Änderungen von V5 zu V5NEU
Ursprüngliche Version: | V5 |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.02.2022, 20:10 |
Neue Version: | V5NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 04.04.2022, 13:10 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Rückenwind für Inklusion:
Jedes Kind hat das Menschenrecht auf inklusive Bildung
Rückenwind für Inklusion:
Gemeinsames Lernen an Brandenburgs Schulen voranbringen
Wie gerecht ist unsere Gesellschaft? Eine Antwort erhält, wer auf unsere Schulen und Kitas blickt. Denn dort erweist sich, in welchem Maße wir Chancengerechtigkeit und Solidarität verwirklichen. Der Befund ist ernüchternd: Nicht erst durch die Pandemie ist offenbar, dass unser Bildungssystem von dem Ideal eines inklusiven und sozial gerechten Zusammenlebens und Zusammenhaltens sehr weit entfernt ist. Je mehr wir uns auf die Bewältigung aktueller Krisen konzentrieren, um so eklatanter werden Risse und Verwerfungen im sozialen Gefüge. Aus sozialen oder auch gesundheitlichen GründenAufgrund von Klassismus, Ableismus und Rassismus werden Benachteiligte immer weiter zurückgeworfenBetroffene in unserem Bildungssystem strukturell benachteiligt. Unser Bildungssystem wirkt in dieser Hinsicht nach wie vor ausschließend und abwertend. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen sollen von Anfang an gemeinsam lernen und aufwachsen. Das ist der menschenrechtliche Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention, von dem unsere gesamte Gesellschaft auf Dauer profitiert. Leider ist die Entwicklung für ein inklusives Schulsystem in Brandenburg in den letzten Jahren zu wenig vorangekommen. Anstatt jungen Menschen und Familien Rückenwind zu geben, bremst es aus. Es ist Zeit, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und mit aller Kraft gegenzusteuern. Ein sozial gerechteres Bildungswesen fördert ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. Dieser Antrag soll nächste Schritte aufzeigen auf dem Weg zu einer inklusiven und sozial gerechten Brandenburger Bildungslandschaft - trotz und gerade wegen einer seit zwei Jahren andauernden Pandemie. Die finanzintensiven Dualstrukturen (Förderschulen und inklusiver Unterricht an Schulen gemeinsamen Lernens) sind nicht länger zu rechtfertigen.
Von Zeile 6 bis 8:
Inklusion geht weit über das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf hinaus, sondern gründet vielmehr auf einer Haltung der Anerkennung und bejahenden Wertschätzung von Diversität als Ressource für gesellschaftliche Entwicklung. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes.
Brandenburg hat 2009 damit begonnen, Schulen inklusiv zu gestalten. Vieles ist auf halber Strecke steckengeblieben. In den Corona-Jahren kam es zum Stillstand, ja, mancherorts wurde das Rad eher zurückgedreht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen neuen Schwung nehmen und den inklusiven Ansatz verwirklichen. Denn Inklusion kann es nicht halb geben: Jeder Mensch hat das Recht auf gemeinsames Lernen und auf eine ihm/ihr angemessene Förderung. Zurzeit besuchen jedoch nur ca. die Hälfte der Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf eine Regelschule. Vor allem sind esDie meisten Kinder und Jugendlichen, die Schüler*innen mitinklusiv beschult werden, wurden den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung zugeteilt. Schüler*innen, die einend Förderbedarf geistigein geistiger Entwicklung, körperlich-motorischer Entwicklung, Autismus, Sehen oder Hören zugeschrieben bekommen haben, werden seltener inklusivfast ausschließlich in Förderschulen beschult. Von einem inklusivem Bildungssystem sind wir also weit entfernt. Unser Ziel ist es, eines Tages auf ein Schubladendenken in Gänze verzichten zu können und jedes Kind in seiner Individualität und nach seinen Bedürfnissen zu fördern.
