Veranstaltung: | 43. Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 07.12.2019 |
Eingereicht: | 10.12.2019, 16:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Mehr Souveränität bei der Vertretung der GRÜNEN JUGEND im Parteirat
Beschlusstext
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg beantragt, ihre Vertretung für den Parteirat künftig selbstständig zu regeln. Wir beantragen deshalb folgende Änderung von
§12 LANDESPARTEIRAT (1):
(1) Der Landesparteirat besteht aus:
· dem Landesvorstand
· den beiden Fraktionsvorsitzenden im Brandenburger Landtag
· den Brandenburger Bundestagsabgeordneten
· den Brandenburger Mitgliedern des Europaparlaments
· zwei Mitgliedern des Landesvorstands der Grünen Jugend Brandenburg
· weiteren 5 von der LDK zu wählenden Mitgliedern, die kein Landtagsmandat inne haben. Dabei sollen insbesondere durch die o.g. Personengruppen nicht vertretene Kreisverbände zum Zuge kommen. Es wird empfohlen, dass mindestens eine Person aus dem Kreis der Kreisvorstände und ein*e Kommunalvertreter*in im Landesparteirat vertreten sind
· Bündnisgrüne Mitglieder der Brandenburger Landesregierung gehören dem Landesparteirat zusätzlich an, jedoch ohne Stimmrecht.
Es ist Aufgabe der delegierenden Gremien zu gewährleisten, dass der Landesparteirat in seiner gesamten Zusammensetzung die Anforderungen der Mindestquotierung erfüllt. Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften sind thematisch zu den Sitzungen mit einzuladen.
Begründung
Die GRÜNE JUGEND ist als Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen ein organisatorisch eigenständiger Verband, der eng mit Bündnis 90/Die Grünen zusammenarbeitet und offiziell anerkannt wird. Vor diesem Hintergrund wünschen wir uns, selbstständig zu regeln, welche Mitglieder des Landesvorstands der GRÜNEN JUGEND Brandenburg als Mitglieder in den Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg entsendet werden.