammer Brandenburg? JA, und mit klaren Aufgaben ausstatten.
Antragstext
56%² der brandenburgischen Pflegekräfte haben sich in einer Umfrage des zuständigen Ministeriums für die Errichtung der Pflegekammer Brandenburg ausgesprochen. Dieses spiegelt die Zerissenheit der Menschen zu diesem Thema dar. Gleichzeitig sprechen sich 53%² gegen einen Pflichtbeitrag aus. Beide Vota sind zu berücksichtigen bei der Erstellung einer Pflegekammer.
Wir BündnisGrüne haben uns in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl verankert, dass wenn die Mehrheit der beruflich Pflegenden sich für die Errichtung der Pflegekammer aussprechen sollte, werden wir uns für die Errichtung im Land einsetzen.
Die Pflegekammer wollen wir gesetzlich im brandenburgischen Heilberufsgesetz verankern Dafür Bedarf es nur die Ergänzung des Paragraph 1 im Abschnitt 1 des brandenburgischen Heilberufsgesetzes.
Darüber hinaus wollen wir das Gesetz so evaluieren, dass die dort verankerten Regelungen auch für die Pflegekammer Brandenburg gelten können.
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg wollen, dass die Pflegekammer Brandenburg für das Pflegepersonal die Berufsvertretung ist mit den Rechten und Pflichten einer Kammer. In der Pflegekammer Brandenburg sind alle Pflegefach- und Pflegehelferberufe einzugliedern.
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg werden sich konsequent dafür einsetzen, dass die Mitgliedschaft in der Pflegekammer Brandenburg freiwillig ist. Der freiwillige Mitgliedsbeitrag sollte sich sozialverträglich am Nettoeinkommen ausrichten. Eine Untergrenze ist zu prüfen.
Dabei muss die Frage beantwortet werden, mit welchen Aufgaben und Befugnissen wird die Pflegekammer Brandenburg ausgestattet.
Daher fordern wir folgende Befugnisse / Aufgaben für die Pflegekammer Brandenburg:
- Erteilung der Berufserlaubnis anhand der geltenden Berufsgesetze mit ihren Ausbildungs- & Prüfungsverordnungen sowie Entziehung der Berufserlaubnis mit Abererkennung des Berufsstatuts
- Ausstellung der Berufsurkunden auf Antrag
- Erarbeitung und Beschlussfassung einer Berufsordnung
- Sanktionierung von Verstößen gegen die dann geltende Berufsordnung
- Einsetzung eines Kammerschiedsgerichtes welches in Streitfällen schlichtet und Sanktionen verhängen darf
- Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen politischer Gesetzesvorhaben gegenüber Landesbehörden sowie dem Parlament
- Vertretung & Förderung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder sowie Berufsangehörigen
- Die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder und Berufsangehörigen
- Regelung, Förderung und Betreibung der beruflichen Weiterbildung
- Führung eines Berufsverzeichnisses
- Wahrnehmung der Aufgaben, nach dem Berufsbildungsgesetz, für ihren Berufsbereich
- Einführung des europäischen Berufsausweises in Kooperation mit den Pflegekammern der anderen Bundesländer sowie der Bundes-Pflegekammer (welche zu gründen und zu errichten ist)
- Erstellung von Qualitätsprüfberichten für Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege
- Teilnahme an einer Komission zur Erstellung von Qualitätskriterien zur Erstellung von Qualitätsprüfrichtlinien zur Qualitätssicherung in der Pflege (in dieser Komission sind paritätisch vertreten: Patientenvertretung, Arbeitgebervertretung, Pflegekammer, Krankenkassen)
- organisiation eines inklusiven Rechtsschutz für ihre Mitglieder
Wir stellen auch klar, dass die Pflegekammer nicht die Gewerkschaften die sich für faire Tarifverträge in der Pflege einsetzen, ersetzen! Es braucht starke Pflegekammern und (Pflege)Gewerkschaften die miteinander kooperieren.