Von Zeile 11 bis 13:
Seit dem Schuljahr 2020/21 nehmen in Brandenburg 238 Schulen (166 Grundschulen, 29 Oberschulen, 6 Gesamtschulen und 7 Oberstufenzentren (OSZ) sowie 23 Schulzentren) teil am Landesprogramm „Schulen für gemeinsames Lernen“. Das ist ein Viertel der 923 Brandenburger Schulen. Das bedeutet aber auch: Dreiviertel der Schulen erhalten für Schüler*innen mit entsprechenden Bedarfen eine ausschließlich kindbezogene Förderung personeller, sächlicher sowie räumlicher Ressourcen. Inklusion in der Bildung setzt aber Es stellt sich hier die Frage, ob es wirklich die inklusive Beschulung ist, die zunimmt, oder die Einteilung in die sonderpädagogischen Förderbereiche. Laut Evaluationsbericht "Gemeinsames Lernen im Bundesland Brandenburg" vom März 2021 liegt der Inklusionsanteil derzeit bei 50 Prozent. Mittlerweile besucht demnach jedes zweite Schulkind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf eine inklusive Schule. Inklusion in der Bildung setzt voraus, dass alle Schulen ein Konzept zur Inklusion entwickeln und umsetzen.
Das Landesprogramm "Schulen für gemeinsames Lernen" setzt wichtige Signale, aber in den Pandemiejahren kamen keine Schulen mehr hinzu. Jetzt braucht das Programm dringend neuen Schwung.
- Das Programm sollte schnellstens
wieder geöffnet werden. Schulen, die sich beteiligen wollen, sollen auf ihrem Weg zu einer inklusionsorientierten Schulentwicklung unterstützt werden.erweitert werden und zwar so, dass Schulen in Brandenburg dabei unterstützt werden, sich auf den Weg zu einer inklusionsorientierten Schulentwicklung zu machen.
Von Zeile 15 bis 19:
- Neben der
reinenFörderung der personellen Bedingungen, fordern wir eine Unterstützung der Kommunen in ihrer Verantwortung als Schulträger bei der Bereitstellung der zusätzlichen räumlichen, sächlichen und technischen Ressourcen.
Gymnasien für Inklusion gewinnen
Inklusion betrifft die ganze Gesellschaft – und das gesamte Bildungssystem. Bislang gehen jedoch die Brandenburger Gymnasien einen Sonderweg, der den inklusiven Ansatz konterkariert. Lerndifferenzierter Unterricht an Gymnasien ist zwar bereits jetzt möglich in Brandenburg, wird jedoch kaum umgesetzt. Die pädagogischen Konzepte, Ausstattungen und räumlichen Gegebenheiten auch an Gymnasien sollen jedoch so weiterentwickelt werden, dass diese in der Lage sind, inklusiv zu arbeiten. Denn: Inklusion ist in erster Linie eine Frage der pädagogischen Haltung und in zweiter Linie die Frage der Ressourcen.
Erzwungene Inklusion birgt Risiken, deshalb sollten Gymnasien durch Ressourcenzu-weisung und Unterstützung gewonnen werden, ihr pädagogisches Portfolio zu öffnen. Deshalb fordern wir Modellprojekte, die zeigen, wie es gehen kann.
Hin zu einem inklusiven Bildungssystem
Inklusion betrifft die ganze Gesellschaft – und das gesamte Bildungssystem. Kinder werden schon im jungen Alter durch leistungsorientierte Bewertung auf unterschiedliche Schulformen verteilt. Die Bildungswege gehen auseinander, wahre Potentiale bleiben unerkannt und strukturelle Ungleichheiten forciert. Jede*r Schüler*in von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss soll die Möglichkeit bekommen – jederzeit und wohnortnah – den angestrebten Schulabschluss erreichen zu können. Und zwar gemeinsam –von der Grundschule bis zur Oberstufe. Bislang gehen jedoch Brandenburger Gymnasien einen Sonderweg, der den inklusiven Ansatz konterkariert. Wir wollen, dass möglichst alle Schulen – also Gemeinschaftsschulen, Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien das Konzept „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen, das mit der Bereitstellung von Ressourcen für die Erweiterung des pädagogischen Portfolios – auch für Gymnasien – einhergeht.
Inklusion betrifft auch die Einstellung und Haltung gegenüber dem Individuum in der Gruppe. In der Bildung bedeutet dies, jede*r Schüler*in gestaltet individuell seinen eigenen Weg des Lernens und zwar gemeinsam mit den anderen. An allen Schulen soll ein (lern )differenzierter Unterricht stattfinden, der zwar in Brandenburg schon möglich ist, aber kaum umgesetzt wird.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen und Schulformen das Konzept „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern Modellprojekte für
lernzieldifferentes(lern-)differenziertes Arbeiten anGymnasienallen Schulen und Schulformen.
