Veranstaltung: | 43. Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 07.12.2019 |
Eingereicht: | 10.12.2019, 11:51 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung Landessatzung - Regelung zum Landesvorstand und Unvereinbarkeiten
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt folgende Änderungen der Landessatzung von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg:
1. Streichung §11 Absatz 7
§11, Abs. 7: Er fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Er ist nicht beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
2. Neuregelung Einladung und Rederecht der Grünen Jugend im Landesvorstand
§11, Abs. 9 Der Landesvorstand der Grünen Jugend Brandenburg ist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen. Er hat volles Rederecht.
-Neufassung:
§11, Absatz 9 Der Landesvorstand der Grünen Jugend Brandenburg ist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen.
3. Neufassung §15 Unvereinbarkeiten
§15, Absatz 1 und 2
(1) Mitglieder des Europaparlamentes und Bundestagsabgeordnete sowie Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.
(2) Maximal 1/3 der Mitglieder des Landesvorstands dürfen Landtagsabgeordnete sein, die jedoch nicht gleichzeitig die Funktion der oder des Landesvorsitzenden ausüben dürfen.
-Neufassung:
(1) Mitglieder des Europaparlamentes und Bundestagsabgeordnete sowie Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein. Maximal 1/3 der Mitglieder des Landesvorstands dürfen Landtagsabgeordnete sein, die jedoch nicht gleichzeitig die Funktion der oder des Landesvorsitzenden ausüben dürfen.
(2) Treten durch Wahlen Unvereinbarkeiten nach Absatz 1 auf, sind diese durch Verzicht auf Amt oder Mandat unverzüglich zu beenden. Für Landesvorsitzende gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten.
Begründung
1. §11 (10) sagt bereits, dass der Landesvorstand sich eine Geschäftsordnung gibt. Damit, und auch vor dem Hintergrund, dass der Landesvorstand zukünftig nur noch aus 5 Mitgliedern besteht, ist dieser Absatz schlicht überflüssig.
2. Das ist eine Präzisierung, dass nicht der gesamte Landesvorstand der GJ volles Rederecht hat. Mitgliederöffentlich ist die Landesvorstandssitzung ja sowieso.
3. Bisher fehlt es an einer Übergangsregelung für die Trennung von Amt und Mandat. Dieses Problem hatten wir in der Vergangenheit schon öfter ohne diese Lücke in der Satzung zu füllen. Dafür werden die bisherigen beiden Absätze 1 und 2 zusammengefasst und der neue Absatz 2 beschreibt die Übergangsregelungen.