Veranstaltung: | 43. Landesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 07.12.2019 |
Eingereicht: | 10.12.2019, 16:00 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Ergänzung Regelung Beschlussfassung Landesfinanzrat
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt folgende Änderungen der Landessatzung von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
§13 Landesfinanzrat Abs. 3
Regelung bisher:
(3) Beschlussfassung: Beschlüsse des Landesfinanzrates bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer*innen, mindestens jedoch 9 Jastimmen. Die Anwesenheit der Landesschatzmeister*in bzw. bei Verhinderung die der Stellvertreter*in ist erforderlich. Der Landesfinanzrat kann Beschlüsse per Email im Umlaufverfahren oder fernmündlich im Rahmen einer Telefonkonferenz fassen. Für die Beschlussfassung gelten analog die Regeln des Landesfinanzrates. Zusätzlich benötigen Beschlüsse per Email einen Termin, bis zu dem die Abstimmung möglich ist, in der Regel 1 Woche. Bei Abweichung von dieser Frist muss darauf hingewiesen werden.
-Neuregelung:
(3) Beschlussfassung: Beschlüsse des Landesfinanzrates bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer*innen, mindestens jedoch 9 Jastimmen. Die Anwesenheit der Landesschatzmeister*in bzw. bei Verhinderung die der Stellvertreter*in ist erforderlich. Der Landesfinanzrat kann Beschlüsse per Email im Umlaufverfahren oder fernmündlich im Rahmen einer Telefonkonferenz fassen. Für die Beschlussfassung gelten analog die Regeln des Landesfinanzrates. Zusätzlich benötigen Beschlüsse per Email einen Termin, bis zu dem die Abstimmung möglich ist, in der Regel 2 Wochen. Umlaufbeschlüsse müssen ins Protokoll des folgenden Landesfinanzrates aufgenommen werden. Anträge, die im Umlauf bzw. auf einer Telefonkonferenz nicht angenommen wurden, können auf dem folgenden Landesfinanzrat erneut vorgelegt werden.
Begründung
Da der Lafi bisher keine eigene Geschäftsordnung hat, müssen entsprechende Regelungen bisher in der Satzung festgehalten werden. Zu Umlaufbeschlüssen gab es bisher keine Regelung, was durch diesen Antrag geändert werden soll.