In Zeile 21:
Inklusion kann nur gelingen, wenn sich die Schule den Lernenden anpasst – und nicht umgekehrt. Die Kinder und Jugendlichen kommen in ihrer Vielfalt mit extrem unterschiedlichen Ausgangslagen und Bedürfnissen an die Schulen. Lehrkräfte brauchen die Freiheit, Flexibilität und die Ressourcen, sich auf ihre Schüler*innen einzustellen. Eine wichtige Bedingung dafür ist es, dass Menschen unterschiedlicher Professionen zusammenarbeiten zum Wohl aller Schüler*innen. Neben den Lehrkräften sind dies zum Beispiel Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen, Gesundheitskräfte, Psycholog*innen. Teamarbeit sollmuss selbstverständlich sein. Dafür müssen Voraussetzungen geschaffen werden: Zeit für Teambesprechungen, Räume für Gespräche, Therapien etc.
Nach Zeile 25 einfügen:
- Es müssen genügend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, dass alle genehmigten Fördermaßnahmen im vollem Umfang stattfinden können.
In Zeile 27 löschen:
Das Lernen an den Schulen muss sich grundlegend wandeln, um diese zu inklusiven Lebens- und Lernorten werden zu lassen. Unsere „Kultur“ der Benotung zwingt die Lehrkräfte, auf Defizite zu schauen und setzt Schüler*innen unter Druck, Stress und Angst. Das widerspricht einer inklusiven pädagogischen Haltung. Der Rahmenlehrplan des Landes bietet mit seiner Kompetenzorientierung und seiner Ausweisung von Niveaustufen bereits einen guten Orientierungsrahmen für die Betrachtung von Lernerfolgen in einem binnendifferenzierten, individualisierten Lernsetting. Darauf aufbauend machen wir uns stark für eine neue, andere Prüfungskultur, weg von Beurteilungen durch Noten und hin zu einer Einschätzung zur Lernentwicklung. Wir fordern, mehr Formen des Feedbacks und der Lernbegleitung zu erproben und wissenschaftlich zu evaluieren.
In Zeile 29:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen vor, dieDie wissenschaftliche Erforschung anderer Prüfungsformate und einer neuen, konstruktiven Form der Lernbegleitungzu fördernmuss gefördert werden. Dabei sollten Erfahrungen alternativer Schulmodelle in Brandenburg einbezogen werden.
Von Zeile 32 bis 33:
Ganze Tage an den Schulen sollen mehr bieten als Betreuung. Inklusiv kann der Ganztag nur werden, wenn auf Bedürfnisse aller Rücksicht genommen wird. Schüler*innen brauchen - im Einzelfall - auch über das 6. Schuljahr hinaus eine an die Schule angebundene, ganztägige Betreuung. Die Standards für die Ganztagsschule wollen wir hoch ansetzen: Kinder und Jugendliche, die ganze Tage an den Schulen verbringen, brauchen Platz, Ruhe, Bildung, Abenteuer, Sport, Spiel, musische Angebote, Rückzug und Ansprechpartner*innen. Wer hier spart, beschneidet junge Menschen in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Der Blick auf das Lernen muss erweitert werden: formelles und informelles Lernen müssen den gleichen Stellenwert in der Betrachtung des Ganztages erhalten. Lebenspraktisches, soziales und theoretisches Lernen müssen durch ein gemeinsames Curriculum verzahnt werden. Hier bieten sich große Chancen für eine inklusive Organisation der Schule mit starken Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zur Selbstbestimmung für alle Schüler:innen.
In Zeile 35:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
schlagen vor, einen fürfordern die Festlegung einesfür Brandenburg geltenden „Qualitätsrahmen Ganztag“festzulegen, der an den bundesweit formulierten Standards ansetzt.Dieser muss für alle Schulformen gelten.