Bei Fortbildungskosten, die die Kammer erheben kann, ist auf eine Sozialverträglichkeit zwingend zu achten. Es darf daraus kein lukratives Gewinnmaximierungsgeschäft zu Gunsten Einzelner entstehen.
Begründung
In einigen Bundedländern gibt es bereits eine Pflegekammer - die Mehrheit der Pflegekräfte läuft allerdings Sturm gegen diese Kammer. In den meisten Bundesländern wo eine Pflegekammer eingeführt wurde beruht die Mitgliedschaft auf Zwang und die Mitgliedsbeiträge sind keineswegs sozialverträglich.
Auch sind die Fortbildungskosten die die dortigen Pflegekammern festsetzen können unfassbar hoch und damit nicht sozialverträglich. Es hat den Anschein, dass hier ein lukratives Gewinngeschäft auf dem Rücken der Pflegekräfte aufgebaut wird.
Eine ernsthafte Berufsvertretung für die Pflege ist das nicht, wenn die Mehrheit der Pflegekräfte gegen die Kammer Sturm läuft und lautstark protestiert.
Das darf in Brandenburg nicht passieren - wir müssen aus diesen Fehlern lernen und es mit den Pflegekräften machen.
Es gibt derzeit nur ein Bundesland was keine negativ Schlagzeilen zur Pflegekammer hat und das ist Bayern. Dort läuft es gut denn die Mitgliedschaft in der dortigen Kammer beruht auf Freiwilligkeit.
Mit das Größte Problem neben der Nicht Akzeptanz der Kammer sind die kaum vorhandenen Befugnisse der Kammern und der unklaren Aufgaben.
Mit diesem Antrag machen wir deutlich, dass es uns mit der Pflegekammer Brandenburg als ernsthafte Berufsvertretung mit klaren Aufgaben und Befugnissen sehr ernst ist. Daher muss sich das Verfahren zur Errichtung der Kammer an den bereits existierenden Kammern anderer Berufsgruppen orientieren was die Befugnisse und Aufgaben betrifft. Auch müssen wir bereit sein die gemachten Fehler, wie sie in anderen Bundesländern gemacht wurden nicht zu wiederholen um eine möglichst breite Akzeptanz der Kammer zu erreichen.
Es bedarf kein neues Gesetz zur Einführung der Pflegekammer sondern es reicht die Ergänzung im Heilberufsgesetz we sie im Antrag gefordert wird. Mit dieser Ergänzung des Heilberufsgesetzes machen wir auch deutlich, dass die Pflegekammer einen gleichwertigen Stellenwert wie die Berufsvertretungen der Ärzt*innen und Apotheker*innen hat.
Quelle:
Unterstützer*innen
- Jelle Jurrie Kuiper (KV Oder-Spree)
- Ralf Schmilewski (KV Oder-Spree)
- Erdmute Scheufele (KV Oder-Spree)
- Alexandra Pichl (KV Potsdam-Mittelmark)
- Susanna Sandvoss (KV Dahme-Spreewald)
- Katherina Toth-Butzke (KV Dahme-Spreewald)
- Barbara Domke (KV Cottbus)
Kommentare
Joachim Hilburg:
Die Srecher*innen der LAG G und S
Mathias Raudies:
Dein Kommentar kommt etwas merkwürdig rüber. Entschuldige bitte, dass ich das mal so direkt übermittel.
Man muss nicht grundsätzlich irgendwem oder irgendwas entsprechen - Es darf und sollte durchaus Unterschiede geben.
Man kann sich gern an mich wenden wenn Bedarf zu einem Austausch besteht.
Mathias Raudies:
Bitte zeichnet den Antrag mit, damit ich offiziell einen fairen Verfahrensvorschlag einreichen kann.
Lieben Gruß und herzlichen Dank allen bisherigen Unterstützer*innen
Mathias Raudies:
Vielen Dank für Eure Mitzeichnung.