Von Zeile 37 bis 38:
- Der Landtag soll den Betreuungsbedarf von Schüler*innen (z.B. mit Förderbedarf geistige Entwicklung) ermitteln und für diese Kinder und Jugendliche echte Teilhabe durch ganztägige Förderung auch in den Ferien gewährleisten. Dieser Betreuungsanspruch kann entweder im Kita- oder im Teilhabegesetz verankert werden.
- Die Betreuung von Schüler*innen, auch mit Förderbedarf muss durch ganztägige Förderung auch in den Ferien gewährleistet sein. Die Zuständigkeiten der Finanzierung von Hort- und Ferienbetreuung müssen klar definiert und festgeschrieben werden.
- Der Wechsel zwischen
reinerUnterrichtszeit und der Betreuung im Ganztag darf keinen Einfluss auf das Erfordernis von Einzelfallhelfer*innen haben. Dazu müssen die Zuständigkeiten neu geklärt werden.
Von Zeile 42 bis 44:
- Das Land setzt die bereitstehenden Mittel ein, um das Fortbildungscurriculum „Gemeinsames Lernen in der Schule“ flächendeckend für alle Lehrer*innen regelmäßig anzubieten.
- Das Land setzt die bereitstehenden Mittel ein, um das Fortbildungscurriculum „Gemeinsames Lernen in der Schule“ flächendeckend für alle Lehrer*innen regelmäßig anzubieten. Die Formate der Fortbildungen müssen als Veranstaltungen in den Schulen entwickelt und entsprechende Ressourcen für Lehrer*innen (Unterrichtszeiten) und Schüler*innen (Selbstlernkonzepte) bereitgestellt werden.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden sich an die Hochschulen mit der Forderung,
die inklusionspädagogischen Anteile als Querschnittsthema in allen Lehramtsstudien und Lehrfächern deutlich zu erweitern.inklusionspädagogische Anteile in allen Lehramtsstudien und Lehrfächern aufzunehmen.
Von Zeile 46 bis 48:
Die Vermittlung von Verständnis und Wertschätzung zu Diversität, insbesondere gegenüber Menschen mit einer Behinderung, unterschiedlicher sexueller und geschlecht-licher Identität, unterschiedlichen Glaubens oder Herkunft sowie die Aufklärung über deren jeweiliger Belange sollte selbstverständlich ein Bestandteil des Unterrichts, des Schullebens und der pädagogischen Grundhaltung einer jeden Lehrkraft sein.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, Schulbücher und -materialien in jeder Hinsicht (haptisch, optisch und inhaltlich) barrierearm zu gestalten. Dies muss auch für digitale Angebote wie beispielsweise die Schulcloud gelten. In Abbildungen und Texten sollten Personen aller Bevölkerungsschichten, unabhängig ihrer Hautfarbe, ihrer Behinderung, des Aussehens oder sexueller und geschlechtlicher Identität abgebildet werden.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern mehr Diversität in den Lehrmedien und ihren Formaten, z.B. durch Übersetzung in verschiedene Sprachen (inkl. Braille-
Schrift)Schrift, Gebärdensprache, einfacher und leichter Sprache).
Von Zeile 50 bis 52:
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, in dem Schule zwar. Hierbei spielen Kitas und Schulen eine Schlüsselrolle spielt, aber sicherlich nicht der einzige Bereich ist, der sich verändern muss. Frühkindliche Bildung, Jugendhilfe, berufliche Bildung usw. – Inklusion ist in jedem gesellschaftlichen Bereich ein Menschenrecht. Deshalb sind die hier geforderten Maßnahmen nur kleine Schritte auf einem langen Weg. Inklusion gelingt nur in einer Gesamtstrategieist ein Querschnittsthema, das alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betrifft. . BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern:
- Die Landesregierung möge eine Gesamtstrategie Inklusion entwickeln für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
- Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen politischen und gellschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei sind die Menschen mit Behinderungen zu jeder Zeit einzubeziehen.
- Die Landesregierung möge die
Umsetzung ihres "Behindertenpolitischen Maßnahmepakets 2.0" auswerten und für die Jahre 2022-2024 fortschreiben.Ergebnisse der Evaluierung des "Behindertenpolitischen Maßnahmepakets 2.0" nutzen. Sie soll sich bei der geplanten Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 dafür einzusetzen, mehr Maßnahmen zu Inklusion und Barrierefreiheit zu finanzieren. .